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Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Generationengerechte Zuschussrente

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Deutschen Bundestag
64 Atbalstošs 64 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:16

Pet 3-17-11-8200-041085Reformvorschläge in der
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Zuschussrente nur für diejenigen
Versicherten gefordert, die zwei oder mehr Kinder erzogen haben.
Für alle übrigen Personen sollte die verpflichtende Einführung einer staatlich
verwalteten Individualrente überlegt werden, um so der drohenden Altersarmut zu
begegnen und einen Anreiz für ein höheres Bevölkerungswachstum zu setzen. Beide
Vorschläge seien die Lösung gegen die drohende Ungerechtigkeit, die durch die
Einführung einer allgemein für jeden beanspruchbaren Zuschussrente entsteht.
Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
veröffentlichte Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 64 Unterstützern
mitgezeichnet wurde und die zu 41 Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Das seit 1957 geltende Rentensystem ist nach dem Prinzip der Lohn- und
Beitragsbezogenheit ausgestaltet. Die Höhe der Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten
Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte. Je mehr
Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und
Arbeitseinkommen sind, desto höher ist die aus der jeweiligen individuellen
Versicherungsbiographie berechnete Rente. Damit stellt die gesetzliche Rente
grundsätzlich einen Spiegel der Lebensarbeitsleistung dar. Mit der gesetzlichen

Rente, der betrieblichen Altersversorgung und der zusätzlichen privaten
Altersvorsorge steht das deutsche Alterssicherungssystem auf drei verlässlichen
Säulen. Der verpflichtenden Einführung einer staatlich verwalteten Individualrente,
wie mit der Petition gefordert wird, bedarf es nicht. Dennoch besteht
Handlungsbedarf bei den Menschen, die ihr Leben lang mit niedrigem Einkommen
gearbeitet und vorgesorgt haben und im Alter nicht besser dastehen als diejenigen,
die wenig oder gar nicht gearbeitet haben und keine Vorsorge für ihr Alter getroffen
haben. Denn die zugunsten eines stabilen Beitragssatzes festgelegte
Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung führt insbesondere bei
Geringverdienern zu einem steigenden Armutsrisiko, auch für Personen mit
langjährigen Erwerbsbiografien. Deshalb ist es entscheidend, dass die Menschen in
Deutschland bereits heute für das Alter vorsorgen und die Förderangebote des
Staates annehmen. Ziel der aktuellen Reformüberlegungen ist es deshalb, dafür
Sorge zu tragen, dass sich für Geringverdienende das Engagement durch
langjährige Arbeit, Erziehung oder Pflege und in Form der zusätzlichen
Altersvorsorge am Ende auszahlt und diese Personen im Rentenalter nicht auf die
Grundsicherung angewiesen sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb mit dem Entwurf eines
„Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung“ einen Vorschlag dargelegt, der folgende
zentrale Ziele adressiert:
- Menschen, die ihr Leben lang mit niedrigem Einkommen gearbeitet haben, sollen
im Alter besser dastehen als diejenigen, die wenig oder gar nicht gearbeitet
haben. Orientiert am bewährten Äquivalenzprinzip sollen sie eine Höherbewertung
ihrer Rentenansprüche erfahren. Ferner ist darauf zu achten, dass sich die
zusätzliche Altersvorsorge auch für sie lohnt.
- Die Lebensleistung von Menschen, die Kinder erzogen und/oder Angehörige
gepflegt haben, soll dabei besonders berücksichtigt werden. Dies betrifft in erster
Linie Frauen.
- Menschen, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund einer Erwerbsminderung vorzeitig
beenden müssen, sollen künftig besser gestellt werden, indem die
Zurechnungszeit stufenweise verlängert und die letzten Jahre vor Erwerbseintritt
günstiger bewertet werden. Darüber hinaus sollen die Ausgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung für Rehabilitation an die demografische Entwicklung
angepasst werden.

- Menschen, die länger arbeiten wollen, werden darin unterstützt, indem die
Rahmenbedingungen für einen vorgezogenen Teilrentenbezug mit
Erwerbstätigkeit verbessert werden.
Dieser Vorschlag wird derzeit mit der Bundesregierung abgestimmt. Er enthält in
Bezug auf Versicherte, die Kinder erzogen haben bzw. Angehörige gepflegt haben,
deutliche familienpolitische Komponenten und entspricht somit weitestgehend der
Forderung des Petenten.
In Zusammenhang mit der Forderung des Petenten, erst ab der Erziehung von
mindestens zwei Kindern rentenrechtliche Begünstigungen einzuführen, ist zu
bedenken, dass die Formulierung von Ungleichbehandlungen im Sozialrecht an sehr
klare Bedingungen gebunden ist, um auch in verfassungsmäßiger Sicht zu bestehen.
Dem Gesetzgeber steht bei der Bestimmung des Personenkreises, auf den eine
gesetzliche Vorschrift angewendet werden soll, grundsätzlich zwar ein weiter
Gestaltungsspielraum zur Verfügung. So ist er grundsätzlich befugt,
generalisierende, typisierende und pauschalisierende und auch pauschal
quantifizierende Regelungen zu treffen. Im Rahmen der Gleichheitsprüfung des
Artikels 3 i.V.m. Artikel 6 des Grundgesetzes dürfen einzelne Personengruppen
jedoch nicht diskriminiert und bei der Gewährung rechtlicher Vorteile nicht
benachteiligt werden. Ob die Einengung der Begünstigung auf Erziehungspersonen
mit mindestens zwei Kindern diesen Vorgaben genügen würde, ist nach Auffassung
des Petitionsausschusses mehr als fraglich.
Der Petitionsausschuss teilt deshalb die Forderung nicht, geplante rentenrechtliche
Begünstigungen auf diejenigen Versicherten zu beschränken, die zwei oder mehr
Kinder erzogen haben. Auch sieht er keine Notwendigkeit für eine staatlich
verwaltete Individualrente. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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