Регион: Германия
Социални въпроси

Rechtsfrieden mit bedingungslosem Grundeinkommen statt Hartz IV – Klageflut !

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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30.01.2015 г., 18:28

Es war eine Korrektur der Internetadressen notwendig.
Neuer Petitionstext: Die Übernahme von Hartz-IV–Empfängern in Arbeitsrechtsverhältnisse wird beständig durch die Jobcenter erschwert, was zu einer Vielzahl an Klagen bei den Sozialgerichten geführt hat.

s. „Hartz IV-Klageflut hält weiter an“, erschienen am 12.03.2014 im Wochenkurier unter www.wochenkurier.info/no_cache/sachsen/nachrichtendetails/obj/2014/03/12/hartz-iv-klageflut-haelt-weiter-an/

s. „Widerspruch gegen Sanktionen: Richter geben jedem dritten Hartz-IV-Kläger recht“, erschienen am 16.06.2014 im Spiegel Online unter www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-klagen-haben-laut-arbeitsministerium-haeufig-erfolg-a-975370.html

So findet beispielsweise der menschenverachtende Paragraph 31 ff. SGB II durch die Jobcenter Anwendung, obwohl das Grundanliegen von Hartz IV im Paragraphen 1 Absatz 1 SGB II in Übereinstimmung mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wie folgt formuliert ist: "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.".
Bei positiver Denkweise über letztlich hilfesuchende Menschen sind Hartz-IV-Empfänger als soziale Wesen freiwillig bereit, sich mit ihren individuellen Fähigkeiten in die Gesellschaft einzubringen. Sie sind folglich grundsätzlich arbeitssuchend und immer leistungsberechtigt.
Leistungskürzungen unter Anwendung des Paragraphen 31 ff. SGB II hingegen gestatten einem Hartz-Empfänger kein Leben in Würde und können seelische Leiden auslösen bzw. soweit verschlimmern, dass der Freitod des betreffenden Menschen befürchtet werden muss.

s. „Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin auf“, erschienen als Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden am 05.06.2014 unter www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/887.php

Weiterhin war es z. B. dem Jobcenter Dresden bis heute nicht möglich, die Arbeitsaufnahme von Hartz-IV-Empfängern über eine vertragsrechtliche Lösung,

s. „Antrag auf Fortführung der Maßnahme bei der [...] als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung“, einsehbar als 2011-07-24 Antrag auf Vertragsschluss beim JobcDD_Datenschutz V2.pdf unter drive.google.com/file/d/0B7U7fDBs9HbJZFdXMENTSVloUFE/view?usp=sharing

zu unterstützen, obwohl dies gemäß § 53 ff. SGB X möglich sein sollte.

Dadurch konnten mehrfach Tätigkeiten bei zukünftigen Arbeitgebern nicht aufgenommen bzw. fortgesetzt werden, die einem konkreten Arbeitsrechtsverhältnis vorausgehen können.

Stattdessen fordern Bescheide, wie die des Jobcenters Dresden, wiederholt zur Rückzahlung von Arbeitslosengeld II auf, weil der Arbeitssuchende Einnahmen aus einer Steuerrückzahlung erzielt hätte.

s. „Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.03.2006“, einsehbar als 2006-04-04 Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.03.2006_Datenschutz + Anmerkung unter drive.google.com/file/d/0B7U7fDBs9HbJc0hmWHZwcTFEWlU/view?usp=sharing

Die daraus resultierende rechtliche Streitigkeit mit dem Jobcenter Dresden wäre nicht existent, hätte der Arbeitssuchende zu diesem Zeitpunkt in einem regulären Arbeitsverhältnis gestanden.

Um der beispielhaft beschriebenen Klageflut friedensstiftend begegnen zu können, bitte ich wiederholt um die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens als Alternative zum Arbeitslosengeld II (Alg II; Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) oder auch Hartz IV genannt).


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