Regione: Germania

Personensuchmaschinen – Handlungsspielraum einschränken

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
144 Supporto

La petizione è stata ritirata dal promotore

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La petizione è stata ritirata dal promotore

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate



01/04/2013, 15:02

Fremde Inhalte in die eigene Seite einzubinden, ist verboten und wurde auch von mehren Gerichten in Urteilen bestätigt.
Dies verstößt gegen das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, die für Suchmaschinen sprechen, wobei "vergessen" wurde, das Thema Hotlinks und Robots deutlich einzubinden.
So viele unterschiedlichen Urteile. Hallo Regierung, ein eindeutiges Gesetz ist zwingend nötig!!!


01/04/2013, 13:06

Crawler/Spider sind Programme der Suchmaschinen, die das Web durchsuchen und Ergebnisse entsprechend anzeigen.
Webmaster haben die Möglichkeit mittels bestimmten Textzeilen in sogenannten Robots, bestimmte Suchmaschinen auszuschließen.
Wer darf und wer darf nicht auf den Inhalt und Bilder der Homepage zugreifen.
Personensuchmaschinen haben keinen Crawler ...


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