Private Krankenversicherung - Absicherung der Leistungen für stationäre Behandlungen bei einem anderen Versicherer

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Ondersteunend 15 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

15 Ondersteunend 15 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

12-10-2019 04:25

Pet 2-19-15-7613-002083 Private Krankenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass privat krankenversicherte Personen ihre
Leistungen für stationäre Behandlungen bei ihrer Versicherungsgesellschaft auf das
Niveau der gesetzlichen Krankenkasse reduzieren können und diese dann bei einer
anderen privaten Krankenversicherung neu absichern können.

Zur Begründung wird ausgeführt, private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit,
Leistungen auf das gesetzliche Maß zu reduzieren. Sie stellen die Versicherten den
gesetzlich versicherten Personen im Leistungsumfang gleich. Dadurch würden sich
die Kosten der Krankenversicherung reduzieren. Wolle eine derart privat versicherte
Person den reduzierten Versicherungsschutz anderswo aufstocken, sei dies nicht
möglich.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 16 Diskussionsbeiträge und 15 Unterstützungen bzw. Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der Argumente der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif ist festgelegt,
dass für eine privat versicherte Person neben dem Standardtarif keine weitere
Krankheitskosten-Teil- oder Vollversicherung bestehen oder abgeschlossen werden
darf; auch nicht bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Der Abschluss von
Zusatzversicherungen ist daher hier nicht möglich. Im Übrigen entfällt bei einer
weiteren Krankheitskostenversicherung oder einer Zusatzversicherung für die Dauer
dieser Versicherung außerdem die Begrenzung des Beitrags auf den Höchstbeitrag
der gesetzlichen Krankenversicherung. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der
Zweck des Standardtarifs die Beitragsbegrenzung in finanziellen Notlagen ist. Wer
sich neben diesem Tarif noch Ergänzungsversicherungen leisten kann, bedarf
demnach nicht des finanziellen Schutzes, den die Versichertengemeinschaft für
Versicherte im Standardtarif bietet.

Ergänzend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2009
alle PKV-Unternehmen einen Basistarif anzubieten haben, der den Abschluss von
Zusatzversicherungen ermöglicht. Für die Zusatzversicherungen besteht indes kein
Kontrahierungszwang, d.h. Versicherungsunternehmen können hier von einem
Vertragsabschluss absehen.

Angesichts des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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