Région: Allemagne

Rechtspflegekosten - Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
4 915 Soutien 4 915 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

4 915 Soutien 4 915 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:07

Pet 4-17-07-36-044775

Rechtspflegekosten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Honorare und Vergütungen der für die Justiz tätigen
Dolmetscher und Übersetzer deutlich zu verbessern.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, durch ein faires und
auskömmliches Vergütungssystem müsse verhindert werden, dass sich
hochqualifizierte Sprachmittler aus Ermittlungs- sowie Gerichtsverfahren
zurückziehen würden und in der Praxis zunehmend billige, nicht qualifizierte Laien
als Dolmetscher und Übersetzer tätig werden. Dies führe zu mangelhaften
Dolmetscher- und Übersetzerleistungen und habe negative Konsequenzen für alle an
einem Verfahren beteiligten Parteien. Die Qualität der Sprachmittlung sei in Straf-
und Zivilverfahren von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung. Auch Dolmetscher
und Übersetzer müssten an der Einkommensentwicklung der vom
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz betroffenen Berufsgruppen in vergleichbarer
Weise beteiligt werden. Der vom Gesetzgeber geplante zehnprozentige Abschlag auf
marktübliche Honorare bei Aufträgen von Justizbehörden sei nicht hinnehmbar.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 4.915 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen

parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zum Anliegen der Eingabe darzulegen. Ferner hat der Petitionsausschuss zu der
Eingabe in der 17. Wahlperiode (WP) den Rechtsausschuss nach § 109
Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags um Stellungnahme
gebeten, da die Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Ausschuss
betraf. Der Rechtsausschuss hat dazu mitgeteilt, dass die Petition während der
Beratungen des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des
Kostenrechts (BT-Drs. 17/11471 (neu)) und eines Gesetzes zur Stärkung des
Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (BT-Drs. 17/5313) dem Ausschuss
vorgelegen hat (BT-Drs. 17/13537). Das Plenum des Deutschen Bundestags
befasste sich in der 17. WP mehrmals mit der Thematik und beriet hierüber
ausführlich (Protokoll der Plenarsitzung 17/219 vom 31.01.2013 und Protokoll 17/240
vom 16.05.2013).
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
Einbeziehung der seitens des zuständigen Fachausschusses sowie der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das inzwischen beschlossene Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts,
das am 01.08.2013 in Kraft getreten ist, führt zur Anhebung der Gebühren und
Honorare in den Justizkostengesetzen in unterschiedlichem Maß. Die mit dem neuen
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz einhergehende Novellierung des
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) enthält eine Reihe wichtiger
Neuregelungen:
Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die Ablösung des Entschädigungsprinzips
durch ein leistungsgerechtes Vergütungsmodell, soweit Sachverständige,
Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer von den
Rechtspflegeorganen in Anspruch genommen werden.
Die Anpassung der Honorare der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und
Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer orientiert sich an den auf dem
freien Markt gezahlten Honoraren.

Das Honorar für Dolmetscher wurde von bis dahin einheitlich 55 € je Stunde auf 70 €
für konsekutives und 75 € für simultanes Dolmetschen angehoben (§ 9 Absatz 3
JVEG).
Bei den Vergütungssätzen für Übersetzer (§ 11 Absatz 1 JVEG) wurde das
Grundhonorar auf 1,55 € und das erhöhte Honorar auf 1,75 € je Zeile festgelegt. Bei
sogenannten erschwerten Übersetzungen beträgt das Grundhonorar 1,85 € und das
erhöhte Honorar 2,05 €.
Damit ist dem Anliegen der Petition zumindest teilweise entsprochen worden. Zu
weitergehenden Änderungen sieht der Petitionsausschuss nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der erst vor relativ kurzer Zeit erfolgten ausführlichen Beratungen im
Deutschen Bundestag keine Veranlassung.
Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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