Private Krankenversicherung - Festsetzung des Basistarifs der privaten Krankenversicherung nach Einkommensklassen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
95 Ondersteunend 95 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

95 Ondersteunend 95 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

06-07-2016 12:16

Pet 2-18-15-7613-015482Private Krankenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Beiträge der privaten

Krankenversicherung (Basistarif) wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung am

Einkommen orientieren.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt. Es gingen 95 Mitzeichnungen sowie 77 Diskussionsbeiträge

ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer

Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungssysteme und rechtlichen Grundlagen

von GKV und PKV ist ein direkter Vergleich zwischen beiden Systemen nicht möglich.

Es war und ist auch nach Aussage der Bundesregierung nicht beabsichtigt, hier eine

Gleichartigkeit herzustellen. Einen "echten" Wettbewerb zwischen den Systemen kann

es deshalb nicht geben, weil bestimmte Personengruppen in der GKV

versicherungspflichtig sind und kein Wahlrecht zwischen den beiden Systemen haben.

Während in der GKV für alle Versicherten ein einheitliches Leistungsgefüge existiert,

besteht in der PKV für die Versicherten die Möglichkeit, ihren Leistungsumfang

entsprechend den individuellen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten zu

gestalten.

Im Gegensatz zur GKV, bei der sich die Versicherungsbeiträge weitgehend nach dem

Einkommen der Versicherten richten, bemisst sich der Beitrag in der PKV nach dem



Risiko der Versicherten. Daher kalkulieren die privaten

Krankenversicherungsunternehmen die Versicherungsbeiträge aufgrund statistischer

Erfahrungen und unter Beachtung versicherungsmathematischer Grundsätze. Damit

wird insbesondere sichergestellt, dass das versicherungstechnische Gleichgewicht

zwischen den Beitragseinnahmen und den Versicherungsleistungen gewahrt bleibt.

Eine Berücksichtigung der Einkommens- oder Familienverhältnisse der Versicherten

ist bei der Beitragskalkulation grundsätzlich nicht möglich. Dies würde zur Folge

haben, dass für bestimmte „Risiken", d. h. Empfänger von Versicherungsleistungen,

keine risikogerechten Beiträge gezahlt würden. Diese Leistungen müssten dann durch

eine Umlage von den übrigen Versicherten finanziert werden.

Eine solche Durchbrechung des Prinzips der risikogerechten Kalkulation ist in der

Privatversicherung nur in besonderen Ausnahmefallen gerechtfertigt. Seit Einführung

der Versicherungspflicht in Deutschland wurde z. B. durch das Gesetz zur Stärkung

des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung als Schutz für Personen

mit geringem Einkommen im Jahre 2009 der Basistarif eingerichtet, den alle privaten

Krankenversicherer anbieten müssen. Das Gesetz sieht vor, dass der

Leistungsumfang im Basistarif mit dem Leistungsumfang der GKV vergleichbar ist. Für

den Basistarif besteht ein Annahmezwang. Die Versicherer dürfen niemanden

zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Risikozuschläge oder

Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Der Beitrag im Basistarif darf den

Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.

Personen, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Zahlung des

Beitrags im Basistarif verfügen, können eine Reduzierung des Beitrags um die Hälfte

beantragen. Der Antrag auf Feststellung der Hilfsbedürftigkeit ist bei den

Sozialhilfeträgern zu stellen. Die Bescheinigung muss dann beim Versicherer

vorgelegt werden. Bei weitergehender Hilfebedürftigkeit können Sozialleistungen

beantragt werden. Insofern sieht das geltende Recht bereits einen Schutz für

Personen mit geringem Einkommen vor.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres

Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen