Region: Germany

Qualitätssicherung im medizinischen Bereich - Einrichtung einer Bundesbehörde zur Kontrolle und Überwachung von MMS und anderen Giften

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
112 supporters 112 in Germany

The petition is denied.

112 supporters 112 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:06

Pet 2-18-15-21260-009651

Qualitätssicherung im medizinischen
Bereich


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung einer Bundesbehörde gefordert, die in Fällen von
"Miracle Mineral Supplement" (MMS) und anderen Giften die Kontrolle und
Überwachung solcher giftigen Substanzen als zentral zuständige Aufsichtsbehörde
übernimmt sowie die entsprechenden Tätigkeiten der Landes- und
Kommunalaufsichtsbehörden vernetzt und koordiniert.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 112 Mitzeichnungen sowie
34 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Hintergrund und Anlass der Petition ist eine als "Wundermittel" zur Heilung etwa von
Malaria, Hepatitis und Krebs ausgelobte Chemikalie, die vorwiegend zu
Desinfektionszwecken und bei der Wasseraufbereitung eingesetzt wird.
Das Produkt "Miracle Mineral Supplement" (MMS) wird nach Aussage der
Bundesregierung offenbar von verschiedenen Anbietern, insbesondere über das
Internet angepriesen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) hat bereits 2012 vor der Verwendung von MMS gewarnt, die Warnung
befindet sich auch aktuell auf dessen Website. MMS wird mit einer arzneilichen
Indikation angeboten, ist indes nicht als Arzneimittel rechtmäßig im Verkehr. Das
BfArM steht in engem Austausch mit den in Deutschland für die Überwachung des

Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden. Nach Kenntnis des BfArM haben
einzelne Landesbehörden mit Blick auf die Patientensicherheit bereits
eigenverantwortliche Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise planen weitere
Maßnahmen.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat mit Stellungnahme vom Juli
2012 von der Anwendung von MMS abgeraten.
Soweit mit der Petition eine bundeseinheitliche Regelung gefordert wird, ist auf
Folgendes hinzuweisen: Nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz erstreckt sich die
konkurrierende Gesetzgebung auf "Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder
übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und
anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens,
der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der
Gifte". Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis
zur Gesetzgebung, so lange und soweit der Bund von seiner
Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (Artikel 72
Abs. 1 Grundgesetz).
Mit der Einrichtung der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei
Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) wurde die zentrale Koordinierungsstelle
für den Arzneimittelbereich sowie Medizinproduktebereich, auch für den zentralen
Informationsaustausch als nationale Kontaktstelle mit europäischen
Überwachungseinrichtungen geschaffen und von allen Bundesländern im Rahmen
eines Staatsvertrages ratifiziert.
Die Überwachung des Arzneimittel-Verkehrs obliegt den Ländern. Die Länder
untereinander haben in vielfältiger Weise ihre Arbeit miteinander verzahnt,
beispielsweise im Rahmen der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-,
Transfusions- und Betäubungsmittelwesen der Länder (AG AATB), die zweimal
jährlich für mehrere Tage zu Beratungen zusammen kommt und ihr Vorgehen
koordiniert.
Daneben wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als rechtsfähige
Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) gegründet. Zentrale Aufgabe des BfR ist die
wissenschaftliche Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen
und Produkten als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der
Bundesregierung. Das Institut hat keine Überwachungsfunktion. Die

Arbeitsschwerpunkte umfassen u.a. die gesundheitliche Bewertung der biologischen
und stofflich-chemischen Sicherheit von Lebensmitteln, die gesundheitliche
Bewertung der Sicherheit u.a. von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und
Kosmetika oder auch die Risikobewertung gentechnisch veränderter Organismen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist mit den in den Ländern angesiedelten
Überwachungs- und Aufsichtsbehörden eine effektive Kontrolle des Verkehrs mit
Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie dem BfR für die Bewertung
gesundheitlicher Risiken von Produkten der Gesundheitsschutz der Bevölkerung
jederzeit sichergestellt, so dass die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen
Bundesbehörde nicht erforderlich ist.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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