Medio ambiente

Protest gegen die Gewässer-Randstreifen-Entscheidung im Landkreis OS

Peticionario no público.
Petición a.
CDU/FDP-Fraktion im Kreistag
586 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

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El peticionario no ha hecho una petición.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

11/10/2019 15:52

Ver. Rechtschreibkorrekturen, Kommasetzung


Neuer Petitionstext: Protest gegen Gewässerrandstreifen-Entscheidung im Landkreis Osnabrück
Und: Verleihung des „Nach uns die Sintflut-Preises“ für die Gewässerrandstreifen-Entscheidung
Im Landkreis Osnabrück haben im März und September 2019 die Mehrheit der politischen VertreterInnen den Beschluss gefasst, Gewässerrandstreifen („Pestizid-Schutz-Streifen“) in FFH-Gebieten lediglich auf einen Meter zu beschränken. Die Entscheidung, welche wesentlich von CDU und FDP forciert wurde, ist als Affront gegen die Bemühungen des Umwelt- und Artenschutzes (insbesondere vieler ehrenamtlicher Aktiver) sowie als unterstützendes Element des Artensterbens zu sehen.
Sprach der ehemalige CDU-Faktionschef Martin Bäumer nach dem Beschluss im März (FFH-Gebiet Melle) von einem „Signalcharakter für den gesamten Landkreis“, so soll einmal aus Sicht von aktiven Naturschützern geäußert werden, wie dieses Signal hier aufgefasst wurde: „Eure Naturschutzgebiete interessieren uns nicht sonderlich. Wenn wir wollen, wenn es einer Interessengruppe dient, dann schaffen wir die politischen Rahmenbedingungen dort auch Pestizide zuzulassen. Insekten- und Artensterben hin oder her!“.
Für diese Entscheidung nun erhalten die Fraktionen der CDU/FDP den „Nach uns die Sintflut“-Preis, welcher 2021, kurz vor der Kommunalwahl, erstmalig im Landkreis Osnabrück verliehen wird.
Der „Nach uns die Sintflut-Preis“
Der „Nach-uns-die-Sintflut-Preis“ wurde aus der Empörung über die Gewässerrandstreifen-Entscheidung ins Leben gerufen. Er wird fortan im Landkreis Osnabrück einmalig während der jeweiligen Legislaturperioden an Gremien, PolitikerInnen, Ausschüsse oder Partien Parteien vergeben.
Maßgeblich für den Erhalt des Preises sind Entscheidungen mit:
• einem hohen Schaden für biologische Vielfalt und/oder Klimaschutz
• ein hohes Maß an wissenschaftlicher Ignoranz
• ein „Alleinstellungs-„ oder „Randstellungs-Merkmal“ innerhalb eines umweltpolitischen Kontextes innerhalb in der Bundesrepublik Deutschland
Der Beschluss:
Im September 2019 wurde die Festlegung von Gewässerrandstreifen auch für ein FFH-Gebiet im Artland auf einen Meter begrenzt. Hier stimmten VertreterInnen von CDU/FDP/AFD und CDW für diese Entscheidung. Interessant dabei: Von den 31 CDU/FDP-Mitgliedern des Kreistages haben (mindestens) 6 einen (nachlesbaren) direkten Bezug zur Landwirtschaft, das sind annähernd 20%. Es drängt sich hier der Eindruck auf, dass eine Entscheidung nicht aufgrund von sachlichen Überlegungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises getroffen wurde, sondern dass hier Ansprüche einer Interessensgruppe Interessengruppe erfüllt worden sind.
Gewässerrandstreifen:
Gewässerrandstreifen dienen einer wichtigen Aufwertung und Vernetzung dringend benötigter Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Eine natürliche Ufervegetation sorgt für eine großflächige Verbesserung des jeweiligen Mikroklimas. Sie reduzieren direkte und indirekte Stoffeinträge umliegender Flächen und sorgen für eine natürliche Erhöhung der Wasserspeicherung (z.B. bei den klimaerwärmungsbedingten Starkregenfällen). Neben einer Fülle von Vogelarten, Fischen, Amphibien, Reptilien und Kleinsäugern profitieren auch diverse Insekten von diesen wichtigen Schutzstrukturen.
Gewässerrandstreifen haben für eine hohe Anzahl von (z.B.) Insekten eine herausragende Bedeutung. Libellen, Stein-, Köcher- und Schwebfliegen sind auf eine entsprechende pestizidfreie Umgebung an Gewässern angewiesen. Eben jene Tiere sind integraler Bestandteil diverser Nahrungsketten. Für zahlreiche Spezies, nicht nur aus der Klasse der Insekten, stellen Gewässerrandstreifen wichtige Schutz- und Rückzugsräume dar. Zudem wachsen an Gewässerrandstreifen diverse Wildpflanzen, die eine Lebensgrundlage für (beispielsweise) unterschiedliche Wildbienenarten sind. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Randstreifen eine Pufferfunktion aufweisen, damit keine schädigenden Pestizide in das Gewässergelangen. Gewässer gelangen. Bei sommerlichen Starkregen, wie sie aufgrund der Klimaerwärmung über mehrere Monate regelmäßig auftreten, kommt es zu einer massiven Bodenerosion, einer Ausschwemmung von Feinpartikeln und Einleitung schädlicher Pestizide und Nährstoffe in die zu schützenden Gewässer.
FFH-Gebiete:
Ausgewiesen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie stellen diese Areale europäische Schutzgebiete insbesondere im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes dar. FFH-Gebiete gliedern sich in das Natura 2000-Schutzgebietsnetz ein.


Neue Begründung: Das Artensterben:
Das Artensterben ist aktuell so präsent wie selten. Genau genommen befinden wir uns gemäß Biodiversitätsrat der Vereinten Nationen im größten Artensterben seit 66 Millionen Jahren. Eben jener Rat veröffentlichte im Mai dieses Jahres, dass schon jetzt die Geschwindigkeit, in der Tier- und Pflanzenarten aussterben, zwischen zehn- und hundertmal höher sei als im Durchschnitt der vergangenen zehn Millionen Jahre. Im globalen Bericht zur Lage der Artenvielfalt, den der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) im Mai in Paris veröffentlichte, steht: „Der Verlust von Arten, Ökosystemen und genetischer Diversität ist bereits jetzt eine globale und generationenübergreifende Bedrohung für das Wohlergehen der Menschheit.“
Ökologische Zusammenhänge bilden eine Art „Spinnengewebe“ ein „interagierendes Netz“ komplexer Zusammenhänge.
Sterben bestimmte Arten aus, dann merken „wir“ es nicht. Sterben „andere“ Arten aus, dann brechen Ökosysteme auseinander. Das Insektensterben (der vielen vielen Arten) zeigt es. Nahrungsketten brechen zusammen. Bestäubungsleistungen reduzieren sich.
Die Wissenschaft:
Es stellt ein Armutszeugnis für eine Demokratie dar, wenn (wie in diesem Falle geschehen) Stellungnahmen hochrangiger WissenschaftlerInnen aus Universität und Fachhochschule nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden Empfehlungen von Bundesministerium, Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder dem Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung geflissentlich ignoriert.
Die Landwirte:
Es gibt nicht „die Landwirte“.
Eine Fülle von Landwirten machen macht sich bereits, zum Teil mit Privatgeldern, für eine höhere Artenvielfalt stark. Wäre ja auch komisch wenn nicht. Ohne Insekten keine Bestäubung -> keine Ernteerträge -> keine Erlöse.
Der Schrei „nach der Politik“ ist im Einzelfall (von Produzent und Konsument) zu wenig.
Anders formuliert: Es ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft, Landwirte für die Bereitstellung von Randstreifen finanziell zu entschädigen. Gleichzeitig stellt es eine hervorgehobene Aufgabe dar, Bauern auf dem Weg zu nachhaltigen und ökologischen Produktionsmethoden finanziell zu fördern.
Für „harte“ und „ehrliche“ Arbeit, 12 Monate im Jahr, mit wenig (oder keinem) Urlaub, auf dem Weg zu ökologisch sinnvollen Anbaumethoden, ist nun mal ein Preis angemessen, der durchaus auch deutlich über dem Preis im Supermarkt liegen kann. Den „Stimmzettel“ geben wir an der Ladentheke ab.
Ausgezeichnet geht das z.B. im örtlichen Bioladen oder im Bereich der solidarischen Landwirtschaft (gibt es auch in Deiner Region): www.solidarische-landwirtschaft.org/solawis-finden/auflistung/solawis/
Und die Landwirte, welche aktuell noch konventionell arbeiten?
Kein Landwirt ist glücklich, wenn er Gifte einsetzen muss. Kein Landwirt freut sich darüber, wenn ein Ertrag nur möglich ist, unter massivem Einsatz von Pestiziden. Und kein Landwirt kann „einfach so mal eben“ seinen Betrieb zu einem „Biobetrieb“ umstellen.
Und da dann leider doch der (Hilfe-)Ruf „nach der Politik“ und der „Macht des Verbrauchers“. Ohne massive finanzielle Unterstützung auf dem Weg zu ökologisch nachhaltigen Anbauweisen wird es nicht gehen.
Ist diese Petition und der „Nach uns die Sintflut-Preis“ gegen die CDU und FDP im Allgemeinen gerichtet?
Nein. Es handelt sich hier um einen sachlichen Bezug auf eine Einzelentscheidung (Gewässerrandstreifen im Landkreis Osnabrück)
Loose-Loose-Loose-Loose-Loose-Entscheidung:
Osnabrück).
Eine Entscheidung, die nur Verlierer erzeugt
Verlierer Nummer 1: Die biologische Vielfalt!
Verlierer Nummer 2: Die Landwirte. In den sozialen Medien wird oftmals völlig zu Unrecht und frei von jeglichem sachlichen Maß auf „den Landwirten“ eingedroschen. Das ist falsch! Eine Entscheidung wie im Kreistag geschehen jedoch, wird genau diese „Meinungsmache“ fördern.
Verlierer Nummer 3: Es gibt wohl kein besseres Instrument um bei der nächsten Kommunalwahl weitere Stimmverluste einzufahren. Herzlichen Glückwunsch den betroffenen Parteien zu so viel Selbstschädigung.
Verlierer Nummer 4: Die ehrenamtlichen Artenschützer. In ihrer Freizeit arbeitet eine Vielzahl von Menschen (unterschiedlicher Naturschutzgruppen) aktiv an Verbesserungen für die Artenvielfalt. Allein im Projekt „Blumiger Landkreis Osnabrück“ z.B. haben in den in den letzten 3 Jahren unter Mitwirkung von über 1000 Personen intensive Maßnahmen stattgefunden. So wurden im Landkreis etwa 140 Blühwiesen in einem Umfang von etwa 300.000 m² geschaffen. Die Intensivarbeit gegen das Insektensterben wird durch die Entscheidung des Kreistages um Jahre zurückgeworfen.
Verlierer Nummer 5: Der Landkreis und die Demokratie
Imageschaden par Excellence. Im Landkreis Osnabrück ticken die Uhren noch anders. Und eine Demokratie dient hier (mutmaßlich) der Durchsetzung von Interessen einer Minderheit, nicht aber den Belangen des Arten- und Umweltschutzes!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 19 (13 in Landkreis Osnabrück)


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