Região: Alemanha

Rechtsextremismus - Weitere finanzielle Unterstützung des Gefängnisprojekts gegen Rechtsradikalismus

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
253 Apoiador 253 em Alemanha

A petição foi terminada.

253 Apoiador 253 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:10

Pet 1-17-06-1062-053358

Rechtsextremismus
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
1. der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern und dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
überweisen,
2. den Landesvolksvertretungen zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Ausstiegsprojekt des Vereins Violence
Prevention Network für rechte Gewalttäter in deutschen Gefängnissen dauerhaft
finanziert wird.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 253 Mitzeichnungen und
22 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird von den Petenten, zu denen auch der Verein
Violence Prevention Network e.V. (VPN) gehört, im Wesentlichen ausgeführt, dass
das Programm „Verantwortung übernehmen – Abschied von Hass und Gewalt" einen
Ansatz der pädagogischen Arbeit entwickelt habe, der die Rückfallquote jugendlicher,
ideologisch motivierter Gewalttäter deutlich senke und damit die Zahl der Opfer und
die Kosten für die Allgemeinheit erheblich reduziere. Deutschlandweit sei VPN der
einzige Anbieter von Trainings mit ideologisch motivierten Gewalttätern im Gefängnis.
Ende 2013 würden die Bundesmittel für das Programm endgültig auslaufen. Das
Projekt sollte jedoch weiterhin finanziell von der Bundesregierung unterstützt werden,
da es sinnvoller, günstiger und erfolgversprechender als andere Maßnahmen, wie
z. B. eine vollständige Videoüberwachung, sei. Nach der Freilassung aus dem

Gefängnis könnten die ehemaligen Inhaftierten wieder am normalen Leben teilhaben.
Die Re-lnhaftierungsquote sei mit 13,3 Prozent deutlich niedriger als bei Strafffälligen,
die nicht an dem Programm teilgenommen hätten (41,5 Prozent).
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich die Arbeit des Vereins VPN sowie das
Programm „Verantwortung übernehmen – Abschied von Hass und Gewalt“, das die
Deradikalisierung gewalttätiger, rechtsextremistisch- und islamistisch-motivierter
Jugendlicher, die in verschiedenen Strafvollzugsanstalten im Bundesgebiet ihre
Haftstrafen verbüßen, zum Ziel hat. Die Trainingsprogramme wurden bislang in zehn
verschiedenen Bundesländern durchgeführt. Sie weisen den jungen Straftätern durch
eine wissenschaftlich begründete Kombination aus sozialer Arbeit und politischer
Bildung einen Weg aus extremistischem Denken und Handeln. Nach Auffassung des
Ausschusses leistet VPN mit diesem Deradikalisierungsprogramm eine sinnvolle und
wichtige Arbeit, die das Bundesministerium des Innern (BMI) bisher im Rahmen seiner
Möglichkeiten unterstützt hat und nach Auskunft des Ministeriums auch weiterhin
unterstützen wird.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Programme seit 2002 im Rahmen
projektbezogener Förderungen durch den Bund (durch die Bundeszentrale für politische
Bildung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in einzelnen
Programmbereichen auch durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend), einzelne Länder (in geringerem Umfang) sowie auch durch private
Sponsoren finanziert wurden. Die befristeten Modellprojekte des Bundes sind im Jahr
2013 ausgelaufen.
Das BMI hat gemeinsam mit anderen Ressorts Modellprojekte wie die von VPN
durchgeführten Programme in der Vergangenheit gefördert, um seiner Verantwortung,
Extremismusprävention breit zu unterstützen, gerecht zu werden. Die Bundesregierung
übernimmt mit der Modellprojektförderung jedoch nur eine wichtige Anregungsfunktion,
da die Fördermöglichkeiten des Bundes für Modellprojekte an verfassungs- und
haushaltsrechtliche Grenzen stoßen. Der Ausschuss hebt in diesem Zusammenhang

hervor, dass die im Grundgesetz geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern bei der Übernahme von Projekten in eine Regelfinanzierung die Länder und
Kommunen in der Verantwortung sieht.
Nichtsdestoweniger ist es Ziel der Bundesregierung, wirksame Präventionsansätze zum
Erfolg zu führen und hierfür eine langfristige Förderung zu entwickeln. Hierzu werden
auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und in Abstimmung mit den Ländern
Konzepte erarbeitet, die eine längerfristige Finanzierung ermöglichen sollen.
Da es sich bei den von VPN angebotenen Deradikalisierungsprogrammen in erster
Linie um Maßnahmen im Strafvollzug handelt, liegt die Verstetigung zunächst vor allem
im Verantwortungsbereich der Justiz. Die Innen- und Justizseite der Länder und des
Bundes sind jedoch bezüglich der weiteren Finanzierung intensiv im Gespräch, da bei
beiden Ressorts ein großes Interesse an der Fortsetzung dieser Programme besteht.
Ein entsprechender Beschluss der Justizministerkonferenz im Juni 2013, in dem sich
die Justizminister der Länder klar für eine Verstetigung der
Deradikalisierungsprogramme ausgesprochen haben, hat dafür die entsprechenden
Grundlagen geschaffen.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Abstimmung eines tragfähigen Umsetzungs-
und Finanzierungskonzepts durch die Länder gegenwärtig noch andauert.
Abschließend macht der Ausschuss auf die gemeinsamen, von allen Fraktionen
erarbeiteten Schlussfolgerungen des Abschlussberichts des
2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode „Terrorgruppe
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ auf Drucksache 17/14600 und deren
Bekräftigung in der 18. Wahlperiode durch den fraktionsübergreifenden Antrag auf
Drucksache 18/558 aufmerksam. In den gemeinsamen Schlussfolgerungen hatte sich
der NSU-Untersuchungsausschuss im Bereich „Kontinuierliche Unterstützung für
Demokratieförderung“ mit Nachdruck dafür ausgesprochen, dass das
zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und
Rechtsextremismus, einschließlich Initiativen für Ausstiegswillige, unterstützt,
ausreichend gefördert, ausgebaut und verstetigt werden muss, wobei auch auf die
diesbezüglich bestehenden Kompetenzen des Bundes hingewiesen wurde (vgl. näher
hierzu Drucksache 17/14600, S. 865 ff.). Der 18. Deutsche Bundestag hat diese
Empfehlungen in vollem Umfang bestätigt (vgl. Drucksache 18/558, S. 8 ff.).
Vor diesem Hintergrund und im Sinne der Sicherstellung einer gemeinsamen
dauerhaften Lösung der Finanzierung von Deradikalisierungsprogrammen empfiehlt der

Petitionsausschuss im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung, die Petition der
Bundesregierung – dem BMI und dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und den Landesvolksvertretungen
zuzuleiten.Begründung (pdf)


Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora