Private Krankenversicherung - Verbot der privaten Krankenversicherungen bzw. Öffnung für Jeden unabhängig vom Einkommen

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
98 Støttende 98 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

98 Støttende 98 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

21.11.2019, 03:25

Petitionsausschuss

Pet 2-19-15-7613-004757
84144 Geisenhausen
Private Krankenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die PKV entweder verboten wird oder aber für
alle zur Verfügung steht - unabhängig vom Einkommen.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, es kann nicht sein, dass besserverdienende
Menschen anders oder besser behandelt werden/bevorzugt werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 99 Mitzeichnungen sowie 64 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Ein "Verbot" der privaten Krankenversicherung wird nicht befürwortet. Grundsätzlich
haben sich das Nebeneinander und der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater
Krankenversicherung (GKV/PKV) mit Blick auf die Qualität der medizinischen
Versorgung der Menschen in Deutschland bewährt. Das deutsche Gesundheitswesen
gehört zu den besten weltweit. Sowohl die gesetzlich als auch die privat versicherten
Menschen in Deutschland profitieren von umfangreichen und hochwertigen Leistungen
sowie einem schnellen Zugang zu medizinischen Innovationen. Die Wartezeiten auf
Termine und Krankenhausleistungen sind auch für gesetzlich Versicherte im
Petitionsausschuss

internationalen Vergleich gering - gerade auch im Vergleich zu Ländern, die
Einheitsversicherungen oder staatliche Gesundheitssysteme besitzen.
Entgegen einer Strategie der Vereinheitlichung setzt der Wettbewerb zwischen GKV/PKV
Anreize, dass sich die Versicherer um eine effiziente und qualitativ hochwertige
Versorgung ihrer Versicherten bemühen. Ein fehlender Wettbewerb könnte sich daher
negativ auf die Gesundheitsversorgung auswirken.
Eine Abschaffung der PKV als Vollversicherung dürfte zudem verfassungsrechtlich kaum
zulässig sein. Neben dem Bestandsschutz bestehender Versicherungsverträge dürfte dies
einen kaum zu rechtfertigenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Versicherer darstellen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2009, 1 BvR 706/08 u.a.,
muss der Gesetzgeber auch im Interesse der privat Versicherten darauf achten, dass
entsprechende Gesetzesänderungen keine unzumutbaren Folgen für die
Versicherungsunternehmen und die bei ihnen Versicherten haben. Eine weitere Folge
wäre die Auflösung der Altersrückstellungen und damit von Kapitaldeckungselementen,
die im Sinne einer generationengerechten Finanzierung eher zu stärken wären.
In der GKV sind grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
versicherungspflichtig. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
nur, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Als
Solidargemeinschaft ist die GKV auf die Abgrenzung eines versicherungspflichtigen
Personenkreises angewiesen. Der Gesetzgeber hat diese Abgrenzung nach den Kriterien
der sozialen Schutzbedürftigkeit und der Aufrechterhaltung der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft vorgenommen. Eine solche Abgrenzung kann
nur schematisierend erfolgen, was bedeutet, dass die Versicherungspflicht auch dann
eintritt, wenn die soziale Schutzbedürftigkeit im Einzelfall tatsächlich nicht gegeben sein
sollte.
Wäre die Mitgliedschaft von der Willensentscheidung der Betroffenen abhängig, wäre das
Solidarprinzip im Wettbewerb der GKV mit der PKV nicht funktionsfähig. Die GKV würde
dann überwiegend von Personen gewählt, deren Prämien in der PKV risikobedingt höher
als die Krankenversicherungsbeiträge in der GKV wären. Damit wäre dem
Solidarausgleich zwischen jungen und alten, gesunden und kranken Versicherten,
Geringer- und Höherverdienenden die finanzielle Grundlage entzogen.
Petitionsausschuss

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich die Steuerzahler, und damit auch die
Privatversicherten, die in der Regel einen überproportionalen Anteil zum
Steueraufkommen beitragen, in zunehmendem Maße an der Finanzierung der GKV und
somit auch der Finanzierung des Solidarausgleiches beteiligen. So ist der
Bundeszuschuss zur Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen der GKV seit dem
Jahr 2004 von 1 Mrd. Euro auf 14,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 gestiegen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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