Regione: Tiuringija

,,Perspektiven des Thüringer Justizvollzuges“ - Kaum geeigneter Nachwuchs!

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
269 Palaikantis 269 in Tiuringija

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

269 Palaikantis 269 in Tiuringija

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Tai internetinė peticija des Thüringer Landtages .

2019-05-28 04:37

In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 274 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht worden ist, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung zu der Petition abgesehen.

Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) teilte zur Petition zusammengefasst mit, die Auffassung, dass es dem Beruf des Justizvollzugsbediensteten an Attraktivität fehle, werde nicht geteilt. Richtig sei allerdings, dass es sich um einen anspruchsvollen Beruf im Schichtdienst handele und man sich aufgrund der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt stärkerer Konkurrenz bei der Nachwuchskräftegewinnung ausgesetzt sehe.

Im Übrigen sei zum 1. Oktober 2018 auf der Grundlage der neuen Thüringer Arbeitszeitver-ordnung eine Dienstvereinbarung zwischen dem TMMJV und dem Hauptpersonalrat Justizvollzug zur Arbeitszeit geschlossen worden. Darin würden auch für die Bediensteten, die im Schichtsystem arbeiteten, neue Möglichkeiten der flexibleren Arbeitszeitgestaltung vorgesehen (z.B. Flexmodelle für Arbeitszeitbeginn und -ende, rollendes Schichtsystem, Langzeitkonten usw.).

Die Möglichkeit des Aufstiegs vom mittleren in den gehobenen Dienst sei in den vergangenen Jahren sogar verbessert worden. Ferner sei der Verweis auf fehlende Beförderungsmöglich-keiten nicht zutreffend, da im Thüringer Justizvollzug jedes Jahr 5 % der Bediensteten befördert würden.

Im Jahr 2018 seien erstmals wieder mehr Anwärter eingestellt worden als Ruhestandsversetzungen zu erwarten seien. Dieser Trend solle künftig fortgesetzt werden. Die Verjüngung des Personals solle auch dem erhöhten Krankenstand entgegenwirken.

Die in der Petition geäußerte Auffassung, dass Abläufe, die vor Jahren zu zweit erledigt worden seien, heute von einer Person durchgeführt würden, könne in dieser Pauschalität nicht bestätigt werden. Insbesondere in der JVA Suhl-Goldlauter werde aus Fürsorgegründen für Abläufe, für die zwei Bedienstete notwendig seien, auch die erforderliche Anzahl von Bediensteten eingeplant. Es könnten jedoch unvorhersehbare Situationen entstehen (z.B. Krankenhausvorführungen), die ein Abziehen von Personal erforderlich machten. In solchen Fällen würden die Gefangenen in der Regel unter Verschluss genommen.

Die Auffassung, dass die momentane Situation auf Kosten der Sicherheit und zu Lasten der Behandlung, Betreuung und Beaufsichtigung der Gefangenen gehe, werde nicht geteilt. Die medienwirksamen Vorkommnisse des vergangenen Jahres seien nicht auf Personalengpässe zurückzuführen. Auch seien bisher in der JVA Suhl-Goldlauter keine Abstriche in der Behandlung und Betreuung der Gefangenen gemacht worden. So seien keine Behandlungsmaßnahmen zurückgenommen worden. Lediglich in vereinzelten Fällen führten Personalengpässe zum Ausfall einzelner Maßnahmen, nicht jedoch zu deren grundsätzlichem Wegfall.

Schließlich sei zutreffend, dass es in Einzelfällen zur Ableistung von 10 bis 14 Arbeitstagen am Stück gekommen sei. Die Sitzung des Lenkungsausschusses des Betrieblichen Eingliederungsmanagements am 21. September 2018 habe dies zum Anlass genommen, um einen geeigneten Maßnahmenkatalog zur Vermeidung dessen zu erarbeiten.

Im Zuge der abschließenden Beratung der Petition bedankte sich der Petitionsausschuss ausdrücklich für das an das Parlament heran getragene Anliegen. Dem Petitionsausschuss ist besonders wichtig, dass es Bediensteten auch innerhalb des Strafvollzuges möglich ist, auf Sorgen und Nöte aufmerksam zu machen und innerhalb der bestehenden Strukturen die Gelegenheit für einen Erfahrungs- und Gedankenaustausch mit der Leitungsebene zu erhalten. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich, dass der Petent im Zuge des Petitionsverfahrens auch noch einmal persönlich die Möglichkeit erhalten hat, sein Anliegen mit dem fachlich zuständigen Abteilungsleiter des TMMJV zu besprechen.

Die Strafvollzugskommission – ein Unterausschuss des Petitionsausschusses - wird die Entwicklungen im Vollzug auch weiterhin engmaschig begleiten und dabei im Zuge ihrer regelmäßigen Besuche in den Thüringer Justizvollzugsanstalten auch insbesondere für die Bediensteten als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Im Ergebnis beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit den vorliegenden Hinweisen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.


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