Region: Tyskland

Pflegeversicherung -Leistungen- - Erweiterung des Modellvorhabens zur "Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste "

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
105 Stödjande 105 i Tyskland

Petitionen har nekats

105 Stödjande 105 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:15

Pet 2-17-15-8291-046677Pflegeversicherung – Leistungen -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Pflegekassen im Zusammenhang mit dem
"Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch
Betreuungsdienste" (§ 125 Elftes Buch Sozialgesetzbuch) auch mit den Anbietern
Verträge abschließen, die gemäß der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche steuerpflichtige
Bemessungsgrundlage vom 17.05.1977 - anerkannt sind.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 105 Mitzeichnungen sowie 2 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Sechste Richtlinie
77/388/EWG … mit Wirkung zum 01.01.2007 durch Richtlinie vom 28.11.2006
aufgehoben wurde. Der Petitionsausschuss verweist insoweit auf die Richtlinie
2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem (ABl. EU Nr. L 347 Seite 1).
Nach § 125 SGB XI ist vorgesehen, dass in einem Modellvorhaben überprüft wird, ob
neben den heutigen ambulanten Pflegediensten auch Betreuungsdienste zugelassen

werden können, die sich über ihr Leistungsangebot mit häuslicher Betreuung und
hauswirtschaftlicher Versorgung im Schwerpunkt auf an Demenz erkrankte
Menschen spezialisieren. Dem besonderen Anliegen dieser neuen Dienste
entsprechend können an Stelle der Pflegefachkraft qualifizierte, fachlich geeignete
und zuverlässige Kräfte mit zweijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf,
vorzugsweise aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, als verantwortliche Kräfte
anerkannt werden. Eine beispielhafte Aufzählung wurde bereits mit der
Gesetzesbegründung zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (Bundestags-Drucksache
17/9369 vom 23.04.2013) vorgenommen. Demnach können dies zum Beispiel
Altentherapeuten, Heilerzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen,
Sozialarbeiter, Sozialpädagogen sowie Sozialtherapeuten sein.
Dem Leistungsspektrum der Dienste entsprechend kommen somit unterschiedliche
Ausgangsqualifikationen für die verantwortliche Kraft in Betracht. Dieser Ansatz
ermöglicht, die Versorgung Pflegebedürftiger auf eine breitere fachliche und damit
auch breitere personelle Basis zu stellen. Voraussetzung ist ferner, dass eine
Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen erfolgreich absolviert wurde. Dies
kann eine Maßnahme entsprechend § 71 Abs. 3 Satz 4 SGB XI sein. Die
Weiterbildung kann jedoch auch im Rahmen des Modellprojekts in angepasster Form
durchgeführt werden. Die Auswirkungen einer Zulassung von Betreuungsdiensten
auf die pflegerische Versorgung sollen mittels einer Vielzahl von teilnehmenden
Betreuungsdiensten in unterschiedlichen Versorgungsumgebungen wissenschaftlich
erforscht werden, um eine belastbare Grundlage für die Entscheidung über eine
regelhafte Einführung von Betreuungsdiensten zu erhalten.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist mit der Durchführung des
Modellvorhabens beauftragt und wird nach Aussage der Bundesregierung gegenüber
dem Petitionsausschuss die Einzelheiten dazu im Rahmen einer Ausschreibung
festlegen. In den Jahren 2013 und 2014 werden hierfür bis zu 5 Mio. Euro aus Mitteln
des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Erprobung von Leistungen der
häuslichen Betreuung nach § 124 SGB XI durch Betreuungsdienste zur Verfügung
stehen. Die Zulassung der teilnehmenden Betreuungsdienste zur Versorgung wird
bis zwei Jahre nach dem Ende des Modellprogramms gültig sein.
Die Umsetzung des Modellvorhabens gemäß § 125 SGB XI wird in einem
zweistufigen Verfahren erfolgen. Im ersten Schritt wird die wissenschaftliche
Gesamtevaluation der Erprobung ausgeschrieben. Gemeinsam mit dem dann
beauftragten wissenschaftlichen Institut werden die Kriterien für die Auswahl

derjenigen Betreuungsdienste abgestimmt, die an der modellhaften Erprobung
mitwirken können. Die Modellvorhaben sind mit dem Bundesministerium für
Gesundheit abzustimmen. Mit der Ausschreibung der Teilnahme für
Betreuungsdienste ist zum Jahresende 2013 zu rechnen.
Nach Erscheinen der Ausschreibung können Interessierte prüfen, ob sie sich an der
Modellerprobung beteiligen möchten.
Vor dem Hintergrund de Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden zur Zeit nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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