Region: Tyskland

Preisbildung und Preisüberwachung - Bereitstellung von Trinkwasser zu einem gesetzlich festgelegten zumutbaren Höchstpreis im Sicherheits-/Transitbereich von Flughäfen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
50 Stödjande 50 i Tyskland

Petitionen har nekats

50 Stödjande 50 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:20

Pet 1-18-09-726-026608

Preisbildung und Preisüberwachung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass im Sicherheits- und Transitbereich deutscher
Flughäfen seitens des Flughafenbetreibers die Verfügbarkeit von Trinkwasser
sicherzustellen ist und dass dieses lediglich zu einem gesetzlich festgelegten und
zumutbaren Höchstpreis vertrieben werden darf.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 103 Mitzeichnungen und
7 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf
alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es seit der
Einführung der EU-weiten Flugsicherheitsbestimmungen erforderlich geworden sei,
sämtliche Getränke bei der Sicherheitskontrolle zu entsorgen. Angesichts der hohen
Preise für Getränke im Sicherheits- und Transitbereich der Flughäfen (teilweise bis
zu sieben Euro pro Liter Trinkwasser) dränge sich der Verdacht auf, das vorgenannte
Sicherheitsbestimmungen von dortigen Gewerbetreibenden in voller Kenntnis des
dringenden Bedarfs der Reisenden an Getränken zur Gewinnmaximierung
missbraucht würden.
Dieser Zustand sei unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes und der
Luftverkehrssicherheit bedenklich. Die Luft in Flugzeugen, aber auch in
abgeschlossenen Sicherheitsbereichen sei trocken. Zudem seien Flugreisende einer
erhöhten körperlichen Belastung sowie oftmals langen Wartezeiten und damit einem
erheblichen Risiko einer Dehydration und damit verbundenen Folgeerscheinungen,

die im Extremfall z. B. zu Ohnmacht oder Thrombose führen können, ausgesetzt.
Dadurch sei eine vermehrte Flüssigkeitsaufnahme dringend geboten. Zur
Risikogruppe gehörten insbesondere Senioren, Menschen mit Behinderungen oder
Krankheiten, Schwangere, Kinder und Kleinstkinder, für die eine mangelhafte
Verfügbarkeit von Trinkwasser ein besonderes Gefährdungspotential mit sich bringe.
Diese könnten aufgrund ihrer teilweisen Angewiesenheit auf aufbereitetes
Trinkwasser zudem auch nicht auf sanitäre Einrichtungen in den
Sicherheitsbereichen verwiesen werden, die im Übrigen – sowohl aus hygienischen
als auch einrichtungsbedingten Gründen – nicht immer für die Trinkwasserentnahme
geeignet seien.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hat zwar grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der
Petition. Er stellt jedoch fest, dass der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt
wird. Einschränkungen der Preissetzungshoheit des Handels sind mit den
Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft nur schwer vereinbar und bedürfen
besonderer Begründungen.
Des Weiteren vermag der Ausschuss der Argumentation, dass die
Trinkwasserentnahme in den sanitären Einrichtungen in den Sicherheitsbereichen
von Flughäfen keine Möglichkeit zur Abhilfe darstelle, nicht zu folgen. Nach der
Trinkwasserverordnung wird die Trinkwasserqualität an jeder Entnahmestelle
garantiert (vgl. § 3 Nr. 1 a) aa) TrinkwV 2001). Auch das Wasser, das an einem
Zapfhahn im Sanitärbereich eines Flughafens entnommen wird, muss daher
Trinkwasserqualität haben. Dabei ist die Trinkwasserqualität grundsätzlich für alle
Bevölkerungsgruppen, also auch Senioren, Schwangere und Kinder, ausreichend.
Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass es an vielen Flughäfen
bereits Hinweise gibt, dass 0,5 Liter-Wasserflaschen für 1 Euro angeboten werden,
so dass Fluggäste einen Zugang zu preiswertem Wasser haben. Andere Flughäfen
haben damit begonnen, auf der sog. „Luftseite“ Wasserspender zu installieren. Die
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) und der entsprechende

europäische Dachverband Airports Council International (ACI) unterstützen diese
vergünstigte Bereitstellung von Wasser auf der sog. „Luftseite“ an Flughäfen.
Vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht des Petitionsausschusses eine
gesetzliche Regelung zur Abgabe von kostenlosem oder vergünstigtem Wasser aus
den dargelegten Gründen nicht angezeigt.
Der Ausschuss empfiehlt daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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