Regione: Vokietija

Raumordnung und Bauplanung - Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen

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Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
3 423 Palaikantis 3 423 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

3 423 Palaikantis 3 423 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2019-11-21 03:25

Petitionsausschuss

Pet 1-18-06-230-046463
25782 Welmbüttel
Raumordnung und Bauplanung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin erstrebt mit ihrer eingebrachten Petition, die Subventionierung von
Windenergie zu beenden und die bauplanerische Privilegierung von Windkraftanlagen
nach § 35 des Baugesetzbuchs abzuschaffen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 3424 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor. Es wird
um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Windkraftbranche längst ein selbstständiger Industriezweig geworden sei. Daher sei eine
finanzielle Unterstützung dieser Branche mittlerweile überflüssig, zumal der produzierte
Strom nicht vollständig genutzt bzw. abgenommen werden könne.
Des Weiteren werde der Bau von Windkraftanlagen aufgrund von § 35 Baugesetzbuch
(BauGB) zu stark privilegiert. Dadurch sei der ländliche Raum, welcher eigentlich der
Landwirtschaft vorbehalten sei, zum Gewerbegebiet für den Windkraftausbau geworden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Petitionsausschuss

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung ist langfristig darauf ausgerichtet, die
Stromerzeugung weitestgehend auf erneuerbare Energien umzustellen, wofür deren
kontinuierlicher weiterer Ausbau notwendig ist. Das gilt insbesondere für die
Windenergie an Land, die mittlerweile zu den kostengünstigsten Stromquellen in
Deutschland zählt. Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist 2017
auf Ausschreibungen und damit auf die wettbewerbliche Ermittlung des Fördersatzes
umgestellt worden. Ziel ist es, Strom aus erneuerbaren Energien nur in der Höhe zu
vergüten, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist. Zudem soll
das Erreichen der erforderlichen Ausbaumengen besser gesteuert werden.
Windkraftanlagen befinden sich naturgemäß zumeist im ländlichen Raum. Ländliche
Räume dienen als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume. Mit ihren
Kultur- und Naturlandschaften sind sie wesentlich für die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung natürlicher Ressourcen und stellen wichtige Ausgleichsräume für die
Ballungszentren dar. Durch das Bauplanungsrecht stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein
angemessener Ausgleich zwischen diesen verschiedenen Interessen gewahrt werden
kann. Dies gilt auch für die Planung und Errichtung von Windkraftanlagen.
Die sogenannte Privilegierung von Anlagen zur Windenergienutzung im Außenbereich
nach § 35 BauGB hat den Ausbau dieser Anlagen befördert. Allerdings ist diese
Privilegierung nicht voraussetzungslos. Die Gemeinden können in
Flächennutzungsplänen Flächen für die Nutzung durch Windkraftanlagen ausweisen,
wodurch eine derartige Nutzung für andere Flächen in der jeweiligen Gemeinde in der
Regel ausgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass auch die Festlegungen in den
Regionalplänen nach Raumordnungsrecht bei der Zulassung von Windenergieanlagen
maßgeblich sind. Vor diesem Hintergrund ist eine grundsätzliche Änderung des
Verfahrens derzeit nicht vorgesehen.
Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen parlamentarischen
Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Petitionsausschuss

Der von der Fraktion der AfD gestellten Antrag, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen, und der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die
Petition der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - als Material zu überweisen
und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, sind
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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