Region: Turyngia

Rechtsrock vs. Versammlung

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
2 639 2 639 w Turyngia

Petycja została zakończona

2 639 2 639 w Turyngia

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Thüringer Landtages .

18.07.2019, 04:38

Zu der Petition gingen auf der Petitionsplattform über 2.600 Mitzeichnungen ein. Die Initiatoren der Petition haben weitere über 18.000 auf einem privaten Petitionsportal gesammelte Mitzeichnungen sowie 430 handschriftliche Unterschriften zu der Petition eingereicht. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses hat der Petitionsausschuss in seiner 67. Sitzung am 4. April 2019 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse (Innen- und Kommunalausschuss sowie Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz) eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung hatte die Petentin mit Ihren Unterstützern die Gelegenheit, die bestehenden Probleme zu verdeutlichen und in einen argumentativen Austausch mit dem ebenfalls in der Anhörung anwesenden Innenminister zu treten.

Nach intensiven Beratungen haben der Innen- und Kommunalausschuss sowie der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Juni 2019 mit den Vorlagen 6/5678 und 6/5687 den Petitionsausschuss über das (im Wesentlichen deckungsgleiche) Ergebnis der Mitberatung informiert.

Auf der Grundlage der durchgeführten Mitberatung hat der Petitionsausschuss gegenüber der Landesregierung die Umsetzung des folgenden 6-Punkte-Plans empfohlen:

1. Die Versammlungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise werden konsequent durch fach- und rechtsaufsichtliche Begleitung dabei unterstützt, rechtssichere, belastbare und fachlich-sachlich begründete Bescheide zeitnah zur Versammlungsanmeldung zu verfassen, die Grundlage einer gerichtlichen Überprüfung sein können, insbesondere nach den Vorgaben des OVG Thüringen hinsichtlich behördlicher Ermittlungen, ob mit erwirtschafteten Einnahmen eine Gewinnerzielung möglich ist (3 EO 544/17).

2. Dort wo es geboten und geeignet ist, ist eine aktuelle höchstrichterliche Bewertung zur Kommerzialisierung von scheinbar politischen Versammlungen herbeizuführen bzw. eine solche zu unterstützen, da sich die Art und Weise der Darbietung von Neonazi-Musik im Kontext von Versammlungen in den letzten Jahren abweichend zu einem Urteil des VGH Baden-Württemberg 2010, auf das regelmäßig Bezug genommen wird, weiterentwickelt hat.

3. Die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) eingesetzte „Task-Force Versammlungslagen“ ist zu verstetigen, die die Rechtsprechung auch in anderen Bundesländern auswertet und am Grundrecht auf Versammlungsfreiheit orientiert praktische Anwendungshinweise an die zuständigen Versammlungsbehörden erteilt.

4. Durch die Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses an verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden Wissens- und Kompetenzunterschiede weiterhin kompensiert. Darüber hinaus werden Versammlungsbehörden in geeigneter Weise auch beim Wissenstransfer insbesondere von höchstrichterlicher und aktuellerer Rechtsprechung beim Versammlungsrecht unterstützt.

5. Die Thüringer Polizei wird zum Thema Rechtsrockmusik und -bands verstärkt geschult.

6. Die Zusammenarbeit von Landesregierung und zivilgesellschaftlichen Initiativen wird weiter verstärkt.“

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat gegenüber dem Petitionsausschuss zugesichert, die aufgeführten Punkte zukünftig zu berücksichtigen und darauf hingewiesen, die wesentlichen inhaltlichen Gedanken bereits gegenwärtig bei der Auseinandersetzung mit als Versammlung angemeldeten Rechtsrockkonzerten umzusetzen.

Der Petitionsausschuss ist sich gleichwohl bewusst, dass aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten ein sofortiger Stopp sämtlicher Rechtsrockkonzerte in Thüringen nicht erreichbar sein wird. Gleichwohl sieht er auf Seiten der zuständigen Versammlungsbehörden und insbesondere auch beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ein erhebliches Bemühen, Thüringen als Standort von Rechtsrockkonzerten so unattraktiv wie möglich zu machen und gegenüber den Veranstaltern mit konsequenten Auflagen aufzutreten.

Abschließend hat sich der Petitionsausschuss ausdrücklich für das erhebliche Engagement der Petentin im Zusammenhang mit der öffentlichen Petition bedankt. Auch wertschätzt der Petitionsausschuss insbesondere das gesellschaftspolitische Engagement der von Rechtsrockkonzerten konkret betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die sich klar und deutlich gegen Rechtsrockkonzerte positionieren und den Veranstaltungen mit friedlichem Protest begegnen.


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