Область: Германия

Polizei- und Ordnungsrecht der Länder - Aufhebung der Aussetzung des Schengener Abkommens/Einreise-Ermöglichung aus Schengen-Staaten ohne Grenzkontrolle

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
38 Поддерживающий 38 через Германия

Петиция была отклонена.

38 Поддерживающий 38 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2017
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

18.05.2019, 04:23

Petitionsausschuss

Pet 1-18-06-265-040300
89134 Blaustein
Asylrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Aufhebung der Aussetzung des Schengen-Abkommens
gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 38 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge vor.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Aussetzung
des Schengen-Abkommens und damit die Wiedereinführung von Grenzkontrollen
innerhalb des Schengen-Raums gegen die Personenverkehrsfreiheit verstoße. Die weiter
gesunkene Zahl ankommender Geflüchteter rechtfertige keine fortgesetzten
Grenzkontrollen. Europäische Errungenschaften würden nach Ansicht des Petenten
durch die Hintertür abgeschafft.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass eine systematische Kontrolle des
grenzüberschreitenden Personenverkehrs an den Binnengrenzen des Schengen-Raums
europarechtlich grundsätzlich nicht zulässig ist.
Petitionsausschuss

Inhalt des Schengener Durchführungsabkommens sowie dem Schengener Grenzkodex in
der Fassung der VO (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sind
Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Schengen-Raum
sowie Maßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Mit dem
Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 1. Mai 1999 wurden diese
Regelungsbereiche und der Schengen-Besitzstand in den rechtlichen Rahmen der
Europäischen Union mit einbezogen.

Soweit das Funktionieren des Schengen-Raums in Gefahr ist, außergewöhnliche
Umstände vorliegen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung dies erfordern, sind
Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums ausnahmsweise gemäß Artikel 25 ff. des
Schengener Grenzkodexes zulässig. Die zwischenzeitliche Kontrolle von aus
Griechenland ankommenden Flügen wurde am 12. November 2017 für sechs Monate als
eine solche Ausnahme angeordnet. Diese Binnengrenzkontrollen sind am 31. März 2018
ausgesetzt worden und am 11. Mai 2018 zeitlich ausgelaufen. Grund hierfür war, dass die
griechische Polizei die Abflugkontrollen auf den griechischen Flughäfen seit November
2017 erheblich gesteigert hat (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage,
Drucksache 19/3346).

Die erneute Anordnung von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen
Landesgrenze im Rahmen einer Ausnahme gemäß Artikel 25 des Schengener
Grenzkodexes erfolgte mit Wirkung bis zum 11. Mai 2019 durch den Bundesminister des
Innern, für Bau und Heimat. Grenzpolizeiliche Maßnahmen erfolgen außerdem im
Rahmen des Artikels 23 des Schengener Grenzkodexes. Sie dürfen jedoch nicht die
Wirkung wie systematische Grenzübertrittskontrollen an den Schengen-Außengrenzen
haben, sondern erfolgen lageangepasst (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage, Drucksacke 19/3049).

Alle Maßnahmen sind eng mit der Europäischen Kommission und den anderen
Schengen-Staaten abgestimmt.

Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen parlamentarischen
Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Petitionsausschuss

Der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – zur Erwägung zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als Material zu überweisen, ist
ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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