Kulttuuri

Pfälzer Freiheit für das DUBBEGLAS !

Vetoomus on osoitettu
Deutsches Patent- und Markenamt
10 270 Tukeva

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

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  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

29.01.2021 klo 9.09

Wir haben einen Rechtschreibfehler korrigiert.


Neue Begründung:

Hier finden Sie unsere Begründung an das DPMA im Wortlaut:

Begründung zum Antrag zur Löschung der Wortmarke „Dubbeglas“ (Az.: 30 2020 205 961)

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das Dubbeglas ist ein Weinglas, dassdas eine langjährige Tradition hat und nicht nur auf unzähligen Weinfesten im Gebrauch ist, sondern sich auch in unzähligen privaten Haushalten benutzt wird. Der Überlieferung nach, wurde dieses Glas von Metzgern aus Bad Dürkheim erfunden (siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Dubbeglas). Durch die über das gesamte - konisch geformte - Glas verteilten kreisförmigen Vertiefungen (Dubbe, Bedeutung im Pfälzischen: Tupfen), erhält das Glas seine einzigartige Charakteristik. Grund für diese spezielle Glasform war/ist eine bessere Griffigkeit bei fettigen bzw. nassen Händen. Verglichen werden kann das Dubbeglas beispielsweise mit einem Rotweinglas. Beide Gläser haben eine bestimmte Form und sind für den Genuss von Wein vorgesehen, können jedoch auch für andere Getränke/Zwecke benutzt werden. 

Zwischenzeitlich hat sich dieses Glas nicht nur als Alltags-Trinkgefäß etabliert, sondern dient auch als Vorlage für die unterschiedlichsten Produkte mehrerer Firmen. Unsere Produkte sowie die der anderen Firmen, beinhalten zwar nicht direkt den Namen „Dubbeglas“, jedoch haben sie alle ausnahmslos einen unmittelbaren Bezug zu diesem Begriff, da das eigentliche Dubbeglas als Vorlage für jedes einzelne dieser Produkte dient oder zumindest ein Teil davon ist. 

Das Dubbeglas dient beispielsweise als Druckvorlage für Bekleidungsstücke, wird als Teelichthalter, Eierbecher, Salz- und Pfefferstreuer, Eiswürfelform, Gewürzmühlen, Stehtisch, Hocker und Barhocker, Schmuck, Spielzeug, Tassen, Becher, Schnapsgläser, Espressotassen, Hundefutter, Flaschenöffner, Unterschrank für Waschbecken etc. verwendet. Es hat sich im Laufe der Zeit als regionales und überregionales Symbol für die Pfalz entwickelt und wird stetig neu in Szene gesetzt. 

Es ist mehr wie offensichtlich, dass die Markenanmelder ihre Wortmarke mit bereits auf den Markt gebrachten Produkten anderer Firmen verknüpfen möchten, um sich hiervon zu bereichern. Wir gehen daher von einer bösgläubigen Anmeldung im Sinne des § 8 Abs. 2 Ziffer 14 MarkenG aus. Nachvollziehbar wäre es, wenn die Markenanmelder den Namen und auch das Dubbeglas selbst erfunden oder eigene Produkte mit Bezug zum Dubbeglas hätten und diese mit einem entsprechenden Markenschutz versehen möchten. Dem ist aber nicht so. Hier wurden sich gezielt Produktkategorien von bereits entwickelten Produkten ausgewählt, die nun mit der Wortmarke „Dubbeglas“ versehen werden sollen. 

Ferner gehen wir davon aus, dass der Begriff „Dubbeglas“ als Wortmarke nicht schützbar ist (siehe § 8 Abs. 2 Ziffer 3 MarkenG). Hiernach sind die Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind. Das Pfälzer Dubbeglas erfreut sich in unserer Region und über die Grenzen unserer Region hinaus, immer zunehmender Beliebtheit und gewinnt ständig an Popularität. Das Dubbeglas, Symbole die das Dubbeglas wiedergeben oder Gegenstände und Produkte die in Form des Dubbeglases hergestellt werden, sind allgegenwärtig. Sei es als Trinkgefäß auf Weinfesten, in Gaststätten, privaten Haushalten oder symbolisch und künstlerisch dargestellt in Verkehrskreiseln oder in privaten Vorgärten. Selbst Namen regionaler Live-Bands haben das Wort „Dubbeglas“ als Namensbestandteil oder sind Inhalt von Liedtiteln und Liedtexten oder ist Showbestandteil von Kabarettisten (siehe bsplw. de.wikipedia.org/wiki/Christian_Habekost). Das Dubbeglas ist im Allgemeinen zu einem Aushängeschild für die Pfälzer Lebenslust und Geselligkeit geworden und daher nicht mehr wegzudenken. 

Das Wort „Dubbeglas“, kann daher nicht als Wortmarke geschützt werden. 

Ferner sollte „Dubbeglas“ als Begriff ein notorisches Freihaltebedürfnis im Sinne des § 4 Ziffer 3 MarkenG haben, das nicht monopolisiert werden soll. 

Wir bitten daher unserem Antrag stattzugeben und den Begriff „Dubbeglas“ als Wortmarke für nicht schützbar zu erklären sowie die Wortmarke mit dem AZ 30 2020 205 961 zu löschen.

Danke für die Mithilfe an die Kollegen von DUBBLIKAT, die gemeinsam mit uns für das Kulturgut "Dubbeglas" kämpfen :)


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.550


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