Private Krankenversicherung - Anpassung der Höhe des Krankentagegeldanspruchs bei einer PKV ohne erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:57

Pet 4-18-07-7617-028700

Versicherungsvertragsrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, dass die Höhe des Krankenhaustagegeldanspruchs bei einer
privaten Krankenversicherung ohne erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung jederzeit an
das tatsächliche Nettoentgelt angepasst werden kann.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass sich bei vielen Betroffenen
durch Veränderungen in der beruflichen Karriere die Notwendigkeit ergebe, die
Anspruchshöhe den tatsächlichen Veränderungen anzupassen. Während die
Senkung des Krankentagegelds jederzeit möglich sei, könne die Erhöhung dann durch
eingetretene gesundheitliche Einschränkungen verwehrt sein.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 41 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 2 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Leistungsumfang bei der Krankentagegeldversicherung sowie die
Voraussetzungen für dessen Anpassungen sind nicht gesetzlich geregelt. Die
Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen ist daher eine freie unternehmerische
Entscheidung. Diese Entscheidungsfreiheit ist Ausfluss der grundgesetzlich
gewährleisteten Vertragsfreiheit.

Der Petitionsausschuss hat keinen umfassenden Überblick über die jeweiligen
Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Krankentagegeldversicherungen.
Anhand einer stichprobenartigen Recherche der Bundesregierung konnte jedoch
ermittelt werden, dass eine Reihe von Versicherern entsprechende Angebote mit der
Möglichkeit zur Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten. Dies
wird durch die Ergebnisse eines Tests der Stiftung Warentest von 2013 (Finanztest
Heft 7/2013, S. 70 ff.) bestätigt. Sofern einem Versicherten die Möglichkeit zur
Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung wichtig ist, bietet der Markt
folglich ausreichende Möglichkeiten, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für
eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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