Region: Tyskland

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Staatliche Gesundheitsversorgung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
185 Støttende 185 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

185 Støttende 185 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.14

Pet 2-17-15-8200-043433Reformvorschläge in der
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Schaffung eines staatlich finanzierten
Gesundheitsversicherungssystems gefordert, bei dem Privatkapital als
Investitionskapital und Anlageform gesetzlich verboten wird. Der Beitritt zu dieser
Versicherung soll jedem Bürger offenstehen und genüge somit der
Krankenversicherungspflicht nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 185 Mitzeichnungen sowie
101 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Bundesregierung wies in ihrer Stellungnahme gegenüber dem
Petitionsausschuss darauf hin, dass sie die Einschätzung des Petenten, dass nur in
einem öffentlich organisierten Krankenversicherungssystem eine gute Versorgung
möglich ist, nicht teilt. Sie wies zunächst darauf hin, dass in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) grundsätzlich eine
öffentlich-rechtliche Struktur vorherrscht. Krankenkassen sind rechtsfähige
Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 SGB V) und
unterliegen einer staatlichen Aufsicht (bundesunmittelbare Krankenkassen der des
Bundesversicherungsamtes – BVA – §§ 87 ff. SGB IV). Versicherte der gesetzlichen

Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf Leistungen, die im Einzelnen in
§ 11 (Leistungsarten) SGB V spezifiziert sind. Darüber hinaus können die
Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche, vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im
Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, der künstlichen Befruchtung,
der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz, bei der
Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, mit Heilmitteln und
Hilfsmitteln, im Bereich der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sowie
Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen (§ 11 Abs. 6
SGB V). Durch die Rechtsnormen des SGB V wurden damit den Versicherten der
GKV subjektiv öffentliche Rechte hinsichtlich der Leistungen eingeräumt.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 SGB V bezeichneten
Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die
Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den
gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht (§ 75 SGB V). Der genannte
Sicherstellungsauftrag obliegt danach den Kassenärztlichen Vereinigungen und
Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die wiederum Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind (§ 77 Abs. 5 SGB V). Auch diese Körperschaften unterliegen
staatlicher Aufsicht. Die Aufsicht über die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
führt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Aufsicht über die
Kassenärztlichen Vereinigungen führen die für die Sozialversicherung zuständigen
obersten Verwaltungsbehörden der Länger (§ 78 SGB V).
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft
und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden einen Gemeinsamen
Bundesausschuss. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist rechtsfähig, die Aufsicht
über ihn führt das BMG (§ 91 SGB V). Der G-BA beschließt die zur Sicherung der
ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewährung für eine
ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei
ist den besonderen Erfordernissen der Versorgung Behinderter oder von
Behinderung bedrohter Menschen und psychisch Kranker Rechnung zu tragen, vor
allem bei den Leistungen zur Belastungserprobung und Arbeitstherapie; er kann
dabei die Erbringung und Verordnung von Leistungen oder Maßnahmen
einschränken oder ausschließen, wenn nach allgemein anerkanntem Stand der

medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die
medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind; er
kann die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die
Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere
Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen
Nutzen verfügbar ist (§ 92 Abs. 1 SGB V).
Die Bundesregierung wies gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass
innerhalb dieses – nicht abschließend – dargestellten öffentlich-rechtlichen Rahmens
der GKV es durchaus sinnvoll ist, wettbewerbliche und damit privatwirtschaftliche
Elemente zu implementieren. Hierzu zählen etwa die Möglichkeiten der
Krankenkassen, Verträge mit einzelnen Leistungserbringern abzuschließen oder
auch die Möglichkeit, dass sich die Krankenhäuser in privatwirtschaftlichen
Organisationsformen organisieren. Der entstehende Wettbewerb dient indes nicht in
erster Linie der Gewinnmaximierung, sondern dazu, für die Versicherten eine
möglichst effektive und optimale Versorgung sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu