Postwertzeichen - Auflage eines Sonderbriefmarkenprogramms mit Zuschlag als Flüchtlingshilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
54 Unterstützende 54 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

54 Unterstützende 54 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

06.07.2016, 12:15

Pet 2-18-08-9012-024923Postwertzeichen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass ein Sonderbriefmarkenprogramm mit einem

Zuschlag für die Flüchtlingshilfe aufgelegt wird.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass Menschen, die als Flüchtlinge in bitterster Not

nach Deutschland kämen, hinsichtlich ihrer Integration vielerlei Hilfeleistungen

benötigten. So seien etwa Hilfen bei der Wohnungsversorgung, der Durchführung von

Sprachkursen oder der zusätzlichen Schaffung von Plätzen in Kindertagesstätten

erforderlich. Vor diesem Hintergrund könne eine zusätzliche Finanzierungsquelle für

diese Hilfsmaßnahmen darin bestehen, eine neue Briefmarken-Dauerserie mit

Sonderzuschlag aufzulegen. Das Aufkommen aus diesem Sonderzuschlag solle in

einen Sonderfonds fließen, aus welchem die genannten Hilfsprogramme finanziert

werden könnten.

Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die mit der Petition eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden.

Es gingen 54 Mitzeichnungen sowie 39 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Bundesregierung der

Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen oberste Priorität beimisst. Die Zuwanderung

nach Deutschland hat historische Dimensionen angenommen und erfordert einen weit



über das Übliche hinausgehenden Einsatz der ehrenamtlichen, kommunalen und

anderen Helfer vor Ort.

Diesbezüglich ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass bereits im

September 2015 eine Einigung dahingehend getroffen wurde, dass der Bund ab 2016

die Länder monatlich mit einer Pauschale von 670,00 Euro pro Flüchtling unterstützt.

Zusätzlich will der Bund eine Vorauszahlung von 4,1 Mrd. Euro leisten, die auf der

Prognose über 800.000 Flüchtlinge aufbaut und eine durchschnittliche

Asylverfahrensdauer von sechs Monaten zugrunde legt. Für abgelehnte Asylbewerber

werden weitere Kosten veranschlagt. Die Bundesländer rechnen in diesem Jahr mit

Kosten bis zu 12 Mrd. Euro für die Versorgung von Flüchtlingen.

Angesichts der genannten Dimension der erforderlichen Finanzmittel hat das

Bundesministerium der Finanzen (BMF) zwischenzeitlich entschieden, den Vorschlag

einer Sondermarke für Flüchtlinge nicht umzusetzen. Der Petitionsausschuss verweist

darauf, dass die letzte Ad-hoc Briefmarke zur Hochwasserhilfe einen Erlös in Höhe

von rund einer Million Euro erbracht hat. Setzt man diesen Betrag in Relation zu der

Unterstützungsleistung für die Unterbringung der Flüchtlinge in Milliardenhöhe, die

über den Nachtragshaushalt 2015 auf den Weg gebracht wurde, wird deutlich, dass

über eine Sonderbriefmarkenserie mit Zuschlag lediglich ein äußerst geringer Teil der

entstehenden Kosten gedeckt werden könnte.

Weiterhin gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass die Vorbereitung einer

Sonderbriefmarkenserie mit Zuschlag einen zeitlichen Vorlauf von acht bis zehn

Wochen benötigt. Zudem würde eine derartige Briefmarkenserie in Konkurrenz mit

anderen Sonderbriefmarkenserien mit Zuschlag stehen, deren Erlös der

Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) zufließt. Ein

Teil der Erlöse aus den Zuschlagsanteilen der Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken

kommt bereits jetzt über die BAGFW und deren Mitglieder (wie dem Deutschen

Caritasverband, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, dem

Paritätischen Gesamtverband und der Diakonie Deutschland) bei den Flüchtlingen an.

Jede zusätzliche Zuschlagsmarkenserie würde die Erlöse anderer Zuschlagsmarken

schmälern, ohne ein nennenswertes zusätzliches Spendenaufkommen zu generieren.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht

stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,

das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung (pdf)


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