Région: Allemagne

Regelungen zur Altersrente - Abschlagsfreier Bezug der Rente mit 45 Beitragsjahren

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
604 Soutien 604 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

604 Soutien 604 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:06

Pet 3-18-11-8222-004548

Regelungen zur Altersrente
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass man nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit bzw.
Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung ohne Abzüge in Rente gehen kann.
Es müsse doch reichen, wenn man 45 Jahre gearbeitet hat. Wer länger arbeiten
möchte, könne dies gerne freiwillig tun. Die geplante rentenrechtliche Regelung, dass
man nach 45 Beitragsjahren mit dem 63. Lebensjahr in Rente gehen könne, bestrafe
doch diejenigen, die früher als mit dem 18. Lebensjahr angefangen hätten zu arbeiten.
Mit dem 63. Lebensjahr weise er 48 Beitragsjahre vor.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 604 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 73 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische
Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20. April 2007 sieht

ab dem Jahr 2012 eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das
67. Lebensjahr und entsprechende Anhebungen bei anderen Rentenarten vor. Die
besondere Leistung von Versicherten mit besonders langen Erwerbsbiografien wird im
Zuge der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre durch die ebenfalls im Jahr
2012 neu eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte
ab Alter 65 gewürdigt. Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz), das am 1. Juli 2014 in Kraft
getreten ist, sieht bei dieser Altersrente weitere Verbesserungen vor. Durch eine neu
eingefügte eng befristete Sonderregelung bei der Altersrente für besonders langjährig
Versicherte wird das Renteneintrittsalter für Neurentner, deren Altersrente ab dem
1. Juli 2014 beginnt, auf das Alter 63 abgesenkt. Besonders langjährig Versicherte
können nun bereits vor Erreichen des 65. Lebensjahres vorübergehend eine
abschlagsfreie Altersrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen.
Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder
selbständiger Tätigkeit sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige
Beitragszahlungen. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kindererziehung bis zum
vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der Pflegearbeit sowie Zeiten
des Bezugs von Entgeltersatzleistungen.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Versicherten, die durch eine besonders lange Beitragszahlung einen wesentlichen
Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, ein im
Vergleich zur Regelaltersrente vorzeitiger Rentenbeginn ohne Abschläge – wenn auch
nur vorübergehend – ermöglicht wird. Damit wird der Personenkreis, der
jahrzehntelang einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und gegebenenfalls
gesundheitlich nicht mehr voll leistungsfähig ist, besonders privilegiert.
Eine wie in der Petition vorgeschlagene generelle bzw. dauerhafte Regelung, die nach
einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeitragsjahren den abschlagsfreien Bezug einer
Altersrente unabhängig vom Lebensalter ermöglicht, kann jedoch nicht in Betracht
gezogen werden. Dies wäre mit der Zielsetzung eines langfristig höheren
Renteneintrittsalters nicht vereinbar. Mit einer solchen Regelung würden Fehlanreize
für Frühverrentungsmaßnahmen mit entsprechenden Belastungen für die
Rentenversicherung dauerhaft fortgeführt. Außerdem würde das zu einer erheblichen
zusätzlichen Finanzierungslast führen, die die Gemeinschaft der Beitragszahler zu
tragen hätte. Insoweit ist es nach Auffassung des Petitionsausschusses auch
vertretbar, dass bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte der

stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters wieder auf das Alter 65 bereits im Jahr
2016 für den Geburtsjahrgang 1953 vorgesehen ist und für die Geburtsjahrgänge ab
1964 abgeschlossen sein wird. Diese können dann wie bisher frühestens mit dem
vollendeten 65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig
Versicherte beziehen.
Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, das Anliegen der Petition zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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