Regiune: Germania

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Einführung einer Zuschussrente für Versicherte mit mehr als 30 Beitragsjahren

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  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:00

Pet 3-18-11-8200-027957

Reformvorschläge in der
Sozialversicherung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – zu überweisen, soweit es um die Einführung einer solidarischen
Lebensleistungsrente geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent möchte als eine Maßnahme gegen Altersarmut die Einführung einer
Zuschussrente für Versicherte erreichen, die mehr als 30 Jahre in der gesetzlichen
Rentenversicherung zurückgelegt haben.
Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass als eine
Maßnahme gegen Altersarmut die Zuschussrente für Menschen, die mehr als
30 Jahre in das Rentensystem eingezahlt haben, eingeführt werden sollte. Dafür
gehöre die Grundsicherung im Alter abgeschafft. Der Umgang mit der zunehmenden
Altersarmut in Deutschland sei für das angeblich reichste Land Europas – auch im
Vergleich mit anderen europäischen Ländern – nicht hinnehmbar und unwürdig. Ca.
30 % der Berufstätigen, wie z. B. Paketfahrer sowie Leiharbeiter, seien in prekären
Beschäftigungsverhältnissen tätig. Nicht zu vergessen seien die über 50-Jährigen,
die bei Jobverlust nach einem Jahr Hartz IV beziehen müssten. Als Vorbild sollte
beispielsweise das Alterssicherungssystem in Österreich dienen. Auf die weiteren
Ausführungen in der Petition wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 72 Mitzeichnende an und es gingen 34 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um

Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die Bewältigung des demografischen Alterungsprozesses ist eine zentrale
Herausforderung für die sozialen Sicherungssysteme in ganz Europa. So steht auch
Deutschland angesichts der auch im internationalen Vergleich starken Alterung der
Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Politisches Ziel war und ist es, die
Folgen der demografischen Veränderungen generationengerecht zu verteilen und
nicht einseitig den Beitragszahlern aufzubürden. Es muss daher auf der einen Seite
dafür Sorge getragen werden, dass das öffentliche Rentensystem finanziell tragfähig
ist und die Belastungen für die Beitragszahler nicht zu hoch werden. Daher wird das
ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern in
der Rentenanpassungsformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor sowie dem aus
demografischen Gründen ansteigenden Beitragssatz berücksichtigt. Es wird daran
festgehalten, dass auch die Rentenbezieher sich an der Bewältigung der
demografischen Entwicklung beteiligen. Auf die Dämpfungsfaktoren der
Rentenanpassung kann daher nicht verzichtet werden. Der Gesetzgeber hat dabei
einen Anstieg des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030 als tragbar und ein
Sicherungsniveau vor Steuern von nicht unter 43 Prozent bis 2030 als notwendig
betrachtet und damit verbindliche Eckpfeiler einer generationengerechten Verteilung
der demografischen Lasten in der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen.
Auf der anderen Seite ist sicherzustellen, dass eine angemessene Alterssicherung
für die Rentnerinnen und Rentner gegeben ist. Zur Sicherung des Lebensstandards
ist deswegen eine zusätzliche Vorsorge notwendig. Mit der gesetzlichen Rente, der
betrieblichen Altersversorgung und der zusätzlichen privaten Altersvorsorge steht
das deutsche Alterssicherungssystem auf drei verlässlichen Säulen. Die
Lebensstandardsicherung im Alter erfordert daher eine zusätzliche kapitalgedeckte
Altersvorsorge. Auch wenn die private Vorsorge angesichts des aktuellen
NiedrigzinsumfeIds derzeit weniger attraktiv erscheint als noch vor einigen Jahren,
bleibt die Grundüberlegung richtig, die Chancen und Risiken der Vorsorge für das
Alter auf drei Säulen zu verteilen. Hierdurch werden verschiedene Konzepte und
Finanzierungsgrundlagen verbunden. Die Altersvorsorge ist ein sehr langfristiger

Prozess. Gerade weil die systembedingten Vor- und Nachteile von
umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Vorsorge im Zeitverlauf jeweils
unterschiedlich stark ausgeprägt sein können, ist eine Risikomischung durch den
Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung sinnvoll und notwendig.
Praktisch alle westlichen Industrienationen verfolgen diesen Ansatz.
Soweit mit der Petition das Alterssicherungssystem Österreichs als vorzugswürdig
gegenüber dem deutschen angesehen wird, ist voranzustellen, dass ein Vergleich
von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nur sehr
eingeschränkt möglich ist. Die Altersversorgungssysteme, die wirtschaftlichen und
demografischen Bedingungen sind unterschiedlich. Beim konkreten Vergleich beider
Alterssicherungssysteme ist als ein zentraler Unterschied zwischen beiden Systemen
zu beachten, dass die Renten in Deutschland grundsätzlich den Löhnen folgen,
während in Österreich eine Anpassung in Höhe der Inflationsrate erfolgt. Zumindest
in der Vergangenheit sind die Löhne stärker gestiegen als die Preise und es spricht
nichts dagegen, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird – trotz der
Dämpfungsfaktoren.
Soweit mit der Petition die Einführung einer Zuschussrente als eine Maßnahme
gegen Altersarmut gefordert wird, sieht auch der Petitionsausschuss
Handlungsbedarf bei den Menschen, die ihr Leben lang mit niedrigem Einkommen
gearbeitet und vorgesorgt haben und im Alter nicht besser dastehen als diejenigen,
die wenig oder gar nicht gearbeitet haben und keine Vorsorge für ihr Alter getroffen
haben. Denn die zugunsten eines stabilen Beitragssatzes festgelegte
Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung führt insbesondere bei
Geringverdienern zu einem steigenden Armutsrisiko, auch für Personen mit langjäh-
rigen Erwerbsbiografien. Deshalb ist es entscheidend, dass die Menschen in
Deutschland bereits heute für das Alter vorsorgen und die Förderangebote des
Staates annehmen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das
Alterssicherungssystem grundsätzlich nicht alle Lebensrisiken mit Auswirkungen auf
das Alterseinkommen abdecken kann. Dies würde die versicherungsbasierten
Systeme, insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, überfrachten und die
zukünftigen Beitragszahler überfordern. Daher gibt es die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung, die sachgerecht über Steuermittel finanziert wird.
Insoweit teilt der Ausschuss die Auffassung des Petenten nicht nach einer
Abschaffung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Zur Forderung der Einführung einer Zuschussrente ist hervorzuheben, dass es ein
wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist, eine bessere rentenrechtliche
Absicherung für diejenigen zu erreichen, die langjährig Beiträge entrichtet haben,
aber nur eine geringe Rente erhalten, weil der Verdienst zuvor kein hoher war. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode sieht
deshalb zur rentenrechtlichen Absicherung von Geringverdienern vor, voraussichtlich
bis 2017 die solidarische Lebensleistungsrente einzuführen. Zum aktuellen Zeitpunkt
gibt es jedoch über die Ausführungen im Koalitionsvertrag hinaus noch keine
konkreteren Festlegungen zum Zeitplan der Umsetzung oder zur Ausgestaltung der
solidarischen Lebensleistungsrente.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Überlegungen zur besseren rentenrechtlichen
Absicherung langjährig Versicherter mit geringen Einkünften und empfiehlt deshalb,
die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
zu überweisen, soweit es um die Einführung einer solidarischen
Lebensleistungsrente geht und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu
überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, soweit es um die Einführung
einer Garantierente geht, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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