Regija: Njemačka
Građanskim pravima

Recht muss Recht bleiben! Vorgetäuschter Eigenbedarf und juristische Fehler

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
21 podupiratelj 20 u Njemačka

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

04. 02. 2019. 13:57

Liebe Unterstützergemeinde!

Seit dem letzten Jahr sind wir zum dritten Mal beim BGH. Ab dem04.07.2018 beschäftigt sich der BGH wieder mit unserem Fall und ich bin gespannt, wie lange es noch dauern wird. Das 9 Jahr ist im April dieses Jahres vorbei und das 10 Prozessjahr wird beginnen.

Ich hatte mir nach der letzten Verhandlung die Mühe gemacht und aus den Unterlagen der vergangenen Jahre eine Liste von 47 Widerspruchspunkten der Gegenseite fertigstellen können. Hierbei sind auch zwei schriftliche Bestätigungen, welche klar das Unrechtsverhalten des Beklagten und seine Falschaussagen belegen.

Doch weder mein Anwalt in Koblenz, noch das LG in Koblenz und auch die Staatsanwaltschaft wollten zuerst davon etwas wissen. Es ist unserer Hartnäckigkeit zu verdanken, dass die StAnw Koblenz letztlich, nachdem eMail, Fax und eingeworfener Brief erfolglos waren, ein Einschreiben mit Rückschein annahm und meinen Schriftsatz mit den 47 Widerspruchspunkten der Beklagtenseite zur Kenntnis nahm und an das zuständige Strafgericht weiterleitete.

Eigentlich dürfte damit der Fall erledigt sein, da die Gegenseite sich in einer Unzahl von Dingen widerspricht und klare Falschaussagen offen dargelegt werden. Wieso man den Fall nicht schon längst zu den Akten gelegt hat, ist uns unverständlich.

Auch hat der Hauptzeuge, der Hausmeister welcher angeblich in unsere ehemalige Wohnung ziehen wollte, in der letzten Verhandlung beim LG Koblenz am 20.10.2017 seine Eidesstaatliche Versicherung dahingehend korrigiert, dass er nicht bei der Wohnungsübergabe anwesen war, sondern sich im Keller aufgehalten habe.
Diese Aussage wurde von dem zuständigen LG Koblenz noch als besondere Bestätigung für die Wahrhaftigkeit des Zeugen gewehrtet.

Das man von Gerichtsseite die vorliegenden Unterlagen nicht gelesen hat, zeigt dieser Punkt ganz klar. In den 47 Widerspruchspunkten ist aus den Schriftsätzen der Beklagtenseite und deren Zeugenaussagen einwandfrei festzustellen, dass hier zum Beispiel ganz bewußt die Unwahrheit gesagt wird.
So wird einmal gesagt, dass der Hauptzeuge die Wohnungübergabe mit uns durchgeführt hätte. Dann wird in einem anderen Schriftsatz, welcher dann durch die noch vorgelegte Eidesstaatliche Versicherung gedoppelt wird, erwähnt, dass der Hauptzeuge bei der Wohnungsübergabe anwesend war.
In einem folgenden Schriftsatz der Beklagtenseite wird dann dargelegt, dass der Hauptzeuge sich im unteren Flur aufgehalten habe. Wo dies letztlich gewesen sein sollte, 2. OG, 1. OG oder im Erdgeschoß, bleibt fraglich.
In der letzten Verhandlung ist es dann der Keller. Wieso man dies nicht von Anfang an mitgeteilt hat, wird sich jeder vernünftige Mensch fragen.

Nun ja, es zieht sich weiter in die Länge, Hierb werden sinnlos Steuergelder und Justizressourchen verschwendet.
Wir erfreuen uns bester Gesundheit und die Hoffnung das die Klagepartei verstirbt ist doch ziemlich unwahrscheinlich.

Immer schön standhaft bleiben und durchhalten.

Viele Grüße Euer Reinhold


20. 12. 2018. 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


19. 12. 2017. 15:18

Liebe Freunde und Unterstützer!

Gestern erhielt ich das Urteil der III. Kammer des LG Koblenz, welches ja eigentlich schon zum 01.12.2017 ergehen sollte, per eMail von meinem Anwalt zugesandt.
Tenor des Urteils, wie konnte man hier in Koblenz etwas anderes überhaupt erwarten, ist die Klageabweisung und zum Fortgang wurde zwecks der Kostenübernahmeerklärung schon die HUK-Coburg angeschrieben.
Es wird also wieder vor dem BGH weitergehen und ich denke, dass die Richter dort nicht gerade erbaut sein werden uns wieder zu sehen.
Ich möchte diese Petition nun wieder aufleben lassen und muss dafür noch "openPetition" kontaktieren. Sollte eine Wiederauflebung nicht möglich sein, muss ich vielleicht eine neue Petition starten,

Ich wünsche Euch alles Gute, sowie eine frohe und gesegnete Weihnacht

Reinhold Ulrich


12. 12. 2017. 13:16

Liebe Unterstützer!

Nach der zweiten BGH-Verhandlung ging es wieder nach Koblenz zurück. Dort hatten wir am 20.10.2017 eine Verhandlung vor der III. Kammer des LG Koblenz. Es wurde diesmal eine andere Geschichte für den angeblichen Wegfall des Eigenbedarfgrundes erzählt und einige "Zeugen" benannt.
Bis zum 13.11.2017 hatten die Parteien noch Gelegenheit zum Einreichen von Schriftsätzen. Ich hatte mir die Arbeit gemacht und alle Dokumente bis heute durchgelesen. Die sich ergebenden 47 schriftlich dokumentierten Widersprüche der Gegenseite sandte ich meinem Anwalt, welcher die wichtigsten zusammenfasste und an das LG Koblenz weitergab.
Am 01.12.2017 sollte ein Gerichtsurteil ergehen, aber bisher habe ich, trotz mehrmaliger Nachfragen, von meinem Anwalt keine Information über ein ergangenes Urteil oder dergleichen erhalten.
Da die Fakten auf dem Tisch liegen und die Gegenseite sich in wesentlichen Punkten selbst widersprochen hat, verstehe ich das zögerliche Verhalten der Justiz nicht. Der von der Gegenseite benannte Hauptzeuge ist mehr als nur nicht glaubhaft.

Viele Grüße Reihold Ulrich


23. 06. 2017. 18:41

Lieber Unterstützer!

Nachdem der BGH auch beim zweiten Mal die Sache zu einer anderen Kammer des entsprechenden Landgerichts zurückverwies, habe ich nun einen Termin für eine sogenannte Güteverhandlung "In Sachen Ulrich R. ./. dem Beklagten wg. Schadensersatz" erhalten.
Erscheint bei dieser Güteverhandlung eine Partei nicht oder ist diese nicht von Erfolg gekrönt, findet unmittelbar ein anschließender Haupttermin statt.
Natürlich seid Ihr alle herzlich zu dem Termin eingeladen: Freitag, 06.10.2017, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 136, 1. OG, Karmeliterstraße 14, ... .
Das nun dieses betreffende LG die Sache wg. Schadensersatz verhandeln will erscheint mir etwas merkwürdig. Ein vorgetäuschter Eigenbedarf, damit evtl. prozessualer Betrug oder sogar Betrug ist eigentlich ein Straftatbestand und müsste damit von staatswegen aus verfolgt werden. Wieso man dies hier scheinbar nicht möchte, verschließt sich mir vollkommen.
Doch warten wir einmal ab. Ich freue mich schon darauf und auch auf Euer evtl. Erscheinen. Meine Heimatstadt Koblenz hat neben dem Termin auch sonst noch viele attraktive Anziehungspunkte, welche man sich ruhig einmal ansehen sollte.

Viele Grüße

Reinhold Ulrich


10. 03. 2017. 17:19

Ich habe die Petition etwas präzisiert, damit den Unterzeichner noch klarer wird, weshalb ich für mehr Sachlichkeit und nachvollziehbare Logik bin. Mit dem einfachen in den Raum stellen schaffen sich die Gerichte doch nur die unnötige Mehrarbeit, über welche sie immer klagen.


Neuer Petitionstext: Ich möchte, dass Gerichte sich an den Maßstäben der Vernunft ausrichten und sich nicht in juristischen Spielereien ergehen, welche dem gesunden Menschenverstand widersprechen. Die Begründungen sollen sachlich fundiert und nicht einfach aus der Luft gegriffen sein.
Der Art. 97 GG, welcher den Richtern einen absoluten Freiraum eröffnet, sollte modifiziert werden. Dies bedeutet, dass es nicht bei der allgemeinen, letztlich sehr interpretierbaren Aussage "nur dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen" bleiben darf.
In der Zeit des Nationalsozialismus handelnden Richter auch nach dem Gesetz und ihrem angeblichen Gewissen. Hier müssen klare Maßstäbe der Logik und Vernunft dargelegt werden, wonach sich Richter auszurichten haben.
Die Allmacht der Herren in den schwarzen Roben ist in der Zwischenzeit zu stark gestiegen, als dies dem demokratischen Staat gut tun würde.


Neue Begründung: Seit 7 Jahren bin ich in einem Rechtsstreit mit meinem Ex-Vermieter wg. wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf. Man klagte mich nach 30 Mietjahren Mietjahren, trotz keinerlei Fehlverhaltens, aus der Wohnung.
Derjenige für den auf Eigenbedarf geklagt wurde, zog nicht ein und es ging in einem zweiten Verfahren weiter. In der dieser folgenden Privatklage ging es um eine Schadenssumme von zirka 26.000,- €, welche das zuständige LG -übrigens der gleich Ri gleiche Richter wie vormals-, im vormaligen Verfahren-, ablehnte.
Wir gingen konnten aufgrund der Schadenssumme zum BGH gehen und dieses weist die Sache zurück an das jeweilige LG, allerdings eine andere Kammer.
Diese II. Kammer weist die Klage ab auch ab, wobei die Begründung schon abenteuerlich ist, und nun sind wir wieder beim BGH.
Dieser ist natürlich nicht begeistert, aber anstatt den Beklagten und Verursacher dieser illegalen vorgetäuschten Angelegenheit zu bestrafen oder die vorherigen richterlichen Instanzen zu rügen, hat man uns in nun einen Vergleich vorgeschlagen, welchem wir bis zu einem bestimmten Termin noch widersprechen können. In Nach diesem Vergleich sollen wir 5.000,- € erhalten und die sonstigen Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Ganz davon abgesehen, dass dieser Betrag von 5.000,- € gegenüber uns schon eine Unverschämtheit darstellt, ist dies für den nicht recht handelnden Vermieter doch nur eine Kleinigkeit.
Auch stellt sich die Frage, inwieweit Richter, welche eventuell selbst Vermieter sind, in einer solchen Angelegenheit nicht befangen sind. Weiter sind gefallene Richterbemerkungen, dass man doch mit 5.000,- € einen schönen Urlaub machen könnte, nicht zielführend. Die einfache Reduzierung der Summe der Mietdifferenzkosten für 4 Jahre von zirka 15.700,- € so ohne Probleme auf 5.000,- € durch die Behauptung, dass die neue Wohnung doch sicherlich einen höheren Wohnwert habe, ist ein weiteres Kennzeichen der Unsachlichkeit, denn es ist anzumerken, dass der Richter weder unsere alte, noch unsere neue Wohnung kennt und je gesehen hat. Woher bezieht man also seine Erkenntnisse?
Das wir nach dem jahrelangen Kampf, den materiellen Aufwendungen, den zeitlichen und psychischen Belastungen noch letztlich bestraft werden sollen, ist für mich eine Schande. Es ist immer von dem armen Vermieter die Rede, aber man scheint trotz aller Fakten und Indizien nicht überlegen zu können, dass dieser eventuell vollkommen unredlich sein könnte bzw. diesen Punkt scheint man nicht wahrnehmen zu wollen.
Langsam wird mir klar, weshalb viele Menschen so enttäuscht von der Justiz und der Politik sind. Aber wir haben als aufrechte Menschen die Pflicht uns dem Unrecht entgegen zu stellen. Weiterhin bin ich zu Interviews und öffentlichen Gesprächen bereit, denn es bedarf einer Reinigung Regel-/Reinigung solcher Umstände.
Viele Menschen haben wir in den vergangenen Jahren getroffen, welche in ähnlichen Situationen waren. Aber die Mehrheit hat nicht die Kraft, da es am Mut, am Geld, an der Zeit und vor allem an den Nerven fehlt.
Wie heißt es doch: "Heute wir, morgen ihr!". Es gilt auch für die Schwachen zu kämpfen, da diese selbst nicht die Kraft haben.



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