Regione: Germania

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bürgerversicherung als einheitliche Kanken- und Pflegeversicherung für alle Bundesbürger

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
788 Supporto 788 in Germania

La petizione è stata respinta

788 Supporto 788 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

15/03/2016, 03:26

Pet 2-18-15-8200-000506

Reformvorschläge in der
Sozialversicherung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge die Einführung einer Bürgerversicherung als
einheitliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung für alle Bundesbürger
beschließen.
Mit der begehrten Bürgerversicherung ist die Einbeziehung von
Vermögenseinkünften (Zinseinkommen usw.) in die Beitragsbemessung sowie die
Einführung einer einheitlichen Honorarordnung für Ärzte verbunden. Begründet wird
die Forderung insbesondere mit der Abschaffung der "Zwei-Klassen-Medizin" und
einer Gleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 789 Mitzeichnungen sowie
58 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der
Bundesregierung eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach
§ 109 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)
eingeleitet und eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses eingeholt, da die

Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der
Ausschuss für Gesundheit hat mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 45. Sitzung am
10.06.2015 beraten hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der
Stellungnahme und der Mitteilung des Ausschusses für Gesundheit wie folgt dar:
Die Einführung einer Bürgerversicherung ist nach Aussage der Bundesregierung
gegenüber dem Petitionsausschuss nicht geplant. Das Nebeneinander von privater
und gesetzlicher Krankenversicherung und der damit einhergehende
Systemwettbewerb hat sich im Hinblick auf die Qualität der Krankenversicherung in
Deutschland bewährt.
In Deutschland erhalten alle Patienten unabhängig von Einkommen, Alter oder
gesundheitlichem Risiko eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische
Versorgung. Das deutsche Gesundheitssystem hat im internationalen Vergleich eine
hohe Versorgungsdichte und ermöglicht allen Patienten einen einfachen Zugang zu
medizinischen Leistungen. Die Wartezeiten auf fachärztliche Termine und elektive
Krankenhausleistungen sind auch für gesetzlich Versicherte im internationalen
Vergleich gering, gerade auch im Vergleich zu Ländern, die Einheitsversicherungen
oder öffentliche Gesundheitsdienste aufweisen.
Die unmittelbare Überführung der bislang privat Krankenversicherten in eine
Bürgerversicherung und damit die Schaffung eines einheitlichen
Versicherungsmarktes wäre nach Aussage der Bundesregierung im Übrigen
gleichbedeutend mit der sofortigen Abschaffung der bestehenden Formen der
privaten Krankenversicherung. Ein derartiges Vorhaben wäre unter Berücksichtigung
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als sehr bedenklich
einzuschätzen.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Antrag "Private
Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – Hochwertige und effiziente
Versorgung für alle" auf Bundestags-Drucksache 18/4099 vom 25.02.2015 vom
Deutschen Bundestag am 03.07.2015 (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll
18/116, S. 11338C - 11348A) abgelehnt wurde.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Gesundheit - zur Erwägung zu überweisen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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