Alueella: Saksa

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Teilnahme und Stimmrecht für Vertreter aus Alten- und Krankenpflege im Gemeinsamen Bundesausschuss

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Tukeva 46 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

46 Tukeva 46 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

07.03.2019 klo 3.30

Pet 2-18-15-8200-046749 Reformvorschläge
in der Sozialversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass dem Gemeinsamen Bundesausschuss zukünftig
auch Vertreter aus der Alten- und Krankenpflege als feste Mitglieder angehören und
stimmberechtigt sind.

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland werden immer älter und viele der älteren Mitbürger bedürfen der Pflege.
Daher sollte auch die Pflege, über die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
entschieden wird, Vertreter stellen.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 46 Mitzeichnungen ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Die Forderung nach Stimmrechten weiterer nichtärztlicher Leistungserbringer im
G-BA ist nicht neu. Eine solche Forderung wirft Grundsatzfragen der
Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf, u.a.
hinsichtlich der Organisation und Struktur des G-BA (seiner Zusammensetzung, des
Wahl- und Benennungsverfahrens, der Abstimmungsverhältnisse und nach einem
Stimmrecht weiterer "Dritter") ebenso wie verfassungsrechtliche Fragen.

Ähnliches gilt auch hinsichtlich der von Verbänden der Patienten-Selbsthilfe bzw. der
nach der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten Patientenorganisationen seit
längerem geäußerten Forderung nach Gewährung von weiteren Mitwirkungs- und
Beteiligungsrechten bzw. Stimmrechten. Die Patientenbeteiligung in den Gremien
der gemeinsamen Selbstverwaltung in der GKV, wie z. B. dem G-BA, wurde
kontinuierlich weiterentwickelt und hat sich beim G-BA inzwischen fest etabliert. Die
effektive Mitwirkung der Patientenvertretung in den Gremien des G-BA mit den
bestehenden Mitberatungs- und Antragsrechten hat zu einer stärkeren
Patientenorientierung der Beschlüsse des G-BA geführt. Seit Einführung der
Patientenbeteiligung 2004 wurde die finanzielle und fachliche Unterstützung der
Patientenorganisationen und der sachkundigen Personen kontinuierlich verbessert.
So erhält die Patientenvertretung u. a. Reisekostenerstattung auf Bundes- und
Landesebene, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für die Teilnahme an
Gremiensitzungen, finanzielle Förderung des Koordinierungsaufwands, Anspruch auf
Unterstützungsleistungen der Patientenvertretung für die Beteiligung bei IQWiG und
IQTIG sowie Unterstützung der Patientenvertreter durch die Landesausschüsse nach
§ 90 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) u. a. durch Fortbildungen und
Schulungen. Beim G-BA ist zur Unterstützung der Arbeit der Patientenvertretung
eine Stabstelle Patientenbeteiligung eingerichtet worden.

Darüber hinaus wird Verbänden und Berufsgruppen von Leistungserbringern (z.B.
wie vorgeschlagen aus der Alten- und Krankenpflege), die institutionell nicht
unmittelbar Teil des Systems der gemeinsamen Selbstverwaltung sind, ein
spezifisches Stellungnahmerecht bei Entscheidungen über entsprechende Richtlinien
des G-BA eingeräumt. Grundsätzlich besteht ein erhebliches Systeminteresse an der
Einbeziehung des pflegerischen Sachverstandes in die Beratungen des G-BA.
Deshalb ist bereits im SGB V geregelt, dass der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) als
Berufsorganisation der Pflegeberufe bei den Richtlinien des G-BA zur
Qualitätssicherung nach § 136 Abs. 3 SGB V und bei den Beschlüssen zur
Qualitätssicherung im Krankenhaus nach§ 136b Abs. 1 SGB V unmittelbar an den
Beratungen zu beteiligen ist.

Ebenso wie die Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherung
sowie je nach Beratungsgegenstand auch die Bundespsychotherapeutenkammer
und die Bundeszahnärztekammer können Vertreter des DPR an den Sitzungen der
zuständigen Arbeitsgruppen, des Unterausschusses und des Plenums des G-BA
teilnehmen und ihre spezifische Sachkenntnis und ihre fachlichen sowie
berufspolitischen Positionen unmittelbar in den Beratungs- und
Entscheidungsprozess des G-BA einbringen.
Auch beim Beschluss der Richtlinie des G-BA über die Festlegung ärztlicher
Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur
selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63
Abs. 3c SGB V wurde den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben und diese ist in die Entscheidungen einbezogen
worden.

Diese Einbeziehung des pflegerischen Sachverstandes und die vorgesehene
Mitwirkung der Pflegeberufe im G-BA, die von den Richtlinien des G-BA mitbetroffen
sind, haben sich in der Praxis der Beratungen des G-BA bewährt. Eine darüber
hinausgehende Einbeziehung und Verleihung von Stimmrechten ist momentan nicht
vorgesehen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit eine stärkere
strukturelle Einbeziehung der Pflege und ihrer Berufe in den Gemeinsamen
Bundesausschuss gefordert wird und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

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