Región: Alemania

Regelungen zur Altersrente - Altersrente mit 63 Jahren ohne Abschläge nach 45jährigem Arbeitsleben

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
1.042 Apoyo 1.042 En. Alemania

No se aceptó la petición.

1.042 Apoyo 1.042 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:06

Pet 3-18-11-8222-001199

Regelungen zur Altersrente
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass man nach 45 Jahren Arbeit bzw. Einzahlung in die
Deutsche Rentenversicherung Bund ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente gehen kann.
Es müsse doch reichen, wenn man 45 Jahre gearbeitet hat, dass man ohne Abschläge
ab dem 63. Lebensjahr in den wohlverdienten Ruhestand gehen kann, so die
Begründung des Petitionsanliegens.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 1.042 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 44 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist auf das am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Gesetz über
Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-
Leistungsverbesserungsgesetz) hin, das um eine zeitlich eng befristete
Übergangsregelung für Neurentner, deren Altersrente ab dem 1. Juli 2014 beginnt,
erweitert worden ist. Diese Übergangsregelung ist Teil der schon bestehenden

Altersrente für besonders langjährig Versicherte und sieht vor, statt wie bisher mit dem
65. Lebensjahr nun ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung und
selbständiger Tätigkeit sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige
Beiträge. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten
zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der Pflegearbeit. Besondere Härten
aufgrund kurzzeitiger arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen in der
Erwerbsbiografie werden vermieden, da Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen
wurde, für den Anspruch berücksichtigt werden. Das heißt, auch Leistungen bei
Arbeitslosigkeit, bei beruflicher Weiterbildung, bei Kurzarbeit oder Zahlungsunfähigkeit
des Arbeitgebers können – unter bestimmten Bedingungen – dazu beitragen, die
Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente ab Vollendung des 63. Lebensjahres
zu erfüllen. Nicht berücksichtigt werden dagegen Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit.
Jedoch bleiben auch für den besonders langjährig versicherten Personenkreis die
demografischen Entwicklungen, die Grundlage für die Anhebung der
Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr waren, nicht unbeachtet. Daher ist auch bei
der Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte ein stufenweiser Anstieg des
Eintrittsalters in diese Rentenart auf die Altersgrenze von 65 Jahren vorgesehen. Der
stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters wieder auf das Alter 65 ist dabei bereits
im Jahr 2016 für den Geburtsjahrgang 1953 vorgesehen und wird für die
Geburtsjahrgänge ab 1964 abgeschlossen sein. Diese können dann wie bisher
frühestens mit dem vollendeten 65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Altersrente für
besonders langjährig Versicherte beziehen.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz
langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre ihren Beitrag zur Stabilisierung der
Rentenversicherung erbracht haben, ab dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei
in Rente gehen können. Er erkennt jedoch an, dass eine dauerhafte Regelung zu einer
erheblichen Finanzierungslast der Gemeinschaft aller Beitragszahler geführt hätte und
im Ergebnis nicht mit der verfolgten Zielsetzung eines langfristig höheren
Renteneintrittsalters vereinbar gewesen wäre.
Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.Begründung (pdf)


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