Region: Niemcy

Recht des Seeverkehrs - Überarbeitung der neuen Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 27 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

27 27 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

12.12.2018, 03:24

Pet 1-18-12-9510-037055 Recht des Seeverkehrs

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird die Überarbeitung der neuen Sicherheitsverordnung für
Traditionsschiffe, die im Frühjahr 2017 in Kraft treten soll, gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 27 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Anforderungen des Entwurfs für die neue Sicherheitsverordnung für viele
Traditionsschiffe kaum erfüllbar seien. Dadurch sei die Zukunft der deutschen
Traditionsschiffe gefährdet und das maritime Kulturerbe werde ärmer. Traditionsschiffe
seien auch touristisch und wirtschaftlich von Bedeutung. Deshalb sei auf die
Möglichkeiten und Anforderungen der jahrhundertealten seemännischen Traditionen
Rücksicht zu nehmen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Petition positiv abgeschlossen werden kann:
Die Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau
und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen
Schiffssicherheitsregeln unterliegen, ist am 14. März 2013 in Kraft getreten (BGBl. I
S. 237).
Mit der Verordnung werden dauerhafte Regelungen zum Erhalt der
Traditionsschifffahrt geschaffen.

Der Verordnungsentwurf wurde zuletzt in drei Arbeitsgruppensitzungen mit den
Interessenvertretern der Traditionsschifffahrt Seite für Seite gemeinsam
durchgearbeitet. Regelungen wurden erläutert und teilweise abgeändert. Die
Beförderung von Ladung zu Anschauungszwecken wurde zugelassen,
Übergangsfristen wurden erweitert, die Vorschriften für Anker wurden überarbeitet.
Insbesondere herrschte Einigkeit über die Erforderlichkeit der Seediensttauglichkeit
und der Erste-Hilfe-Kurse. Nach Abschluss der dritten Arbeitsgruppensitzung lag ein
Verordnungstext vor, auf den sich alle Beteiligten geeinigt hatten.

Insgesamt bietet die neue Verordnung Bestandsschutz hinsichtlich Historizität und
Betreiberkonzept für die gesamte Flotte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens über ein
Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe verfügt. Die Zugangsvoraussetzungen wurden
erleichtert, indem nunmehr auch Um- oder Rückbauten, die einem historischen Vorbild
entsprechen, Traditionsschiffen gleichgestellt werden. Es wurden Regelungen für
Segelschulungsschiffe geschaffen. Bei neu hinzukommenden Fahrzeugen kann deren
Historizität durch Sachverständige, die von der BG-Verkehr zugelassen wurden,
festgestellt werden. Die neue Verordnung enthält Vorschriften über die Stabilität eines
Traditionsschiffes und die Landrevision. Mit der Verordnung werden einerseits das
Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste und andererseits das öffentliche Interesse am
Erhalt des maritimen Erbes in ausgewogenem Maße berücksichtigt.

Es wird eine bedarfsgerechte Förderung der durch die neuen Vorschriften erforderlich
werdenden Umbauten geben. Die Förderrichtlinie wird erarbeitet.

Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Schaffung dauerhafter
Regelungen für den Erhalt der Traditionsschifffahrt ein Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode (S. 151, Abs. 1) war.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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