Postwertzeichen - Künftiger Geltungsbereich von Briefmarken der Deutschen Post als normale Handelsware

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

16.01.2019, 03:26

Pet 2-18-08-9012-045354 Postwertzeichen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, dass die Deutsche Post ihr Privileg des Münzrechts verliert und
hierdurch Postwertzeichen als Handelsware üblicher Art behandelt werden.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, die Deutsche
Post weigere sich, unbenutzte Postwertzeichen zurückzunehmen bzw. ihren Wert zu
erstatten. Dieses hoheitliche Münzrecht der Deutschen Post führe zu einer
inkonvertiblen Währung, was nicht mehr zeitgemäß sei. Vielmehr solle die Deutsche
Post wie jeder Kaufmann zur Erstattung nicht abgerufener Leistungen bzw.
Rücknahme von Neuware verpflichtet seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 41 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 19 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dass die Herstellung, Verwendung und
Vermarktung der Postwertzeichen von (privaten) Unternehmern durchgeführt wird,
sodass lediglich die Ausgabe hoheitlich erfolgt. Mit Lizenzvertrag von November 2011
wurde die Deutsche Post AG mit den nicht-hoheitlichen Aufgaben betraut.

Der Ausschuss bemerkt abschließend, dass der Deutschen Post AG allein die
unternehmens- und vertriebsbezogenen Entscheidungen obliegen, wie z.B.
Auflagenhöhe, Festlegung der Wertstufen und Ausgabetage. Die Rücknahme nicht
verwendeter Postwertzeichen ist eine rein unternehmerische Entscheidung der
Deutschen Post AG, auf die der Petitionsausschuss keinerlei Einfluss hat.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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