Regiji: Nemčija
Dialog

Petitionsrecht - Bereitstellung eines Etats für die mediale Verbreitung von Online-Petitionen

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 podpornik 14 v Nemčija

Zbiranje končano

14 podpornik 14 v Nemčija

Zbiranje končano

  1. Začelo 2016
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog s prejemnikom
  5. Odločitev

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

04. 04. 2019 04:23

Pet A-18-99-1030-038380 Petitionsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Der Petent fordert, dass der Bundestag einen Etat für die mediale Verbreitung von
Online-Petitionen zur Verfügung stellt, um den Bekanntheitsgrad sowie die allgemeine
Beteiligung an Online-Petitionen zu steigern. Zur Begründung führt er aus, dass er sich
davon eine Steigerung der Beteiligung von jüngeren politisch Interessierten erhofft,
indem sie erkennen, dass sich die Politik auch in den neuen Medien etabliert und sie
aktiv daran teilhaben können. Durch die Steigerung des Bekanntheitsgrades würden
sich auch Personen an Petitionen beteiligen, welche ansonsten nicht in den Kontakt
mit dieser Art Beteiligung am politischen Geschehen kommen würden. Die geringe
Beteiligung an Online-Petitionen liege nicht am mangelnden Interesse, sondern an
mangelnder Information über deren Existenz.

Die im Internet veröffentlichte Petition wurde von 98 Personen unterstützt und in 56
Beiträgen kommentiert.

Der Petitionsausschuss begrüßt stets Vorschläge, die zu einer Verbesserung des
Petitionswesens und seines Bekanntheitsgrades beitragen können. Er hat die Eingabe
geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 45 c bilden die
verfassungsrechtliche Verankerung des Rechtes jeden Bürgers, sich mit Bitten zur
Bundesgesetzgebung und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages zu wenden. Damit stellt der Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied
zwischen Parlament und Bevölkerung dar.

Das im Jahr 2005 zunächst als Modellversuch eingeführte und später fest etablierte
Internetportal „ePetitionen“ bietet auf der Internetseite „epetitionen.bundestag.de“ die
Möglichkeit, mit einem einfachen online-Formular sehr schnell über das Internet eine
Petition mit oder ohne den Wunsch nach Veröffentlichung einzugeben und eine
Petition online mitzuzeichnen oder zu kommentieren. Hiervon wird zahlreich Gebrauch
gemacht. Mittlerweile kann das System die beachtliche Anzahl von derzeit insgesamt
mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern aufweisen. Allein im Jahr 2018 haben
sich mehr als 600.000 neue Nutzer im Portal des Petitionsausschusses angemeldet,
um im Petitionsforum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch eine
Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2018 im Internet veröffentlichten
Petitionen wurden rund 685.000 elektronische Mitzeichnungen registriert.

Das online-Portal unterliegt einer ständigen Evaluierung und Weiterentwicklung, um
es so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. So ist es seit Mitte 2014 möglich, sich
mit dem neuen Personalausweis, sofern er über eine eID-Funktion verfügt, im Portal
zu registrieren oder eine Petition einzureichen. Dies bedeutet für die Nutzerinnen und
Nutzer mehr Sicherheit und Komfort, da die persönlichen Daten direkt aus dem
Ausweis übernommen werden können. Seit November 2016 kann man eine Petition
auf den sozialen Netzwerken verlinken; damit wurde den Nutzern die Möglichkeit
eröffnet, eine Petition noch bekannter zu machen und weitere Unterstützer zu
gewinnen.

Der Petitionsausschuss macht durch seine Öffentlichkeitsarbeit in den
unterschiedlichsten Formen auf sich und seine Petitionsplattform aufmerksam, zum
Beispiel durch Pressekonferenzen, einen Imagefilm auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages, Artikel und Interviews in den Medien, durch öffentliche
Sitzungen, die im Parlamentsfernsehen übertragen werden und im Internet als Video
nachträglich angeschaut werden können, durch Bürgersprechstunden auf Messen, auf
denen auch Flyer, Broschüren und weitere Informationsmaterialien verteilt werden.
Jährlich wird der Tätigkeitsbericht als Bundestagsdrucksache veröffentlicht; zusätzlich
wird eine redaktionell überarbeitete Fassung des Berichts als Broschüre zur Verteilung
an interessierte Bürgerinnen und Bürger erstellt. Schließlich ist das Petitionsportal des
Ausschusses nicht nur auf dessen Seite, sondern auch auf der Internetstartseite des
Deutschen Bundestages verlinkt.

Für alle diese Maßnahmen stehen dem Ausschuss zwar keine eignen Haushaltsmittel
zur Verfügung, er kann aber die dem Deutschen Bundestag allgemein zur Verfügung
stehenden Mittel nutzen. Wichtiger als ein eigener Etat ist nach Auffassung des
Petitionsausschusses deshalb, welche Maßnahmen im Einzelnen durchgeführt
werden. Insofern wird, wie aufgezeigt, bereits viel unternommen; auch unterliegen die
zahlreichen Maßnahmen einer ständigen Überprüfung.
So hat der Petitionsausschuss am 29. Mai 2017 eine öffentliche Sitzung zur Anhörung
von Sachverständigen zum Petitionswesen durchgeführt, in der zahlreiche Vorschläge
unter anderem zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Arbeit des
Petitionsausschusses und der Verbesserung der Attraktivität des online-Portals
ePetitionen unterbreitet wurden. Hierzu gehören neben technischen Verbesserungen
des online-Portals auch Vorschläge zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, wie zum
Beispiel die Publikation von besonders interessanten Petitionen, die Steigerung der
vor-Ort-Termine etwa auf Messen, in Bürgerämtern oder Einkaufszentren, die
Kooperation mit Schulen, die Organisation einer jährlichen „Petitionswoche“ und von
öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, die Verstärkung der Aktivitäten in den sozialen
Medien und ähnliches mehr. Das Protokoll der Sitzung sowie die Stellungnahmen der
Sachverständigen sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter
www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a02_18/anhoerung-29-05-
17/506994 veröffentlicht.

Der Petitionsausschuss ist stets offen für Anregungen und nimmt diese gerne
entgegen. Zugleich gibt der Ausschuss jedoch zu bedenken, dass ihm eine gezielte
Bewerbung allein seiner Online-Petitionsplattform nicht unproblematisch scheint, da
alle Petitionen - unabhängig davon, ob sie elektronisch oder per Post eingereicht
werden - mit gleicher Sorgfalt zu behandeln sind und es den Bürgerinnen und Bürgern
freisteht, auf welchem Wege sie eine Petition einreichen.

Nach den vorangegangenen Ausführungen ist der Petitionsausschuss der Auffassung,
dass dem Anliegen im Hinblick auf die mögliche Steigerung des Bekanntheitsgrades
im Wesentlichen bereits Rechnung getragen wird.

Da der Vorschlag des Petenten dennoch für die künftige Weiterentwicklung des
online-Portals von Bedeutung sein könnte, empfiehlt der Ausschuss gleichwohl, die
Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die mediale Verbreitung der
Online-Plattform angesprochen ist, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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