Kraj : Nemecko

Private Krankenversicherung - Private Versicherungsmöglichkeit für Jedermann (auch Behinderte) unabhängig von Art/Schwere der Erkrankung ohne Verlust des Versicherungsschutzes

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 32 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

32 32 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

  1. Zahájená 2017
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

18. 10. 2018, 4:26

Pet 2-18-15-7613-042995 Private Krankenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass jeder Mensch, unabhängig von der Art der
Erkrankung und von deren Schwere, sich privat versichern kann, ohne den
Versicherungsschutz zu verlieren.

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, derzeit würden private Versicherungen
Menschen mit Behinderungen aus ihren Leistungen ausschließen.

Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 32 Mitzeichnungen sowie 34 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Die Petentin beklagt, dass Menschen mit Behinderung keinen Zugang zur privaten
Krankenversicherung (PKV) sowie zu anderen privaten Versicherungen hätten bzw.
wegen der Behinderung von den Leistungen der Versicherung ausgeschlossen
würden.

Die PKV basiert auf dem Individualprinzip. Das bedeutet, dass die Höhe der zu
leistenden Beiträge weitgehend vom Alter des Versicherten und dem individuellen
Gesundheitsrisiko bei Abschluss des Vertrages bestimmt werden und dass abhängig
davon auch Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse verlangt werden
können. Zudem gilt in der PKV, wie im privaten Versicherungsrecht allgemein, der
Grundsatz der Vertragsfreiheit. Daher können Versicherungsunternehmen den
Abschluss eines Vertrags auch aus Gründen, die in der Person des potenziellen
Versicherungsnehmens liegen (z. B. dem Gesundheitszustand), ablehnen.

Allein wegen einer Behinderung darf Menschen der Zugang zur PKV jedoch nicht
erschwert werden und sie dürfen wegen der Behinderung im Hinblick auf Prämien
und Leistungen nicht benachteiligt werden. Eine unterschiedliche Behandlung wegen
einer Behinderung ist bei privatrechtlichen Versicherungen nur zulässig, wenn diese
auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf
einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung
statistischer Erhebungen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetzes, AGG). Insoweit können chronische Erkrankungen im
Sinne von Vorerkrankungen oder Grunderkrankungen, die mit der Behinderung in
Zusammenhang stehen können, im Rahmen der individuellen Risikoprüfung bei
Vertragsabschluss berücksichtigt werden.

Maßgeblich für den Zugang zur PKV und die Bemessung der Prämien ist der
Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss des Vertrages. Spätere
Erkrankungen haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Das
Versicherungsunternehmen ist auch nicht berechtigt, den Vertrag bei Auftreten von
Erkrankungen zu kündigen oder bestimmte Leistungen nachträglich vom
vereinbarten Leistungsumfang auszuschließen.

Eine Möglichkeit, sich ohne Risikozuschläge in der PKV abzusichern, besteht durch
eine Versicherung im brancheneinheitlichen Basistarif. Dieser Tarif wird von allen
Versicherungsunternehmen angeboten. Hier gilt ein Kontrahierungszwang und
unabhängig vom Gesundheitszustand dürfen Risikozuschläge oder
Leistungsausschlüsse nicht verlangt werden.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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