Terület: Németország

Pflegeversicherung - Einführung eines einheitlichen Pflegedokumentationssystems

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
207 Támogató 207 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

207 Támogató 207 -ban,-ben Németország

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  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:08

Pet 2-18-15-829-007111

Pflegeversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

Mit der Petition soll die Einführung eines einheitlichen Pflegedokumentationssystems
erreicht werden.
Mit der Petition wird gefordert, deutschlandweit ein vereinheitlichtes
Pflegedokumentationssystem einzuführen, mit dem für die pflegerische
Patientendokumentation u.a. Stammdaten, Diagnosen sowie
Medikamentenverordnungen in einheitlich standardisierter Form erhoben werden
können. Damit soll eine bessere Verfügbarkeit bereits vorliegender, pflegerelevanter
administrativer und medizinischer Daten unterstützt werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 207 Mitzeichnungen sowie 6 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) finanziell
geförderten Projektes "Praktische Anwendung des Strukturmodells
Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären
Pflege" wurden in einem Abschlussbericht am 15.04.2014 auf der Internetseite des
BMG veröffentlicht. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen zum weiteren

Vorgehen wurden von allen wichtigen Verbänden der Selbstverwaltung in der Pflege,
insbesondere auch von GKV-Spitzenverband, Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (BAGFW), ausdrücklich und einvernehmlich unterstützt und
begrüßt. Das Vorhaben wurde mit Beschluss der 90. Arbeits- und
Sozialministerkonferenz am 27./28.11.2013 auch von den Ländern ausdrücklich
befürwortet.
Der GKV-Spitzenverband, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf
Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der
Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie die
Interessenvertreter der Pflegebedürftigen und der Selbsthilfe haben in einer
gemeinsamen Pressemitteilung am 04.07.2014 erklärt, dass sie im Rahmen der
Zuständigkeiten der Selbstverwaltung (Vereinbarungen über Maßstäbe und
Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gem. § 113
SGB XI) den erforderlichen Beschluss gefasst haben, um die Voraussetzungen für
die flächendeckende Umsetzung der Projektergebnisse zu ermöglichen.
Damit dieser von allen Beteiligten gemeinsam getragene Prozess weitergeführt und
durch eine flächendeckende Implementierung der Pflegedokumentation im
ambulanten und stationären Pflegebereich umgesetzt werden kann, sind fachliche
und konzeptionelle Vorarbeiten durchzuführen, die dazu beitragen, dass der neue
Ansatz der Pflegedokumentation möglichst breit in der Fläche ankommt und
wirksame Effekte auf Zeitersparnis und Qualität der Pflege bewirkt und belegt
werden können. Diese Arbeiten werden derzeit durch das BMG finanziell gefördert.
Ein Lenkungsgremium, bestehend aus Vertretern von Kosten- und
Einrichtungsträgern, Fachverbänden, Verbraucherschutz, dem Medizinischen Dienst
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Vertretungen der Länder
(Heimaufsicht) sowie des Deutschen Pflegerats, der Pflegewissenschaft und der
Berufsgenossenschaft für freie Wohlfahrtspflege hat am 09.07.2014 seine Arbeit
fortgesetzt und die organisatorischen Fragen und Ziele der
Implementierungsstrategie auf der Bundes- und Landesebene beraten.
Ziel ist, einen Umsetzungsplan für die Implementierung und für eine
Evaluationsstrategie zu erarbeiten, der eine möglichst breite flächendeckende
Einführung unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ergebnisse des Praxistestes
fachlich unterfüttert. Das Projektbüro plant darüber hinaus zeitnah, die Schaffung
einer EDV gestützten zentralen Informations- und Anlaufstelle für alle, die bereits

jetzt eine Interessenbekundung zur Teilnahme an der Implementierung abgeben
wollen.
Der weitere Prozess wird sowohl vom BMG als auch vom Arbeitsstab des
Bevollmächtigten für Pflege unterstützt und begleitet.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau eines sicheren
Gesundheitsnetzes (Telematikinfrastruktur) wird schrittweise die Möglichkeit
geschaffen, Daten des Versicherten aufzunehmen, um diese
einrichtungsübergreifend für die persönliche medizinische Behandlung des Patienten
zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören neben den administrativen Versichertenstammdaten (Name, Anschrift,
Krankenversicherten-Nr., etc.) insbesondere notfallrelevante medizinische
Informationen (Notfalldaten) und Daten, die eine Prüfung der
Arzneimitteltherapiesicherheit unterstützen (AMTS-Daten). Ziel der Bereitstellung
medizinischer Daten ist in erster Linie die Verbesserung der persönlichen
medizinischen Behandlungsqualität. Gleichzeitig soll die Einführung moderner
Kommunikations- und Informationstechnologien im Gesundheitswesen einen
wesentlichen Beitrag zu mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit leisten. Die Nutzung
der medizinischen Telematikanwendungen ist für Patienten freiwillig.
Nach den Beschlüssen der von den Selbstverwaltungsorganisationen im
Gesundheitswesen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und zum
Aufbau der für ihren Einsatz erforderlichen Telematikinfrastruktur gemeinsam
gegründeten Gesellschaft für Telematik (gematik) werden die medizinischen
Anwendungen schrittweise eingeführt. In einem der ersten Umsetzungsstufen ist
zunächst die Bereitstellung von Notfalldaten des Versicherten vorgesehen. Mit
diesen können wichtige, notfallrelevante Informationen u. a. zu Vor- und
Grunderkrankungen, zur aktuellen Medikation, zu Allergien und
Arzneimittelunverträglichkeiten, zu durchgeführten operativen Eingriffen oder
bestehenden Implantaten des Versicherten gespeichert werden. Darüber hinaus
können auch Informationen zum behandelnden Arzt und zu im Notfall zu
benachrichtigenden Angehörigen/Kontaktpersonen elektronisch hinterlegt werden.
Als weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur sollen die Daten zur Erhöhung
der Arzneimitteltherapiesicherheit (umfassende Dokumentation
medikationsrelevanter Daten) sowie die elektronische Unterstützung der ärztlichen
Kommunikation umgesetzt werden. Hierzu gehört insbesondere die zeitnahe
Versendung und Bereitstellung von elektronischen Arzt- und Entlassbriefen. Für eine

praktikable Aktualisierung bzw. Pflege der medizinischen Informationen werden die
mit der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur übermittelten
Daten in elektronisch standardisierter Form so bereitgestellt werden, dass sie in die
Systeme der am Behandlungsprozess beteiligten Ärztinnen und Ärzte übernommen
und weiterverarbeitet werden können.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.Begründung (pdf)


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