Regija: Njemačka

Regelungen zur Altersrente - Einbeziehung der Bestandsrentner mit 45 Versicherungsjahren

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
202 Potpora 202 u Njemačka

Peticija je odbijena.

202 Potpora 202 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

04. 03. 2016. 03:26

Pet 3-18-11-8222-004195

Regelungen zur Altersrente
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass in die geplante Sonderregelung einer
abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr auch Bestandsrentner einbezogen
werden.
Mit 48,5 Beitragsjahren sei schon einiges für die vorausgehende Rentnergeneration
getan worden. Dennoch hätte ein Abschlag in Höhe von 5,7 % hingenommen
werden müssen, um mit 63 Jahren und 5 Monaten in Rente gehen zu können.
Bestandsrentner müssten in die geplante Sonderregelung einbezogen werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 202 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 19 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss in der 18. Wahlperiode zu der
Petition gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages eingeholt, dem der Entwurf eines Gesetzes über
Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz; Bundestags-Drucksache 18/909) zur Beratung

vorlag und der am 5. Mai 2014 eine öffentliche Anhörung hierzu durchführte. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag in seiner
37. Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf auf Bundestags-Drucksache 18/909
in der Fassung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache
18/1489) angenommen hat (vgl. Plenarprotokoll 18/37). Das Gesetz vom 23. Juni
2014 (BGBl. I S. 787) ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten.
Alle erwähnten Drucksachen und das Plenarprotokoll der Plenardebatte können über
das Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Das am 1. Juli 2014 in Kraft getretene RV-Leistungsverbesserungsgesetz sieht eine
zeitlich eng befristete Übergangsregelung für besonders langjährig Versicherte vor,
die statt wie bisher mit dem 65. Lebensjahr nun ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei
in Rente gehen können. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus
einer Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit sowie unter bestimmten
Voraussetzungen auch freiwillig entrichtete Beiträge. Berücksichtigt werden auch
Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und
Zeiten der Pflegearbeit. Besondere Härten aufgrund kurzzeitiger
arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie werden
vermieden, da Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, für den Anspruch
berücksichtigt werden. Das heißt, auch Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei
beruflicher Weiterbildung, bei Kurzarbeit oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
können – unter bestimmten Bedingungen – dazu beitragen, die Voraussetzungen für
eine abschlagsfreie Rente ab Vollendung des 63. Lebensjahres zu erfüllen. Diese
Regelung ist zeitlich befristet und richtet sich ausschließlich an Neurentner, deren
Altersrente ab dem 1. Juli 2014 beginnt. Der stufenweise Anstieg des
Renteneintrittsalters wieder auf das Alter 65 ist bereits im Jahr 2016 für den
Geburtsjahrgang 1953 vorgesehen und wird für die Geburtsjahrgänge ab 1964
abgeschlossen sein. Diese können dann wie bisher frühestens mit dem vollendeten
65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte
beziehen.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Versicherten, die durch eine besonders lange Beitragszahlung einen wesentlichen
Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, ein

vorzeitiger und abschlagsfreier Rentenbeginn – wenn auch nur vorübergehend –
ermöglicht wird. Damit wird dem Personenkreis, der jahrzehntelang einer
Erwerbstätigkeit nachgegangen und gegebenenfalls gesundheitlich nicht mehr voll
leistungsfähig ist, ein vorzeitiger Rentenbeginn ermöglicht.
In diese zeitlich eng befristete Übergangsregelung auch Bestandsrentner – wie mit
der Petition gefordert – einzubeziehen, kann jedoch nicht in Betracht gezogen
werden. Die rückwirkende Einführung der Rente ab 63 würde zu erheblichen
Leistungsausweitungen führen. Dies würde die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung überlasten, wenn
auch Bestandsrentnern, die ebenfalls 45 Beitragsjahre aufweisen, zukünftig eine
abschlagsfreie Altersrente gezahlt wird. Denn es darf nicht übersehen werden, dass
jeder vorzeitige Rentenbezug die übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft
belastet. Eine Einbeziehung könnte nur durch höhere Rentenversicherungsbeiträge
oder Leistungseinschränkungen an anderer Stelle finanziert werden. Im Hinblick auf
die Generationengerechtigkeit ist eine Ausweitung der Sonderregelegung auf
Bestandsrentner deshalb nicht vertretbar.
Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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