Region: Tyskland

Rechtsextremismus - Streichung der Bestätigungserklärung als Zuwendungsvoraussetzung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
61 Støttende 61 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

61 Støttende 61 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.09

Pet 1-17-06-1062-056209

Rechtsextremismus
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Eingabe wird die Aufhebung der sogenannten „Extremismusklausel“ in den
Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die als
„Extremismusklausel“ bekannte Erklärung in den Richtlinien der Bundesprogramme
„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie stärken“ und
„Zusammenhalt durch Teilhabe“, mit der ein Bekenntnis zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bestätigt werde, sei
rechtswidrig. Sie gefährde zudem den gesellschaftlich notwendigen Kampf gegen
Rechtsextremismus. Die Vergabe von Zuwendungen im Rahmen der o. g. Programme
dürfe daher nicht an die Unterzeichnung einer solchen umstrittenen
Bestätigungserklärung geknüpft werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 61 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die in der Petition zitierte Fassung
der sogenannten „Extremismusklausel“ seit 2012 nicht mehr verwendet und durch
eine neue Formulierung der Demokratieerklärung, mit der ein Bekenntnis zur
freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgte,
ersetzt wurde.
Ergänzend weist der Ausschuss zudem darauf hin, dass die Thematik in der
17. Wahlperiode Gegenstand eines Antrages einer Fraktion (Drucksache 17/9558)
war, der sich jedoch auf die alte Fassung der „Extremismusklausel“ bezog und gemäß
§ 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Diskontinuität unterfiel.
Der Ausschuss hebt jedoch hervor, dass das Bundesministerium des Innern und das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anfang 2014 die
sogenannte „Extremismusklausel“ abgeschafft und sich bei den Bundesprogrammen
„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie stärken“ und
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ auf eine neue Handhabung der
Zuwendungsbescheide verständigt haben. Anstelle der bisher eigenhändig zu
unterzeichnenden Demokratieerklärung wird jetzt im Zuwendungsbescheid an die
geförderten Träger klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische
Organisationen oder Personen gehen dürfen. Die Anforderungen an die Projektträger
werden in einem Begleitschreiben festgelegt.
Der Petitionsausschuss betont, dass die Förderung von Toleranz und Demokratie
sowie Extremismusprävention und -bekämpfung eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe darstellen. Hieraus folgt, dass Organisationen oder Personen, die sich gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung betätigen, keine direkte oder indirekte
Förderung durch Bundesmittel zuteilwerden darf.
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einer Fraktion
ausgeführt wird, ist die Bundesregierung mit dem jetzigen Verfahren, im Rahmen der
Förderung von zivilem Engagement gegen Extremismus dem Zuwendungsbescheid
ein rechtlich verbindliches Begleitschreiben beizufügen, zu dem Verfahren
zurückgekehrt, wie es bis vor Einführung der Demokratieerklärung anerkannte Praxis
gewesen ist (vgl. Drucksache 18/930).
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass das
Begleitschreiben kein Ausdruck irgendeines Misstrauens ist, sondern den Trägern als
Hilfestellung dient, um negative förderrechtliche Konsequenzen auszuschließen. Auf
diese Weise wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel weiterhin ihrer

Verantwortung bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass
niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des
Grundgesetzes bewegt.
Nach Auffassung des Ausschusses hat sich dieses Verfahren bereits in der
Vergangenheit bewährt und wird auch akzeptiert.
Ferner merkt der Ausschuss an, dass sich die Zuwendungsempfänger bei
Unklarheiten oder Zweifeln bei den Regiestellen der Bundesprogramme Rat einholen
können. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Drucksache 18/930
hingewiesen, die unter www.bundestag.de eingesehen werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Prüfung,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesministerium des Innern - zu überweisen, soweit durch die gegenwärtige Praxis
weiterhin ein Misstrauen gegenüber den Projektträgern und deren Partnern besteht,
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.Begründung (pdf)


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