Region: Niemcy
Sukces
Obraz petycji Pro Rettung Hochgebirgsklinik Davos und Einhaltung § 19 Sozialgesetzbuch IX
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Pro Rettung Hochgebirgsklinik Davos und Einhaltung § 19 Sozialgesetzbuch IX

Petycja jest adresowana do
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
5 838

Postulat petycji został rozpatrzony pozytywnie.

5 838

Postulat petycji został rozpatrzony pozytywnie.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Sukces

Petycja odniosła sukces!

12.05.2014, 00:27

Medienmitteilung
Rettung der Hochgebirgsklink Davos

Klaus-Michael Kühne erwirbt Immobilien – Ausbau zu einem international führenden Forschungs- und Klinik-Campus

Davos, 8. Mai 2014 - Die Sanierung der Hochgebirgsklinik Davos (HGK) konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Der Unternehmer Klaus-Michael Kühne erwirbt über seine Kühne Real Estate AG von der Hochgebirgsklinik Davos die Liegenschaften. Damit wird auch der Grundstein für eine Neuausrichtung gelegt: Geplant ist ein Behandlungszentrum auf weltweit einzigartigem Niveau sowie ein Allergieforschungs- und Klinik-Campus mit internationaler Ausstrahlung.

Im September letzten Jahres musste die Hochgebirgsklinik Davos Nachlassstundung beantragen. Ein Konkurs hätte das Ende einer über hundertjährigen Geschichte der Klinik und den Verlust von 170 Arbeitsplätzen bedeutet. Mit dem Engagement von Klaus-Michael Kühne konnte der Konkurs abgewendet werden.

Seit 2009 fördern Christine und Klaus-Michael Kühne über die Kühne-Stiftung das von ihnen ins Leben gerufene Christine Kühne Center for Allergy Research and Education (CK-CARE) in Davos. CK-CARE ist ein international tätiges Forschungs- und Ausbildungszentrum auf dem Gebiet der Allergiekrankheiten, das in den letzten fünf Jahren mit insgesamt CHF 20 Mio. von der Kühne-Stiftung finanziert wurde. Es hat seinen Sitz an der Hochgebirgsklinik.

Klaus-Michael Kühne: «Es ist unser erklärtes Ziel, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Volkskrankheit „Allergien“ zu minimieren. Dafür braucht es einen geeigneten Standort, an dem die Synergien zwischen Therapie, Forschung und Edukation optimal genutzt werden können. Mit dem Erwerb der Liegenschaften wollten meine Frau und ich nicht nur die Klinik vor der Schliessung bewahren, sondern auch einen internationalen Forschungs- und Klinik-Campus in der Schweiz ermöglichen.»

«Der Stiftungsrat und die Belegschaft der HGK sind glücklich über diese positive Entwicklung und danken vor allem Christine und Klaus-Michael Kühne, dem Davoser Landammann Tarzisius Caviezel sowie dem Regierungsrat des Kantons Graubünden. Ferner haben die Zürich Versicherung und die Banca Popolare di Sondrio durch den Teilverzicht auf ihren Forderungen einen massgeblichen Beitrag zur Rettung unserer Klinik geleistet», sagt der Stiftungsratspräsident der Hochgebirgsklinik, Joseph Rohrer.

Die neue Hochgebirgsklinik wird zusammen mit dem CK-CARE und den ihm verbundenen Forschungsinstituten zu einem Zentrum der translationalen Medizin werden. Translationale Medizin bedeutet, dass Klinik und Forschung unter einem Dach zusammenwirken. Die Resultate der Grundlagenforschung kommen über die klinische Behandlung den Patienten
unmittelbar zugute. Der Forschungs- und Klinik-Campus in Davos wird in dieser Form weltweit einzigartig sein und den Patienten die Behandlung auf einem bisher noch nicht verfügbaren Niveau anbieten.

Das Christine Kühne Center for Allergy, Research and Education wird dabei mit seinen in dieser Organisation zusammengeschlossenen internationalen Partnern den Hauptpfeiler der Forschungseinheit darstellen. Dies ermöglicht auch eine Zusammenarbeit mit der Industrie.

Die Hochgebirgsklinik strebt in der Behandlung Kooperationen mit Schweizer Universitätsspitälern und Kliniken an und hat bereits Gespräche aufgenommen.
Forschung und Behandlung werden sich vor allem auf die Bereiche Allergologie, Dermatologie und Pneumologie bei Kindern und Erwachsenen konzentrieren. Zystische Fibrose ist ebenfalls ein Forschungs- und Behandlungsschwerpunkt. Im Fokus stehen Patienten aus der Schweiz und aus dem Ausland, die Behandlung im Akutbereich und in der Rehabilitation benötigen. Allergien nehmen in der westlichen Welt massiv zu, bereits verursacht das Fachgebiet Allergologie Medizinkosten von 140 Milliarden CHF, mit jährlich steigender Tendenz.

Die Hochgebirgsklinik wird als Stiftung weiterhin unabhängig bleiben und den Klinikbetrieb in eigener Verantwortung weiterführen. Auch die Forschung wird in den jeweiligen Instituten selbständig geführt werden. Um die Koordination zwischen der Klinik und den diversen Forschungsaktivitäten sicherzustellen, wird ein koordinierendes «Campus-Panel» gebildet, das sich aus Vertretern aller künftig auf dem Campus tätigen Organisationen zusammensetzt.

Für Rückfragen
Für die Hochgebirgsklinik HGK
Joseph Rohrer, Stiftungsratspräsident HGK
Tel. +41 79 725 10 00
Andreas Bantel, Mediensprecher HGK
Tel. +41 79 231 56 62
www.hgk.ch
Für die CK-CARE AG:
Georg Schäppi, Direktor
Tel. +41 81 410 13 00
E-Mail georg.schaeppi@ck-care.ch
www.ck-care.ch

Medienmittteilung von: www.hochgebirgsklinik.ch/

Mit herzlichen Grüßen
Carmen Röder und Thomas Kotzur,
die sich riesig freuen


12.05.2014, 00:12

Die Moral von der Geschichte ist: „Auf gute Kliniken muss man sehr gut aufpassen und für sie kämpfen.“

Der Verlauf der Petition oder
In Deutschland wird es wohl eher keine Wunder geben.

Im Herbst 2013 blieb tausenden Menschen in Europa vor Schock der Atem weg, als es hieß, „die Hochgebirgsklinik Davos wird geschlossen“. Da nicht sein kann, was nicht sein darf, regte sich starker Widerstand und ein Rettungsteam setzte sich mit enormem Engagement für den Erhalt dieser traditionsreichen und für viele schwer kranke Menschen wichtigen Klinik ein. Zur Unterstützung des Rettungsteams wurde diese Petition initiiert.

Da die Petition über die Plattform von „OpenPetition“ lief, wurden diese Stimmen vom Deutschen Bundestag nicht als offene Petition anerkannt. Deshalb wurde parallel zur bereits auf „OpenPetiton“ laufenden Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eine inhaltgleiche Petition eingereicht, in der Hoffnung, dass diese Petition dort als offene Petition zugelassen wird.

Nach mehreren Wochen der Prüfung entschied der Petitionsausschuss, dass diese Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird und somit auch nicht als offene Petition zugelassen werden kann. Eine Stellungnahme war beigelegt.

Entgegen der Ansicht des Gesundheitsministeriums sahen wir, die Petenten, dass die Sachlage nur einseitig in Bezug auf die deutschen Krankenkassen geprüft worden war. Die Deutsche Rentenversicherung war ausgeklammert worden. Deshalb erfolgte ein Widerspruch.

Die Antwort des Petitionsausschusses auf diesen Widerspruch mit Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung erreichte uns am 7. Mai. 2014.

Da beide Stellungnahmen Passagen enthalten, die für den ein oder anderen vielleicht interessant sein könnten, wurden diese Schreiben unter folgendem Link veröffentlicht: www.facebook.com/groups/reha2013/

Das Petitionsverfahren wird damit als abgeschlossen angesehen.

Zusammenfassend kann man sagen. Am deutschen Rehabilitationsgesetz wird sich vorerst nichts ändern. Das Gute aber ist: Die Hochgebirgsklinik Davos ist gerettet und saniert. Das vollbrachte „Wunder von Davos“ lässt Tausende Menschen wieder aufatmen. Tausende sagen DANKE!!!

Mit herzlichen Grüßen
Carmen Röder und Thomas Kotzur


01.12.2013, 12:41

Die Hochgebirgsklinik Davos wird nicht geschlossen! Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit Allergien, Erkrankungen der Atemwege, Lunge, Mukoviszidose, Haut werden hier auf hohem Niveau behandelt. Es bestehen Verträge mit allen deutschen Kostenträgern.

Deutsche Kostenträger sind u.a. die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Patienten in allen Bundesländern. In der Hochgebirgsklinik ist neben der stationären Rehabilitation auch eine stationäre Krankenhausbehandlung im Sinne einer Akutbehandlung möglich.

Zur Krankenhausbehandlung werden Sie von Ihrem Arzt genau, wie in ein deutsches Krankenhaus mit einem „rosa farbenem“ Einweisungsschein eingewiesen. Bei "Krankenhaus" muss „Hochgebirgsklinik Davos“ eingetragen werden. Zusätzlich sollte ein ausführlicher Befundbericht mit einer Begründung vom Arzt hinzugefügt werden.
Den Einweisungsschein und ärztlichen Befundbericht reichen Sie als Patient bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse muss die Behandlung vorab genehmigen. Erst dann erhalten Sie von der Hochgebirgsklinik Davos einen Aufnahmetermin. Sollten Sie nach 14 Tagen von Ihrer Krankenkasse keine Antwort erhalten, setzen Sie sich unbedingt zeitnah mit Ihrem Arzt in Verbindung, denn Sie sind während des Einweisungsverfahrens als Krankenhauspatient arbeitsunfähig geschrieben.

Die Kommunikation mit den Kostenträgern sollte IMMER schriftlich erfolgen.
Denn: Gegen telefonische Informationen kann man keinen gesetzlich wirksamen Widerspruch einlegen.

Immer wieder werden durch deutsche Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) Anträge der Rehabilitation oder für eine Akutbehandlung abgelehnt. Eine der häufigen Begründungen durch die Sachbearbeiter ist: "Das ist eine Privatklinik in der Schweiz". „Das dürfen wir nicht genehmigen.“ DIESE AUSSAGEN SIND FALSCH!!!

Die Hochgebirgsklinik Davos wird von der „Stiftung Hochgebirgsklinik Davos“ geführt. Der Großteil der hier behandelten Patienten kommt bisher aus Deutschland. Da die Hochgebirgsklinik Davos mit allen deutschen Kostenträgern (Rentenversicherung, Krankenkassen) unterhält, ist sie bei der Beantragung wie eine deutsche Klinik zu behandeln.

Insbesondere für Patienten mit ABPA (Allergisch-Broncho-Pulmonaler-Aspergillose), multiplen Allergien, Hausstaubmilbenallergie, Exogen allergischer Alveolitis auf Schimmelpilze gibt es in Deutschland keine geeignete Alternative einer komplexen Behandlungsmöglichkeit.

Im Akuterkrankungsfall können in der Hochgebirgsklinik Davos nach entsprechender klinischer Besserung und Stabilisierung optimal und zeitnah rehabilitative Maßnahmen, wie gezieltes körperliches Training in den Behandlungsplan integriert werden. Auch diesbezüglich punktet die Hochgebirgsklinik Davos vor anderen Kliniken, die eine solche Infrastruktur in der Regel nicht vorhalten. Das heißt, man wird so schneller wieder richtig fit.

Sollten sich bei der Beantragung einer Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos durch Ihren Kostenträger Probleme ergeben, scheuen Sie sich nicht, sich direkt vorab mit der Klinik in Verbindung zu setzen und sich schriftlich entsprechende Informationen für Ihren Kostenträger geben zu lassen. Die Mitarbeiter der Klinik unterstützen Sie diesbezüglich erfahrungsgemäß sehr gern und kompetent.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.hochgebirgsklinik.ch/

Liebe Unterzeichner, liebe Freunde. Sehr gern habe ich Ihre Fragen beantwortet.

Mit herzlichen Grüßen
Carmen Röder
Halle/Saale (Deutschland)


01.12.2013, 11:30

Davos Wolfgang, 28. November 2013

Information der Hochgebirgsklinik Davos: Wir sind weiterhin für Sie da!!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die aktuellen Entwicklungen in der Hochgebirgsklinik Davos informieren. Es ist uns dabei eine Freude Ihnen mitzuteilen, dass wir heute in den Morgenstunden die Mitteilung zur definitiven Nachlassstundung durch das Bezirksgericht Prättigau/Davos erhalten haben.

Wir werden nun im nächsten Schritt, den zusammen mit dem neuen Stiftungsrat entwickelten Sanierungsplan, umsetzen. Wie Sie aus der beigefügten Medieninformation entnehmen können, werden wir unsere bisherigen Indikationen (Allergien, Atemwege, Lunge, Haut) für alle Altersgruppen beibehalten. Dazu werden weitere Indikationen in das
Gesamtangebot integriert.

Wichtig ist uns Ihnen zu versichern, dass der Klinikbetrieb mit motivierten und nach vorne
schauenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern läuft und wir in der Hochgebirgsklinik
Davos die gewohnt gute Arbeit an den Patientinnen und Patienten leisten.

Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie uns gerade jetzt Ihr Vertrauen schenken
und bei entsprechendem Behandlungsbedarf auch weiterhin in die Hochgebirgsklinik
Davos kommen würden.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne jederzeit persönlich für Auskünfte zur Hilfestellung beim
Antrag zur Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos zur Verfügung.

Wir möchten uns bereits jetzt für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

Freundliche Grüsse

PD Dr. G. Menz
Ärztlicher Direktor und
Chefarzt Pneumologie/Allergologie

Dr. M. Möhrenschlager
Co-Chefarzt Klinik Dermatologie und Allergologie

Dr. A. Heck
Ltd. Ärztin Allergieklinik


28.11.2013, 22:17

Liebe Unterstützer der Petition
Liebe Freunde

Mit großer Freude möchten wir Ihnen mitteilen, dass heute ein erster Sieg errungen wurde. Die Hochgebirgsklinik Davos hat heute die Nachlassstundung erhalten und wird nun in die Sanierungsphase gehen. Das bedeutet, dass die Hochgebirgsklinik nicht geschlossen wird. Das bedeutet aber auch, dass jetzt sehr viel Arbeit und Verantwortung vor dem Rettungsteam und den Mitarbeitern der Klinik liegen, die es weiterhin zu unterstützen gilt.

Sie alle haben mit Ihrer Stimme zu diesem Sieg beigetragen. Zitat: „Die Petition war auch Thema und Argument im Verfahren“. Das zeigt uns, dass sich das Kämpfen gelohnt hat.

Für uns steht jetzt noch die große Aufgabe, die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass das derzeitige Rehabilitationsgesetz in Deutschland zu einer erheblichen sozialmedizinischen Ungerechtigkeit insbesondere in ökonomisch schwachen Regionen Deutschlands führt und so für die Zukunft nicht weiter tragbar ist.

Entsprechend einer Mitteilung von Frau Agatha Rodriguez (Referentin SPD-Bundestagsfraktion und Bereich Petitionen) wurde unsere Petition, die wir parallel zur Petition auf openPetition auch beim Deutschen Bundestag als öffentliche Petition eingereicht haben zur Stellungnahme an das Gesundheitsministerium weiter gereicht. Diese Stellungnahme und die konstituierende Sitzung des Petitionsausschusses gilt es abzuwarten.

Für die Zukunft wünschen wir, dass die Hochgebirgsklinik Davos allen Patienten, die einer Behandlung hier bedürfen zur Verfügung steht, ohne dass man als Ärztin oder als Patient monatelang Widersprüche schreiben muss und dadurch Behandlungsabläufe verzögert werden.

Ein sehr großer unbeschreiblicher Dank geht an dieser Stelle an Herrn Adolf Winderl. Ihm ist es zu verdanken, dass die Bundeskanzlerin und die Deutsche Bundesregierung direkt über die Problematik der Hochgebirgsklinik Davos informiert und auf ihre Verantwortung dieser Klinik gegenüber aufmerksam gemacht wurden.

Das Lebensmotto des Herrn Winderl: „ Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“.

In diesem Sinne lassen Sie uns weiterhin gemeinsam Stimmen sammeln, damit wir unser großes Ziel erreichen und das Leben vieler schwer kranken Menschen etwas lebenswerter machen.

Anbei finden Sie die aktuelle Medienmitteilung der Hochgebirgsklinik Davos.

Mit herzlichen Grüßen
Carmen Röder
Thomas Kotzur


28.11.2013, 22:13

Stiftung Hochgebirgsklinik Davos
Herman-Burchard-Strasse
7265 Davos-Wolfgang

Definitive Nachlassstundung für die Hochgebirgsklinik Davos

Davos, 28. November 2013 - Das Bezirksgericht Prättigau/Davos hat das Gesuch der Hochgebirgsklinik Davos für eine definitive Nachlassstundung gutgeheissen. Die Klinik erhält damit Zeit bis zum 27. Mai 2014, um mit ihren Gläubigern in Form eines Nachlassvertrages eine Einigung über die Begleichung der Forderungen über total rund 40 Mio CHF zu erarbeiten. Der Stiftungsrat beabsichtigt, die traditionelle Hochgebirgsklinik in eine Forschungsklinik mit medizinischem Versorgungszentrum umzugestalten.
Die durch die Redimensionierung der Klinik frei werdenden Liegenschaften und Landparzellen sollen an Dritte verkauft werden. Der Verkaufserlös wird für die Rückzahlung der offenen Forderungen respektive die Refokussierung des Klinikbetriebes verwendet.

Reduktion der Bettenzahl
Das betriebliche Sanierungskonzept beinhaltet unter anderem die Neuausrichtung von nichtprofitablen Bereichen, Leistungen und Stationen sowie den Neuaufbau von Angeboten, die ausgewiesenes Marktpotenzial besitzen, beispielsweise die geriatrische Rehabilitation. Dank der Reduktion der Bettenzahl von heute 350 auf 150 wird die Produktivität der Klinik deutlich steigen. Zudem beabsichtigt die Stiftung die Erweiterung der Aufnahme auf die Spitalliste des Kantons Graubünden mit entsprechenden Leistungsangeboten wie erweiterte Akutleistungen im Bereich Dermatologie, Pneumologie und der geriatrischen Rehabilitation.
Der Stiftungsrat strebt eine Erweiterung des bestehenden Leistungsauftrages der Gemeinde von derzeit 20 Langzeitbetten in der Alterspflege an. Das Angebot mit dem Spital Davos und dem Alterszentrum Guggerbach soll entsprechend harmonisiert werden.
Im Weiteren plant die Stiftung den Aufbau eines ergänzenden Angebots rund um betreutes Wohnen und ein medizinisches Versorgungszentrum, was einerseits erhöhte Erträge verspricht, anderseits auch eine profitablere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur durch mehr ambulante Patienten ermöglicht.

Integration der Forschung in die Klinik
Um ihren Führungsanspruch im Kernfachgebiet zu verteidigen, strebt die Klinik zudem die Integration von Forschungsaktivitäten an. Gespräche mit möglichen Partnern wurden aufgenommen.
Bereits vor drei Wochen hatte die Hochgebirgsklinik die Reduktion der Stellenzahl von 220 auf 170 Mitarbeitende bekanntgegeben. Im Zuge dieser Massnahmen waren 15 Kündigungen unumgänglich geworden. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung beabsichtigen, die Zahl der Mitarbeitenden auf diesem Niveau zu halten und schliesst weitere Personalmassnahmen derzeit aus.

Stiftungsrat und Geschäftsleitung der Hochgebirgsklinik Davos bedanken sich für die breite Welle der Sympathie und der Unterstützung aus privaten Kreisen, von Anwohnern, der Politik und Patientenschaft. „Unser Sanierungskonzept soll der Landschaft Davos Mehrwerte bringen und einen nachhaltigen Beitrag für unser Gesundheitswesen leisten“, sagt Stiftungsratsmitglied Peter Gallmann, „wir werden auch bei unseren künftigen Arbeiten auf den Goodwill und die Unterstützung der Bevölkerung und der Politik angewiesen sein. Anspruchsvolle Projekte – und um ein solches handelt es sich hier ohne jeden Zweifel – lassen sich nur gemeinsam lösen.“

"Die wahren Helden sind die Mitarbeitenden"
"Der Entscheid des Bezirksgerichts ist für uns alle eine positive Nachricht. Dennoch sind wir uns bewusst, dass die Arbeit erst jetzt richtig losgeht.", sagt Stiftungsratspräsident Joseph Rohrer. "Ich danke allen, die durch ihr tatkräftiges Mitwirken dieses Resultat ermöglicht haben, insbesondere den Vertretern der Gemeinde Davos und des Kantons Graubünden. Die wahren Helden sind aber unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die trotz der schwierigen Umstände eine ausgezeichnete Arbeit leisten und damit Garant für eine erfolgreiche Umsetzung der laufenden Sanierungsarbeiten sind."

Weitere Informationen:
www.hgk.ch

Für Rückfragen
Andreas Bantel
Mediensprecher der Hochgebirgsklinik Davos
Tel. +41 79 231 56 62
andreas.bantel@bantel.ch


17.10.2013, 08:44

Auszug § 19 SGB IX Rehabilitationsdienste und –einrichtungen

Zitat: „(1) Die Rehabilitationsträger wirken gemeinsam unter Beteiligung der Bundesregierung und der Landesregierungen darauf hin, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen. Dabei achten sie darauf, dass für eine ausreichende Zahl solcher Rehabilitationsdienste und -einrichtungen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen.“


17.10.2013, 08:43

Vor kurzem hat sich die Situation in der Hochgebirgsklinik geändert (neue Klinikleitung) und der Petitionstext wurde präzisiert. Der Inhalt: „Rettung Hochgebirgsklinik Davos“, „Fachärzte sollen entscheiden, welcher Klinik ein Patient zugewiesen wird und nicht die Kostenträger“ steht weiterhin.

Die zweite Textänderung war der begrenzten Zeichenanzahl geschuldet.

Zitate aus dem geänderten Text: (auch dieser Inhalt ist weiterhin gültig)

„Deshalb sind diese Patienten auf die Möglichkeit einer Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos angewiesen“

„Mitunter verzichten Ärzte darauf, ihren schwerkranken Patienten eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme vorzuschlagen, da die vom Kostenträger vorgegebenen Kliniken keine ausgewiesene Expertise für das Krankheitsbild aufzeigen und eine unzureichende medizinische Versorgung mit der Folge einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufes befürchtet wird. Insbesondere trifft das für Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf ihrer Atemwegs- bzw. Lungenerkrankung sowie mit multiplen Allergien zu.“

„Das bedeutet, dass das jetzige Gesetz zur medizinischen Rehabilitation sowohl zu einem Rückgang der Anträge für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen als auch zu einer regional verursachten Benachteiligung der Patienten in der medizinischen Behandlung führt“

Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kotzur
Carmen Röder


17.10.2013, 00:13

Sehr geehrte Unterstützer der Petition
Liebe Freunde

16. Oktober 2013

Wir möchten uns bei Ihnen für Ihr bisheriges Engagement zur Unterstützung der Petition „Pro Rettung Hochgebirgsklinik Davos und Einhaltung § 19 Sozialgesetzbuch IX“ ganz herzlich bedanken.

Diese Petition stellt für Patienten und Ärzte in Deutschland eine einmalige Chance dar, gemeinsam bei der Gesetzgebung zur medizinischen Rehabilitation mitzuwirken. Die Hochgebirgsklinik gilt hier als bedeutender Präzedenzfall. Deshalb ist diese Petition äußerst wichtig.

Was wurde bisher erreicht?

Die Hochgebirgsklinik Davos steht jetzt unter einer neuen Führung. Dieser Schritt zeigt uns, dass der engagierte Einsatz der Mitarbeiterinitiative der Hochgebirgsklinik Davos, die eine Nachlassstundung erwirkte bisher erfolgreich war.

Der Kampf ist aber noch nicht zu Ende. Deshalb gilt auch weiterhin: „Wir brauchen die Hochgebirgsklinik - JETZT BRAUCHT DIE HOCHGEBIRGSKLINIK UNS!“ Jede Stimme zählt.

An dieser Stelle eine Bitte. Für das Petitionsverfahren im Deutschen Bundestag werden 50000 Stimmen von in Deutschland lebenden Menschen benötigt. Da sich die Petition zu einer internationalen Petition entwickelt hat, ist es sehr wichtig sowohl Postleitzahl als auch Wohnort anzugeben, damit keine Stimmen für die Erwirkung des Gesetzestextes im Deutschen Bundestag verloren gehen.

Wir wünschen der neuen Klinikleitung und der Mitarbeiterinitiative weiterhin viel Erfolg und sprechen unser volles Vertrauen aus. Es freut uns sehr, dass Sie dieses Vertrauen mit Ihrer Unterschrift teilen und wir bitten Sie, den Gedanken dieser Petition weiterhin nach Deutschland und in die Welt hinaus zu tragen.

Sehr gern möchten wir Sie in Form einiger Auszüge aus der offiziellen Pressemeldung der Hochgebirgsklinik Davos, die wir als Anhang beigefügt haben über die aktuelle Situation informieren.

Mit herzlichen Grüßen

Die Initiatoren der Petition
Thomas Kotzur und Carmen Röder


Auszug Medienmitteilung der
Stiftung Hochgebirgsklinik Davos
Herman-Burchard-Str.
7265 Davos-Wolfgang

Hochgebirgsklinik Davos unter neuer Führung

Davos, 9. Oktober 2013 - Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht hat den Verwaltungsratspräsidenten des Inselspitals Bern, Joseph Rohrer, zum neuen Stiftungsratspräsidenten der Hochgebirgsklinik Davos ernannt. Rohrer verfügt über langjährige Erfahrung im Spitalmanagement, sowohl im Schweizer wie auch - für die Hochgebirgsklinik bedeutenden - deutschen Markt. Ebenfalls neu ins Gremium einziehen wird der Verwaltungsratspräsident der MIBAG Property Managers AG, Peter Gallmann. Gallmann gilt als ausgesprochen erfahrener Immobilienexperte, was für die Neuausrichtung der Hochgebirgsklinik ebenfalls von zentraler Bedeutung ist.
…. Der bisherige Geschäftsführer der Hochgebirgsklinik, Michael Ohnmacht, hat sich im Zuge der Neuausrichtung entschieden, das Unternehmen zu verlassen. Seine Aufgabe übernimmt vorübergehend der bisherige ärztliche Direktor Günter Menz. Der Stiftungsrat dankt Michael Ohnmacht für seine Verdienste zugunsten der Hochgebirgsklinik und wünscht ihm für seine berufliche Neuorientierung alles Gute.

Nachlassstundung wird genutzt, um Sanierungsfähigkeit zu prüfen
… Die Klinik hat nun im Rahmen einer provisorischen Nachlassstundung bis zum 27. November 2013 Zeit, um einen tragfähigen Sanierungsplan zu entwickeln. Die Mitarbeiterinitiative hat breite Unterstützung erfahren, insbesondere auch von der Gemeinde Davos und Vertretern des Kantons Graubünden.
Während der zweimonatigen Frist müssen die von den Mitarbeitern dargelegten Anhaltspunkte für Aussicht auf Sanierung konkretisiert werden und dem Richter ein einleuchtender, überzeugender Plan für eine Sanierung (Nachlassvertrag) unterbreitet werden. Dazu wurde nun mit Einsetzung der neuen Führung ein Projektteam geschaffen. Es bestehen bereits verschiedene Kontakte mit möglichen Investoren für die betriebliche Sanierung und für eine allfällige Neunutzung der Liegenschaften.

…"Die Hochgebirgsklinik steht heute vor der anspruchsvollen Aufgabe, neue Geschäftsfelder zu entwickeln, welche dem Unternehmen eine profitable Zukunft ermöglichen" sagt der neue Stiftungsratspräsident Joseph Rohrer. "Diese Aufgabe wird uns alle - Stiftungsrat, Geschäftsführung, Mitarbeitende wie auch das Umfeld und die Politik - enorm fordern. Wir alle sind aufgerufen, die vor uns liegende Arbeit mit voller Kraft und mit der bisher gezeigten Begeisterung anzupacken. Nur so werden wir bis zum 27. November einen überzeugenden Plan für die Zukunft der Klinik vorlegen können."

Weitere Informationen:
www.hgk.ch


16.10.2013, 23:07

Leider hatte sich bei der ersten Änderung ein Fehler eingeschlichen.
Dieser wurde nun behoben. Wir bitten um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kotzur
Dr. med. Carmen Röder
Neue Begründung: Nach einem Gutachten durch den medizinischen Dienst der Kostenträger erfolgt die Entscheidung für oder gegen die Genehmigung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Diese Begutachtung durch den medizinischen Dienst erfolgt in der Regel nach Aktenlage und häufig fachfremd.

Die Entscheidung, welcher Rehabilitationsklinik ein Patient zugeführt wird, obliegt derzeit der Entscheidung der Kostenträger. Das führt dazu, dass schwer kranke Patienten mit Allergie, Atemwegs- und Lungenerkrankungen die mehrwöchige stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme mitunter in einer für sie nicht optimal geeigneten Klinik absolvieren und aus dieser Maßnahme kein nachhaltiger Rehabilitationserfolg resultiert. In einer nicht unerheblichen Zahl der Fälle wird die stationäre Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt.

Im Gesetzestext ist das Wahlrecht des Patienten festgehalten. Ein wirkliches Wahlrecht liegt aber nicht vor. Insbesondere für Für das wichtige Verfahren der Anschlussrehabilitation, der Anschlussheilbehandlung (Rehabilitationsmaßnahme, die nach einer schweren Erkrankung oder Verschlechterung der vorbestehenden chronischen Erkrankung nach einer Krankenhausbehandlung vom Krankenhausarzt eingeleitet wird, bekannt als AHB) wird (AHB) ist dieses Wahlrecht deutlich eingeschränkt. Hier kann der Patient lediglich aus einer von seinem Kostenträger geringen Anzahl vorgegebener Kliniken wählen. In einigen Regionen Deutschlands sind Spezialkliniken wie die Hochgebirgsklinik Davos in diesen Katalog nicht aufgeführt, so dass diese Kliniken den Patienten nicht zur Wahl stehen.

Bei der Wahl einer Klinik wird von den Patienten in der Regel der behandelnde Arzt zu Rate gezogen, da den Patienten das Wissen um die Kliniken fehlt.

Mitunter verzichten Ärzte darauf, ihren schwerkranken Patienten eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme vorzuschlagen, da die vom Kostenträger vorgegebenen Kliniken keine ausgewiesene Expertise für das Krankheitsbild aufzeigen und eine unzureichende medizinische Versorgung mit der Folge einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufes befürchtet wird. Insbesondere trifft das für Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf ihrer Atemwegs- bzw. Lungenerkrankung sowie mit multiplen Allergien zu.

Das bedeutet, dass das jetzige Gesetz zur medizinischen Rehabilitation sowohl zu einem Rückgang der Anträge für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen als auch zu einer regional verursachten Benachteiligung der Patienten in der medizinischen Behandlung führt.

Die Auswahl der Rehabilitationskliniken durch die Kostenträger erfolgt unter dem Aspekt der Kostenökonomie. In die Beurteilung der Kosteneffizienz geht der Pflegesatz der Kliniken ein. Die Nachhaltigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme wird hier nicht berücksichtigt.

Einen bedeutenden Präzedenzfall stellt aktuell die Hochgebirgsklinik Davos dar.

Durch mangelnde Zuweisungen der Kostenträger, aufgrund des starken Franken sanken die Patientenzahlen in der traditionsreichen Hochgebirgsklinik Davos soweit, dass die Klinikleitung im September den Konkurs melden musste. Eine Mitarbeiterinitiative der Hochgebirgsklinik Davos hat eine Nachlassstundung bis zum 27. November 2013 erwirkt. Bis zu diesem Termin muss ein Rettungsplan erstellt werden, um die Klinik vor dem Aus zu bewahren. Das Aus der Klinik würde bedeuten, dass es für deutsche Patienten keine Möglichkeit mehr gibt, eine medizinische Behandlung im speziellen Hochgebirgsklima von Davos nutzen zu können.

Die Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang (Schweiz) ist für deutsche Patienten mit schwerem Asthma bronchiale, Allergien und Lungenerkrankungen, die einzige Klinik im Hochgebirgsklima. In Deutschland gibt es kein vergleichbares therapeutisches und rehabilitatives Konzept. Deshalb sind diese Patienten auf die Möglichkeit einer Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos angewiesen.

Die Hochgebirgsklinik Davos ist ein Fachkrankenhaus und eine Rehabilitationsklinik zur Behandlung von Allergien, Erkrankungen der Atemwege und der Lunge, der Haut und der Augen. Es bestehen Vereinbarungen mit allen deutschen Kostenträgern, wie gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Rentenversicherungsträgern sowohl zur Akut- als auch Rehabilitationsbehandlung. Die Kombination aus hohem Erfahrungswissen, interdisziplinärem Angebot und den Standortbedingungen des nur in Davos anzutreffenden Hochgebirgsklimas stellt eine hervorragende Verbindung zur erfolgreichen Behandlung von Allergien, Atemwegs- und Hauterkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dar und bedeutet ein einzigartiges Versorgungsangebot – adäquate Behandlungsmöglichkeiten bestehen in Deutschland in vergleichbaren Höhenlagen nicht.

Mit dem „Zulassen“ der Schließung der „Hochgebirgsklinik Davos“ wird gegen den § 19 Sozialgesetzbuch IX (1) verstoßen. Die Restriktion von Patientenzuweisungen der Kostenträger in die Hochgebirgsklinik Davos stellt eine Zugangsbarriere für Patienten dar. Mit der Schließung der „Hochgebirgsklinik Davos“ gibt es für deutsche Patienten keine Möglichkeit mehr, eine Rehabilitation bzw. eine medizinische Behandlung im speziellen Hochgebirgsklima (1600 m) durchzuführen und die hohe Expertise für schwere allergische, Atemwegs- und Lungenerkrankungen wie sie derzeit nur in der Hochgebirgsklinik Davos angeboten wird zu nutzen. Damit ist die geforderte Qualität nicht mehr gewährleistet und es wird gegen § 19 SGB IX verstoßen.


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