Region: Niemcy

Personalrecht des öffentlichen Dienstes - Einstellung von Mitarbeitern aus der freien Wirtschaft zur Umsetzung der Digitalisierung

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 12 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

12 12 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

09.02.2019, 03:26

Pet 1-18-06-201-046421 Personalrecht des öffentlichen Dienstes

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Quotenregelung für Mitarbeiter aus der freien Wirtschaft bei
der Einstellung im öffentlichen Dienst gefordert, um eine effektive und zeitnahe
Umsetzung der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Wissen und
Fähigkeit der Bediensteten im öffentlichen Dienst im Bereich der Digitalisierung
unzureichend seien und sich deshalb digitale Innovationen in Gesellschaft und
Verwaltung nicht zeitnah verwirklichen ließen. Es sei daher zwingend notwendig, dass
die deutsche Verwaltung mit Mitarbeitern aus der freien Wirtschaft durchsetzt werde.
Derzeit würden zwar Stellen frei ausgeschrieben, jedoch meist nur verwaltungsintern
(um)besetzt. Als Lösungsansatz werde daher vorgeschlagen, Dienstposten in der
öffentlichen Verwaltung zu 50 Prozent mit Verwaltungsmitarbeitern und zu 50 Prozent
mit solchen Personen aus der Privatwirtschaft zu besetzen, die über Berufserfahrung
mit digitalen Fragestellungen verfügen. Ferner werden mit der Petition
Stellenbesetzungen in Zusammenarbeit mit unabhängigen Personalagenturen
gefordert, um eine unabhängige Einschätzung der Bewerber zu erhalten. Zudem
sollten Verwaltungsstrukturen und Stellenbesetzungen transparent sein.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 14 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass Bewerberinnen und Bewerber für
den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz (GG) nach den
Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (Leistungsprinzip)
auszuwählen sind. Zur Umsetzung dieses Leistungsprinzips ist in den
Stellenausschreibungen aufzuführen, welche konkreten Anforderungen an die zu
besetzenden Dienstposten gestellt werden. Bei der anschließenden
Auswahlentscheidung sind die nach dem Maßstab des Anforderungsprofils
Bestgeeigneten auszuwählen. Feste Quoten für die Einstellung bestimmter
Personengruppen stehen dagegen nicht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen
Vorgabe des Artikels 33 Absatz 2 GG.

Darüber hinaus weist der Ausschuss darauf hin, dass die Erfüllung der Aufgaben im
öffentlichen Dienst ein vielfältiges und spezifisches Wissen erfordert, das weit über
Fragen der Digitalisierung hinausgeht und das sich bei weitem nicht im Umgang mit
digitalen Arbeitsmitteln und Medien erschöpft.

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Umgang mit der zunehmenden
Digitalisierung zu befähigen, entwickelt die öffentliche Verwaltung die Fähigkeiten
seiner Bediensteten kontinuierlich durch geeignete Fortbildungen weiter.

Anders als von der Petentin angenommen, werden viele freie Stellen mit Personen
besetzt, die bisher nicht der Verwaltung angehören.
Selbstverständlich gibt es auch interne Umsetzungen. Der kontinuierliche
Personalabfluss durch Ruhestand usw. erfordert jedoch naturgemäß
Nachbesetzungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.

Eine sachliche Notwendigkeit, Auswahlverfahren – wie mit der Petition gefordert – in
Zusammenarbeit mit Personalagenturen durchzuführen, um eine unabhängige
Einschätzung der Bewerber zu erhalten, besteht nach dem Dafürhalten des
Ausschusses nicht, weil Auswahlentscheidungen wie oben ausgeführt nach Maßgabe
des in der Ausschreibung veröffentlichten Anforderungsprofils zu treffen sind. In
diesem Sinne sind die Unabhängigkeit und die Transparenz der Entscheidung
gewährleistet. Ob die Behörden Auswahlverfahren selbst oder mit Unterstützung
öffentlicher oder privater Einrichtungen vornehmen, entscheiden sie anlassbezogen
auf Grund von Kapazitäts- und Sachverstandserwägungen.

Im Hinblick auf die mit der Petition geforderte Transparenz der Verwaltungsstrukturen
verweist der Ausschuss auf die umfangreichen Informationen des Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat zum Thema Open Government (www.bmi.bund.de)
sowie auf die Internetseite www.verwaltung-innovativ.de der Bundesregierung.

Unter dem Begriff „Open Government“ ist ein offenes Regierungs- und
Verwaltungshandeln zu verstehen, das sich u. a. durch Transparenz, Zugang zu
Informationen, Partizipation, Rechenschaftslegung und Nutzung neuer Technologien
auszeichnet.

Weiterhin macht der Ausschuss auf den Einsatz von E-Government-Verfahren
aufmerksam, die das Verwaltungshandeln schneller und kostengünstiger machen und
zudem für mehr Effizienz und Transparenz sorgen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode sieht
zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Verwaltung vor (siehe im
Einzelnen Seiten 45 f. und Seite 129).

In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass im Koalitionsvertrag u. a.
ausgeführt wird, dass die „IT-Kompetenzen eine stärkere Gewichtung in den
Anforderungsprofilen und damit bei der Einstellung und bei der Auswahl von
Führungskräften bekommen“ sollen (Seite 46).

Danach ist die Verwaltung angehalten, die Anforderungsprofile für
Führungskräftedienstposten hinsichtlich des Anspruchs an die
informationstechnischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und
Bewerber zu schärfen sowie die Auswahl tendenziell stärker nach diesen Fähigkeiten
auszurichten. Diese Maßnahme trägt zur Stärkung der lT-Kompetenz der Verwaltung
bei. Eine in Richtung einer Quote gehenden Vorgabe, wie sie mit der Petition gefordert
wird, enthält der Koalitionsvertrag dagegen nicht.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
mithin fest, dass dem Ziel der Digitalisierung der Verwaltung angesichts der
dargestellten Maßnahmen der Bundesregierung bereits zunehmend Rechnung
getragen wird.
Die mit der Petition konkret erhobene Forderung nach einer Quotenregelung für
Mitarbeiter aus der freien Wirtschaft bei der Einstellung im öffentlichen Dienst vermag
der Ausschuss aus den oben dargelegten Gründen indes nicht zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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