Region: Tyskland

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
267 Støttende 267 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

267 Støttende 267 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

14.08.2018 04.38

Pet 3-19-11-8200-001276 Reformvorschläge in der
Sozialversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
erreichen.

Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass insbesondere aus der Verpflichtung des
Schutzes und der Achtung der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes folge,
dass der Staat zu sozialem Handeln aufgefordert sei. Das derzeitige System der
sozialen Grundsicherung entspreche nicht diesem Gebot und greife zudem in die
Persönlichkeitsrechte des Einzelnen ein, in dem die Lebensgestaltung bevormundet
werde. Dagegen gewährleiste das bedingungslose Einkommen ein regelmäßiges
Einkommen und ein menschenwürdiges Leben, ermögliche die Teilnahme am
öffentlichen Leben, sei unabhängig von familiären und partnerschaftlichen Bindungen
und von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie der Verfügbarkeit auf
dem Arbeitsmarkt. Auf die weiteren Ausführungen in der Petition wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 268 Mitunterzeichner an und es gingen 54 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das
Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert und verpflichtet den
Staat dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln, soziale Gegensätze
auszugleichen und die Rechtsordnung entsprechend zu gestalten. Aus der
Verpflichtung des Schutzes und der Achtung der Menschenwürde nach Artikel 1 des
Grundgesetzes und dem Sozialstaatsgebot folgt, dass der Staat all seinen
Bürgerinnen und Bürgern das materielle Existenzminium sichern muss.
Dementsprechend können die Bürgerinnen und Bürgern einen hochentwickelten
Sozialstaat in Anspruch nehmen, der von der Geburt bis ins Alter vielfältige Leistungen
bereitstellt. Das Sozialleistungssystem, wie es sich in der Bundesrepublik Deutschland
über Jahrzehnte entwickelt hat, zielt darauf ab, den Bürgerinnen und Bürgern auf die
jeweilige Lebenslage abgestimmte konkrete Unterstützung zu bieten. Nur soweit
Einzelne aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu
verdienen, ist nach dem Sozialstaatsprinzip die Gemeinschaft gefordert. So ist die
Sicherung der Lebensgrundlagen durch das breitgefächerte System der sozialen
Sicherheit in Deutschland auch für die Wechselfälle des Lebens weitgehend
gewährleistet. Unterschiedliche Leistungen der sozialen Sicherungssysteme werden
dorthin gelenkt, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Hervorzuheben ist, dass der weitaus größte Teil der Bevölkerung gegen die Risiken
wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Langlebigkeit über seine Beitragsleistung zur
Sozialversicherung finanziell abgesichert ist. Auch dem Risiko der Arbeitslosigkeit wird
mit der Zahlung von Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung begegnet.
Als letztes Mittel greifen nach Prüfung der Hilfebedürftigkeit die Grundsicherung für
Arbeitssuchende mit der Zahlung von Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe, die den
notwendigen Lebensunterhalt, der in vertretbarem Umfang auch die Teilnahme am
kulturellen Leben umfasst, sicherstellt, soweit dies nicht aufgrund vorrangiger
Einkünfte und Vermögen möglich ist. Dabei müssen erwerbsfähige Hilfebedürftige jede
zumutbare Arbeit annehmen. Personen, die aus Altersgründen oder wegen
gesundheitlicher Einschränkungen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind,
erhalten zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums Leistungen nach den
Regelungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, soweit sie ihren
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Grundprinzip dieser Leistungen ist der
Nachranggrundsatz. Ein bedingungsloses Grundeinkommen stände im Gegensatz zu
diesen Grundsätzen.

Zu bedenken ist auch, dass die Zahlung von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten,
Ausbildungsförderung, Kindergeld und ähnlicher Sozialleistungen nach der Einführung
eines solchen Grundeinkommens nicht mehr erforderlich wäre. Wenn das
bedingungslose Grundeinkommen als unspezifische, einheitliche Leistung die
bestehenden Mindestsicherungsleistungen vollständig ersetzen soll, würde es dazu
führen, dass viele Menschen mit spezifischen Bedarfslagen, so zum Beispiel
Menschen mit Behinderungen, sogar schlechter gestellt werden, als es aktuell der Fall
ist.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens zu einer völligen Umstrukturierung des Steuer- und
Transfersystems sowie der Sozialversicherungen führen würde. Ein bedingungsloses
Grundeinkommen würde bei einer sinkenden Sozialabgabenbelastung zu einer hohen
Steuerbelastung führen. Unabhängig von den unabsehbaren Folgen, die eine solche
drastische Umorganisation der staatlichen Haushalte für die Unternehmen und
privaten Haushalte mit sich bringen würde, steht der Einführung eines
bedingungslosen Grundeinkommens, das zudem auch noch deutlich höher sein soll
als die heute nur in Bedarfsfällen gewährte Grundsicherung, entscheidend entgegen,
dass kaum eingeschätzt werden kann, in welchem Umfang die Bürgerinnen und
Bürger aufgrund der dann nicht mehr gegebenen Anreize noch einer und vor allem
welcher Erwerbstätigkeit nachgehen würden. Dabei ist zu bemerken, dass das hohe
soziale Niveau auch erwirtschaftet werden muss. Die Leistungsfähigkeit der sozialen
Sicherungssysteme ist eng an den Grad der Beschäftigung geknüpft. Zu den
vordringlichen staatlichen Aufgaben gehört es deshalb, die volkswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen durch wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Maßnahmen so
zu gestalten, dass die vorhandenen sozialen Sicherungssysteme durch eine hohe
Erwerbstätigenquote finanzierbar bleiben.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses kann die Befriedigung der Bedürfnisse der
Bürgerinnen und Bürger durch auf der Grundlage von Erwerbsarbeit beruhendes
Einkommen und die bestehenden sozialen Sicherungssysteme besser erfolgen, als
durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dabei ist eine
gewisse Anzahl von Sozialleistungen mit differenzierten Regelungen unabdingbar, um
möglichst zielgenau unterschiedliche Lebensläufe und Schicksale berücksichtigen zu
können.

Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, das Anliegen der Petenten nach einem bedingungslosen
Grundeinkommen zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu
überweisen, soweit es um die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme geht
– unter Einbeziehung der intensiv geführten gesellschaftlichen Debatte um ein
bedingungsloses Grundeinkommen und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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