Region: Tyskland
Familie

Prüfung der Anrechnung des Kindergeldbonus 300 Euro a.d. Konjunkturpaket II auf den Kindsunterhalt

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
73 Støttende 72 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

73 Støttende 72 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2020
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

29.10.2021 02.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


03.09.2020 02.41

Tippfehler entfernt und eine Korrektur an einer Stelle durchgeführt, dass Unterhaltsverpflichtete auch Mütter sein können.


Neue Begründung: Corona Bonus Kindergeld - Einmalzahlung in Höhe 300 Euro und was kommt davon wirklich an?
Ein milliardenschweres Hilfspaket wurde geschnürt: Der Corona Familienbonus, über den bei jeder Familie pro Kind 300 Euro ankommen soll(t)en.
**Begründet wurde dieses Teilpaket des Corona Konjunkturpaket II wie folgend:**
- Familien, die durch die Corona Maßnahmen erhöhte Aufwände, geringere Einkommen und besonderes Engagement gezeigt haben, sollen unterstützt werden
- Das Geld soll Familien und vor allem Kindern zu Gute kommen
- Familien sind konsumfreudiger und es ist damit zu rechnen, dass der Bonus von 300 Euro ausgegeben wird und in die Wirtschaft fließt
**Die Realität Alleinerziehender, bei denen die Kinder vorwiegend/ausschließlich im Haushalt eines Elternteils leben und der andere Elternteil Unterhalt zahlt, sieht anders aus:**
**300 Euro werden an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt, davon kann der Unterhaltsverpflichtete an Unterhalt 150 Euro abziehen, also 50%.**
Bei Alleinerziehenden Familien, bei denen das Kind im Haushalt lebt, kommen also nur 150 Euro für die Kinder an. Der Kindsvater Kindsvater/die Kindsmutter „spart“ von steuerlich subventionierten Geldern 150 Euro, ohne zweckgebundene Nutzung für das Kind. Ohne Prüfung, ob Betreuungszeit während Corona durch den Vater Vater/die Mutter erbracht wurden, oder er sich erhöhte Kosten durch das Kind hatte, das regelmäßig NICHT bei ihm lebt.
Unterhaltsverpflichtete werden pauschal subventioniert, ohne Prüfung ob Sie Betreuungsleistung während der letzten Monate erbracht haben, das Kind mindestens hälftig bei ihm/ihr lebt, etc.
Es gibt Fälle von Unterhaltsverpflichteten, die durch Corona Einkommensbußen erleiden:
In solch einem Falle kann der Kindsunterhalt nach einer Einkommensneuberechnung auch an eine geänderte finanzielle Situation angepasst werden.
Den einmaligen Corona Kinderbonus pauschal an Unterhaltsverpflichtete ist, anzurechnen, bedeutet eine pauschale Subventionierung ohne Prüfung auf Bedürftigkeit und kann dazu führen, dass das ausgezahlte Geld zweckentfremdet wird, wenn es nicht direkt und zu 100% beim Bedürftigen ankommt.
Selbst wenn der alleinerziehende Elternetil Elternteil freiwillig auf den Einmalbonus verzichtet, was er bei einer freiwilligen Leistung bedarf, darf, hat der Unterhaltsverpfichtete das Recht den Unterhalt, um die Hälfte des angebotenen Bonus zu kürzen. Durch die Kopplung an die Regelungen des Kindergeldes, ist der Alleinerziehende alleinerziehende Part verpflichtet, die für den Unterhaltsverpflichteten günstigste Möglichkeit zu wählen.
**Wollen wir das?**
**Zahlen wir dafür über die nächsten Jahre ein Konjunkturpaket in Milliardenhöhe ab?**
**Wollen wir wieder Millionen von Kindern allein lassen?**
**Können wir das als Gesellschaft verantworten und der Politik durchgehen lassen?**
Alleine in Berlin sind 1/3 aller Familien alleinerziehend, in Brandenburg 3/4, davon leben die Kinder bei 90% dieser Kleinfamilien ausschließlich bei einem Elternteil.
Es geht mir hier um unser politisches Leitbild in der Familienpolitik, es geht mir um Benachteiligung von Alleinerziehenden, um deren Kindern, um bewusste Veruntreuung von Steuergeldern!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 45 (44 in Deutschland)


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