Regiji: Berlin
Zdravje

Quarantänesinn statt Irrsinn!!! Änderung der Quarantäneanordnung

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Senatsverwaltung GPG, Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci
136 podpornik 67 v Berlin

Proces peticije je bil zaključen

136 podpornik 67 v Berlin

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2021
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

20. 04. 2021 12:33

Neuen Link zur Allgemeinverfügung hergestellt.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung und der dazugehörigen Allgemeinverfügung für Kinder- und Jugendliche im Kita- und Schulalter in Berlin! Trotz Testmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern als auch von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weitere Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, dass, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

(www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/corona-informationen/allgemeinverfuegung-1011123.php)

Wir fordern daher die Quarantänenanordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 79 (31 in Berlin)


19. 04. 2021 16:29

Rechtschreibfehler entdeckt und korrigiert.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung und der dazugehörigen Allgemeinverfügung für Kinder- und Jugendliche im Kita- und Schulalter in Berlin! Trotz Testmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern als auch von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weitere Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, das,dass, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

Wir fordern daher die Quarantänenanordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 47 (24 in Berlin)


19. 04. 2021 13:16

Inhaltliche Korrektur nach Anmerkung von außen.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung und der dazugehörigen Allgemeinverfügung für Kinder- und Jugendliche im Kita- und Schulalter in Berlin! Trotz Testmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern als auch von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weitere Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, das, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

Wir fordern daher die Quarantänenanordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.



Neue Begründung:

Unterstützen Sie mich und andere Eltern, die ihre Kinder diesen Maßnahmen aussetzen müssen. Es gibt viele Möglichkeiten dem Virus zu begegnen.

Wir sindkönnen viele!viele sein!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 31 (14 in Berlin)


19. 04. 2021 12:12

Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung für Kinder- und Jugendliche im Kita- und Schulalter in Berlin! Trotz Testmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern als auch als von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weiterweitere Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, das, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

Wir fordern daher die Quarantänenanordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 25 (11 in Berlin)


19. 04. 2021 10:47

Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung für Kinder- und Jugendliche im Kita- und Schulalter in Berlin! Trotz Testmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern auch als von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weiter Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, das, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

Wir fordern daher die QuarantänenaordnungQuarantänenanordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (9 in Berlin)


19. 04. 2021 09:23

Fehler gefunden und korrigiert. Kita statt Kinderalter.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung für Kinder- und Jugendliche im Kinder-Kita- und Schulalter in Berlin! Trotz Testmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern auch als von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weiter Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, das, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

Wir fordern daher die Quarantänenaordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (6 in Berlin)


19. 04. 2021 09:16

Inhaltliche Fehler gefunden und korrigiert.


Neuer Titel: Quarantänesinn statt Irrsinn!!! Änderung der Quarantäneanordnung

Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung für Kinder- und Jugendliche im Kinder- und Schulalter in Berlin! Trotz anderer MöglichkeitenTestmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern auch als von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weiter Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, das, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

Wir fordern daher die Quarantänenaordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Berlin)


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