Região: Alemanha

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Grundeinkommen nach 25 Jahren Beschäftigung

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
574 Apoiador 574 em Alemanha

A petição não foi aceite.

574 Apoiador 574 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:53

Pet 3-17-11-8200-036746Reformvorschläge in der
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle
Beschäftigten erreicht werden, die mindestens 25 Jahre steuer- und
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen von 2.500 Euro würden Existenz- und
Zukunftssorgen gehemmt. Von einer solchen Leistung würden besonders diejenigen
Personen profitieren, die nach langer Beschäftigungszeit arbeitslos geworden sind
und danach nur sehr schwer wieder in Arbeit kommen. Schließlich hätten die hiervon
Betroffenen durch eine langjährige Beschäftigung Verantwortung – auch gegenüber
ihren Familien und Kindern – getragen. Ein weiteres Argument sei, dass durch ein
bedingungsloses Grundeinkommen wieder mehr Kinder geboren und Familien
gegründet würden. Auch würden die Krankenkassen finanziell entlastet, da
psychische Krankheitszustände, welche durch Existenzängste hervorgerufen
werden, drastisch reduziert würden. Darüber hinaus stünde auch mehr Zeit für die
Pflege von Angehörigen zur Verfügung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf
die Ausführungen in der Eingabe verwiesen.
Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
veröffentlichte Petition, die innerhalb der vierwöchigen Mitzeichnungsfrist von
574 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 194 Diskussionsbeiträgen geführt
hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist eine so
genannte Staatszielbestimmung und verpflichtet den Staat, dem Gebot sozialer
Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit Rechnung zu tragen, d.h. nach sozialen
Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung entsprechend zu gestalten. Das
Sozialstaatsprinzip enthält demnach einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber,
das Wesentliche zur Verwirklichung des Sozialstaates zu tun. Es verpflichtet ihn, für
den Ausgleich sozialer Gegensätze zu sorgen. Darüber hinaus gebietet es staatliche
Fürsorge für Einzelne oder Gruppen, die aufgrund ihrer persönlichen
Lebensumstände oder gesellschaftlichen Benachteiligungen an ihrer persönlichen
und sozialen Entfaltung gehindert sind. Zudem enthält es eine Interpretationshilfe für
Verwaltung und Rechtsprechung sowohl bei der Auslegung des Grundgesetzes als
auch bei der Anwendung einfachen Rechts. Allerdings werden subjektive Rechte des
Bürgers allein aus dem Sozialstaatsprinzip heraus nicht begründet. Zudem ist es
weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es eine staatliche Aufgabe, auch
denjenigen Bürgern Leistungen zur Existenzsicherung zu garantieren, die sie infolge
der eigenen Einkommens- und Vermögenssituation nicht nötig haben, auch wenn sie
das hohe soziale Niveau mindestens 25 Jahre lang erwirtschaftet haben. Dies steht
sogar im Widerspruch zum Nachranggrundsatz eines solidarischen Sozialstaates.
Auch ist zu berücksichtigen, welche Auswirkungen eine solche vom Staat
bedingungslos gewährte Sozialleistung nach 25 Jahren Beschäftigung zur Folge
hätte. Ein Herausfallen von Menschen aus dem Arbeitszusammenhang würde
grundsätzlich akzeptiert, in gewisser Weise sogar befördert. Dies könnte
insbesondere Frauen und ältere Arbeitnehmer betreffen. Die Arbeitsmarktpolitik in
Deutschland zielt jedoch – nicht zuletzt im Hinblick auf den demografischen Wandel
– gerade auf eine Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen und älteren
Arbeitnehmern. Dementsprechend ist es eine Aufgabe für Betriebe, Sozialpartner
und nicht zuletzt für die Politik die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine
älter werdende Gesellschaft ein Hochmaß an Produktivität und Innovation erreichen
kann.
Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, das Anliegen der Petition zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora