Radfernweg auf dem Hindenburgdamm

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
270 Unterstützende 270 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

270 Unterstützende 270 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Weiterleitung

25.01.2016, 17:23

08.09.2015Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 270 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie beraten. Dieses hat im Rahmen seiner Prüfung das Ministerium für Energie, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beteiligt.Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass sich der Hindenburgdamm im Eigentum der Deutschen Bahn befinde. Er sei einschließlich der Sockelbereiche eine dem Eisenbahnverkehr gewidmete Bahnanlage, unabhängig von dem jeweiligen Anbieter des Autozuges. Der zur Eisenbahninfrastruktur gehörende Bahndamm diene nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch. Somit gelte ein Betretungsverbot für Dritte, das vorrangig der Sicherheit des Personals und der Fahrgäste diene.Ein Radweg könne aus Sicherheitsgründen nicht in unmittelbarer Nähe zum Bahndamm gebaut werden. Die nördlich und südlich an den Damm angrenzenden Gebiete seien vollständig als Flächen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Es sei hier ebenso verboten, Straßen, Wege und bauliche Anlagen zu errichten, wie in dem in einem Abstand von 150 m zum Damm beginnenden Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Watt und Salzwiesen unterlägen dem Schutz der genannten Richtlinie. Angesichts der Tatsache, dass die zumutbare Alternative bestehe, den Autozug zu nutzen, sei es äußerst schwierig, den mit dem Bau eines Radweges verbundenen erheblichen Eingriff in das Gebiet zu rechtfertigen.Hinsichtlich des vorgebrachten Zweifels des Petenten an der Aussage, ein Radweg greife störender in den Naturschutz ein als die mehrfach pro Stunde verkehrenden lauten Diesellokomotiven älterer Bauart, unterstreicht das Ministerium für Energie, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, dass die durch Fahrradverkehr ausgelösten Störungen der im dammnahen Bereich vorhandenen Rastvögel naturschutzfachlich völlig anders zu bewerten seien als die Auswirkungen des Bahnverkehrs.Das Verkehrsministerium ergänzt, dass ein Radweg den freien Zugang zum Wattenmeer in diesem Bereich ermöglichen würde. Es müsse demnach zum Schutz des Nationalparks und der Sicherheit der Radfahrer sichergestellt werden, dass der Radweg nicht verlassen werden könne. Dies sei nahezu unmöglich. Zusätzlich übernehme der Hindenburgdamm die Aufgabe des Küstenschutzes. Aufgrund sich beispielsweise im Bereich der Dammsicherung sammelnden Treibgutes könne auch eine Rutsch- und Stolpergefahr nicht ausgeschlossen werden. Eine Rettung Verunglückter auf einem solchen Radweg sei sehr problematisch.Zusammenfassend sprächen sowohl die Eigentumsverhältnisse, der Naturschutz und die nicht ausreichend zu gewährleistende Sicherheit der Radfahrer selbst gegen die Errichtung eines Radweges. Darüber hinaus ist es aus Sicht des Verkehrsministeriums fraglich, ob der angestrebte Verzicht auf das Auto tatsächlich durch eine solche Maßnahme erreicht würde, da die Urlauber Gepäck mit sich führen müssten. Es gebe die Möglichkeit, bei der Bahnanreise ein Fahrrad mit sich zu führen. Auch stünden auf der Insel Fahrradverleihe zur Verfügung. So sei auf der Insel ein umweltfreundlicher Verkehr möglich.Vor dem dargestellten Hintergrund sieht der Petitionsausschuss davon ab, sich im Sinne der Petition für die Errichtung des von dem Petenten angeregten Radweges auszusprechen. Er schließt damit seine Beratung ab.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 18. bis 20. November 2015.


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