Region: Bundesrepublik Deutschland
Habitation

Rechte eines Erstehrers nach einer Immobilienzwangsversteigerung, eigene Existenz bedroht !

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutscher Bundestag, Bundesgerichtshof
28 supporters

Petitioner did not submit the petition.

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Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

10/12/2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


07/08/2014, 18:05

Rechtsschreibfehler korrigiert.
Neuer Petitionstext: Seit über 1,5 Jahren müssen wir machtlos ertragen wie der ehemalige Eigentümer, derzeit immer noch Bewohner des in Februar 2013 ersteigerten Einfamilienhauses Einfamilienhauses, in unserem Haus wohnt und keinen Cent seither weder an uns noch an irgendwelche anderen Stellen entrichten musste.

Sämtliche Rechte & Pflichten wurden auf mich als Ersteher mit erfolgtem Zuschlagsbeschluss durch das Amtsgericht im Februar 2013 übertragen.

Alle Kosten inkl. Bezahlung des Höchstgebotes + Zinsen u. Gebühren sind zu entrichten.

Die monatliche Kreditrate für das aufgenommene Darlehen zur finzierung Finanzierung des Hauses ist zu bezahlen. In das Haus selbst ist uns der Zutritt verwehrt.
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses wird ebenfalls bei einegelegter eingelegter Beschwerde nicht herausgegeben (Eine (die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist nicht möglich um das Haus zu räumen).

Der dritte Umzug innerhalb der letzten 1,5 Jahre liegt hinter uns, finanziell fehlt jegliche Unterstützung (sowohl vom Gericht, Amt, Land, etc.).

Eine Nutzungsentschädigung ist nicht durchsetzbar das durchsetzbar, da die Rechtskraft durch die eingelegte Beschwerde bis zu einer Entscheidung fehlt. Das finzielle finanzielle Ende droth droht uns selbst in den nächten nächsten Monaten.

Ein Ende ist nach den derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten des Beschwerdeführers/ehemaligem Eigentümer/noch Bewohner durch immer wieder eingelegte Anträge nicht ersichtlich (3-5 Jahre mindestens). Spätestens in 6 Monaten können wir unsere Kreditrate nicht mehr bezahlen und laufen Gefahr in die selbse selbe Situation zu geraden -unverschuldet aufgrund unserer deutschen Gesetze !!!

Die erste Zeitung hat sich dem unglaublichen Thema bereits angenommen:

www.badische-zeitung.de/bonndorf/wenn-der-traum-zum-alptraum-wird Neue Begründung: Die Begründung ist so einfach wie simpel:

1. Wenn ein Termin zu einer Zwangsversteigerung festgesetzt ist und im Rahmen des Termins ein gültiges Gebot abgegeben wird muss der Ersteher sofort die Möglichkeit haben sein erworbenes Haus zu betreten.

2. Mögliche Einwände M Ü S S E N und D Ü R F E N nicht auf Kosten eines gutgläubigen Erstehers nach einem erteilten Zuschlag geregelt werden sondern müssen davor vot Terminierung einer Zwangsversteigerung bereits geklärt sein.

3. Der Ersteher darf nicht selbst Opfer eines mangelnden Rechtssystems werden.


07/08/2014, 17:59

Link zum Zeitungsartikel eingefügt.
Neuer Petitionstext: Seit über 1,5 Jahren müssen wir machtlos ertragen wie der ehemalige Eigentümer, derzeit immer noch Bewohner des in Februar 2013 ersteigerten Einfamilienhauses in unserem Haus wohnt und keinen Cent seither weder an uns noch an irgendwelche anderen Stellen entrichten musste.

Sämtliche Rechte & Pflichten wurden auf mich als Ersteher mit erfolgtem Zuschlagsbeschluss durch das Amtsgericht im Februar 2013 übertragen.

Alle Kosten inkl. Bezahlung des Höchstgebotes + Zinsen u. Gebühren sind zu entrichten.

Die monatliche Kreditrate für das aufgenommene Darlehen zur finzierung des Hauses ist zu bezahlen. In das Haus selbst ist uns der Zutritt verwehrt.
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses wird ebenfalls bei einegelegter Beschwerde nicht herausgegeben (Eine Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist nicht möglich um das Haus zu räumen).

Der dritte Umzug innerhalb der letzten 1,5 Jahre liegt hinter uns, finanziell fehlt jegliche Unterstützung (sowohl vom Gericht, Amt, Land, etc.).

Eine Nutzungsentschädigung ist nicht durchsetzbar das die Rechtskraft durch die eingelegte Beschwerde bis zu einer Entscheidung fehlt. Das finzielle Ende droth uns selbst in den nächten Monaten.

Ein Ende ist nach den derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten des Beschwerdeführers/ehemaligem Eigentümer/noch Bewohner durch immer wieder eingelegte Anträge nicht ersichtlich (3-5 Jahre mindestens). Spätestens in 6 Monaten können wir unsere Kreditrate nicht mehr bezahlen und laufen Gefahr in die selbse Situation zu geraden -unverschuldet aufgrund unserer deutschen Gesetze !!!

Die erste Zeitung hat sich dem unglaublichen Thema bereits angenommen:

www.badische-zeitung.de/bonndorf/wenn-der-traum-zum-alptraum-wird


07/08/2014, 17:05

Überschrift angepasst.
Neuer Titel: Rechte eines Erstehrers nach einer Immobilienzwangsversteigerung Immobilienzwangsversteigerung, eigene Existenz bedroht !


07/08/2014, 17:04

Diverse Ergänzungen, weitere Ausführungen hinzugefügt.
Neuer Petitionstext: Seit über 1,5 Jahren muss ich müssen wir machtlos ertragen wie der ehemalige Eigentümer, derzeit immer noch Bewohner, Bewohner des in Februar 2013 ersteigerten Einfamilienhauses in meinem unserem Haus wohnt. wohnt und keinen Cent seither weder an uns noch an irgendwelche anderen Stellen entrichten musste.

Sämtliche Rechte & Pflichten gingen wurden auf mich als Ersteher über, alle mit erfolgtem Zuschlagsbeschluss durch das Amtsgericht im Februar 2013 übertragen.

Alle Kosten inkl. Bezahlung des Höchstgebotes + Zinsen u. Gebühren sind zu entrichten.

Die monatliche Kreditrate für das aufgenommene Darlehen zur finzierung des Hauses ist zu bezahlen. In das Haus selbst ist uns der Zutritt verwehrt. der
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses wird ebenfalls bei einegelegter Beschwerde nicht herausgegeben (Eine Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist nicht möglich um das Haus zu räumen).

Der dritte Umzug innerhalb der letzten 1,5 Jahre liegt hinter uns, finanziell fehlt jegliche Unterstützung (sowohl vom Gericht, Amt, Land, etc.) - eine etc.).

Eine Nutzungsentschädigung ist nicht durchsetzbar das die Rechtskraft durch die eingelegte Beschwerde bis zu einer Entscheidung fehlt. Das finzielle Ende droth mir uns selbst in den nächten Monaten.

Ein Ende ist nach den derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten des Beschwerdeführers/ehemaligem Eigentümer/noch Bewohner durch immer wieder eingelegte Anträge nicht ersichtlich (3-5 Jahre mindestens). Spätestens in 6 Monaten können wir unsere Kreditrate nicht mehr bezahlen und laufen Gefahr in die selbse Situation zu geraden -unverschuldet aufgrund unserer deutschen Gesetze !!! Neue Begründung: -wird nachgereicht- Die Begründung ist so einfach wie simpel:

1. Wenn ein Termin zu einer Zwangsversteigerung festgesetzt ist und im Rahmen des Termins ein gültiges Gebot abgegeben wird muss der Ersteher sofort die Möglichkeit haben sein erworbenes Haus zu betreten.

2. Mögliche Einwände M Ü S S E N und D Ü R F E N nicht auf Kosten eines gutgläubigen Erstehers nach einem erteilten Zuschlag geregelt werden sondern müssen davor bereits geklärt sein.

3. Der Ersteher darf nicht selbst Opfer eines mangelnden Rechtssystems werden.


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