Terület: Németország

Rechtspflegekosten - Anhebung des Fahrtkostensatzes für die Nutzung eines eigenen bzw. unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Personenkraftwagens

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Támogató 7 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

7 Támogató 7 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 08. 14. 4:26

Pet 4-18-07-36-036324 Rechtspflegekosten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den im Justiz- und Vergütungsgesetz geregelten
Fahrtkostenersatz für die Nutzung eines eigenen bzw. unentgeltlich zur Nutzung
überlassenen Personenkraftwagens zukünftig einheitlich für alle betroffenen
Personen, wie z. B. Sachverständige, Zeugen, ehrenamtliche Richter, auf mindestens
0,60 Euro pro gefahrenen Kilometer anzuheben.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Kosten für die Nutzung eines
Fahrzeugs personen- und berufsunabhängig stets in gleicher Höhe anfallen würden.
Eine Ungleichbehandlung von Zeugen einerseits, denen 0,25 Euro erstattet werden,
und etwa Sachverständigen andererseits, die eine Erstattung von 0,30 Euro erhalten,
sei deshalb nicht hinzunehmen. Zudem würde auch ein Betrag von 0,30 Euro nicht für
die Deckung der Kosten ausreichen, weil die tatsächlichen Kosten deutlich darüber
lägen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 19 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 5 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Die unterschiedliche Höhe der Entschädigung resultiert aus den verschiedenen
Gründen für die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs. Während bei Zeugen davon
auszugehen ist, dass sie dieses vor allem privat nutzen, wird ein Kraftfahrzeug von
Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern regelmäßig vorwiegend im
beruflichen Interesse gehalten. Demnach sind bei dieser Personengruppe im
Gegensatz zu Zeugen und Dritten auch Anschaffungs- und Unterhaltskosten
abzugelten. Der bemängelte ungleiche Fahrtkostenersatz ist demnach sachlich
gerechtfertigt.

Zudem ist eine Kilometerpauschale von 0,60 Euro deutlich zu hoch. So ist etwa der
Wertverlust, der bei der Beispielrechnung des Petenten mit einbezogen wird, aus den
oben genannten Gründen bei Zeugen und Dritten nicht zu berücksichtigen. Zudem gilt
es zu beachten, dass das Erscheinen vor Gericht eine staatsbürgerliche Pflicht
darstellt und im Sinne einer funktionsfähigen Justiz erforderlich ist. Demnach ist die
Erstattung von Fahrtkosten nicht als Schadensersatz, sondern als begrenzte
Entschädigung nach Billigkeitsgrundsätzen geregelt und gewisse materielle Einbußen
können Zeugen und Dritten zugemutet werden.

Des Weiteren könnte die Anhebung des pauschalen Betrages auch dazu führen, dass
andere Berufsgruppen eine entsprechende Erstattung fordern. Dies wäre etwa im
Bereich des Steuerberatergebührenrechts, des öffentlichen Reisekostenrechts und
des Einkommensteuerrechts zu erwarten. Die Anhebung der Pauschale würde damit
zu deutlichen Mehrkosten führen und den öffentlichen Haushalt in erheblichem Maße
belasten.

Der Ausschuss vermag die Eingabe daher nicht zu unterstützen. Deshalb empfiehlt
der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most