Terület: Németország

Pflegeversicherung - Ebenfalls Bezahlung von Leistungen zum Erhalt der Selbständigkeit vorsehen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
109 Támogató 109 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

109 Támogató 109 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:06

Pet 2-18-15-829-010947

Pflegeversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Der Petent fordert, dass von der sozialen Pflegeversicherung auch Leistungen zum
Erhalt der Selbstständigkeit, wie z. B. Hilfen im Haushalt, bezahlt werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 109 Mitzeichnungen sowie
12 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Forderung des Petenten wurde mit dem vom Deutschen Bundestag
beschlossenen "Ersten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur
Änderung weiterer Vorschriften " (Erstes Pflegestärkungsgesetz - PSG I) vom
17.12.2014 Rechnung getragen. Danach werden künftig zusätzlich zu den bisher
bestehenden niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach § 45b Elftes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Versicherte mit einer erheblichen eingeschränkten
Alltagskompetenz Leistungen durch niedrigschwellige Entlastungsangebote
eingeführt, die bei der Bewältigung der Anforderungen des Alltags auch jenseits von
Betreuung Unterstützung leisten, beispielsweise in Form von Hilfen bei der
Weiterführung des Haushalts.
Außerdem können niedrigschwellige Entlastungsangebote erstmals auch gezielt zur
Stärkung pflegender Angehöriger bei der Bewältigung des Pflegealltags eingesetzt
werden und erleichtern so für alle Beteiligten die ambulante Pflegesituation. Mit

dieser Öffnung wird der Aufbau eines neuen Segments niedrigschwelliger Angebote
ermöglicht, das gerade angesichts des demografischen Wandels eine zunehmend
wichtigere Funktion erfüllen wird.
Darüber hinaus haben künftig auch Pflegebedürftige, die vorwiegend körperlich
beeinträchtigt sind, einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungs- und
Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 104 Euro monatlich. Damit bekommen die
Betroffenen nun auch erstmals einen Anspruch auf niedrigschwellige Hilfen (§ 45b
Abs. 1a SGB XI).
Ebenso ist im PSG I eine Flexibilisierung der ambulanten Sachleistungen zur
Nutzung niedrigschwelliger Angebote für Pflegebedürftige vorgesehen. Wer seinen
Anspruch auf ambulante Sachleistungen nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40% des
hierfür vorgesehenen Leistungsbetrags zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs-
und Entlastungsangebote verwenden (§ 45b Abs. 3 SGB XI). Die Pflegeversicherung
übernimmt bereits jetzt die Kosten für niedrigschwellige Betreuungsangebote, wenn
diese von den Ländern anerkannt sind. Bislang konnten maximal 100 oder 200 Euro
(künftig 104 bzw. 208 Euro) pro Monat im Wege der Kostenerstattung in Anspruch
genommen werden. Durch die neue Regelung können Pflegebedürftige, wenn sie
das wünschen, deutlich mehr Hilfe durch niedrigschwellige Angebote in Anspruch
nehmen. Die Neuregelungen traten am 01.01.2015 in Kraft.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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