Région: Allemagne

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bildung von Alterungsrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
64 Soutien 64 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

64 Soutien 64 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:07

Pet 2-18-15-8200-010901

Reformvorschläge in der
Sozialversicherung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sämtliche Krankenkassen
Alterungsrückstellungen für jeden Versicherten bilden, wie das private
Versicherungsunternehmen auch schon seit Jahren tun müssen.
Zur Begründung wird ausgeführt, langfristig könne der Beitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) so niedrig gehalten werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 64 Mitzeichnungen sowie 17 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die gesetzliche und private Krankenversicherung bilden das duale
Krankenversicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland. In der GKV gilt
das Solidaritätsprinzip; die Beiträge werden nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Versicherten bemessen. Neben der sozialen Umverteilung
findet hierbei auch eine Umverteilung finanzieller Mittel von jungen und gesunden zu
älteren und kranken Versicherten statt, da die Gesundheitsausgaben im Alter und bei
Krankheit steigen, nicht jedoch der Beitragssatz. Das implizite Umlageverfahren
zwischen jung und alt ist ein zentrales Prinzip der deutschen Sozialversicherung.
In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, bei dem die
Versicherten einen individuellen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen

schließen und die Beiträge vom individuellen Krankheitsrisiko des Versicherten bei
Vertragseintritt und dem gewünschten Leistungsspektrum abhängen. Um die
Beiträge für den Versicherten trotz steigender Gesundheitsausgaben mit
zunehmendem Alter stabil zu halten und eine Überforderung zu vermeiden, findet
eine Beitragsglättung statt. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass für den
Versicherten in jungen Jahren Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, die am
Kapitalmarkt angelegt und mit zunehmendem Alter zur Dämpfung von
Beitragssteigerungen eingesetzt werden.
Bei der Forderung, dieses Prinzip auch in der GKV einzuführen, ist zu
berücksichtigen, dass diese nicht auf dem Abschluss individueller Verträge beruht.
Der Aufbau von Alterungsrückstellungen könnte nur gesellschaftlich, d.h. durch alle
Mitglieder der GKV in Form einer "Demografierücklage" erfolgen.
Im Gegensatz zu einem Individuum kann für die Gesellschaft jedoch keine "erwartete
Lebensdauer" zugrunde gelegt werden, über die der Beitragssatz geglättet wird.
Alterungsrückstellungen müssen irgendwann wieder abgebaut werden, wenn das
Ansparen kein Selbstzweck sein soll. Nach dem Abbau der angesparten
Alterungsrückstellungen stünde die Gesellschaft indes vor der gleichen Situation wie
heute, sofern sich die demografische Entwicklung weiter fortsetzt Das Problem
steigender Beitragssätze würde somit nur auf einen späteren Zeitpunkt verlagert. Zu-
dem würde die vorübergehende Glättung des Beitragssatzes nach Aussage der
Bundesregierung damit erkauft, dass der Beitragssatz zunächst erheblich erhöht
werden müsste, um den notwendigen Kapitalstock aufzubauen. Von der
Bundesregierung wurde daher eine Änderung nicht in Aussicht gestellt.
Vor dem Hintergrund des Dargestellten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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