Regija: Njemačka

Regelungen zur Altersrente - Flexible Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
139 139 u Njemačka

Peticija je zaključena.

139 139 u Njemačka

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  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

29. 08. 2017. 16:56

Pet 3-18-11-8222-008213

Regelungen zur Altersrente


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
zu überweisen.

Begründung

Die Petentin fordert, dass Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 55. und
75. Lebensjahr flexibel entscheiden können, zu wie viel Prozent sie arbeiten und zu
wie viel Prozent sie die Altersrente in Anspruch nehmen möchten.
Zur Begründung der Petition wird angeführt, dass Mensch und Arbeit harmonisieren
sollten. Jeder Mensch habe unterschiedliche Bedürfnisse und jede Arbeit habe
unterschiedliche Herausforderungen. Eine Regelung, die für alle gut sei, gebe es nicht.
Deshalb sollten individuelle Lösungen gefunden werden. Mündige Bürgerinnen und
Bürger sollten nicht durch Versorgungssysteme fremdbestimmt werden, sondern
eigenverantwortlich über ihre Zeit und die Art ihrer Beschäftigung und Belastung
entscheiden können. Selbstverständlich müsse während der gesamten Zeit der
bezahlten Beschäftigung in das Versorgungssystem eingezahlt werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 139 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 42 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Soweit mit der Petition eine Flexibilisierung des Renteneintritts gefordert wird, weist
der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht starr ist. Heute – aber auch weiterhin nach Abschluss der
schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr – besteht die

Möglichkeit, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen und somit frei über den
Rentenbeginn zu entscheiden. Nach der im Gesetz veränderten Rechtslage kann eine
Altersrente, abgesehen von auslaufenden Vertrauensschutzregelungen und
Rentenarten (Altersrente für Frauen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach
Altersteilzeitarbeit) zwar nicht wie in der Petition gefordert ab Alter 55, sondern
frühestens ab Alter 63 (bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter 62)
in Anspruch genommen werden, auch wenn dies gegebenenfalls Rentenminderungen
von 0,3 % der Rente für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs zur Folge hat.
Auch ist die Möglichkeit gegeben, eine Rente erst nach Erreichen der
Regelaltersgrenze in Anspruch zu nehmen, also über dieses Alter hinaus zu arbeiten.
Letztere Möglichkeit – also die Inanspruchnahme der Regelaltersrente erst nach
Erreichen der Regelaltersgrenze – ist in zweifacher Hinsicht lukrativ für die
Versicherten. Denn mit jedem Jahr der weiteren Beschäftigung erwerben sie
zusätzliche Entgeltpunkte und erhöhen damit ihren Rentenanspruch. Zusätzlich wird
für jeden Monat der Inanspruchnahme einer Rente erst nach Vollendung der
Regelaltersgrenze die Rente um einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent erhöht.
Ein weiterer Schritt zur flexiblen Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den
Ruhestand bietet die Teilrente. Rentnerinnen und Rentner haben bereits seit 1992 die
Möglichkeit, die Lebensarbeitszeit zu verlängern und den Übergang in den
Altersruhestand flexibel zu gestalten. Versicherte, die die Voraussetzungen für eine
Altersrente erfüllen, müssen die Altersrente nicht als Vollrente in Anspruch nehmen.
Sie können die Rente als Teilrente beziehen und parallel weiterhin einer Beschäftigung
– in reduziertem Maß innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen – nachgehen. Neben einer
Altersrente können nach geltendem Recht grundsätzlich bis zu 450 Euro monatlich
hinzuverdient werden. Wird diese Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die
Altersrente in Abhängigkeit vom erzielten Erwerbseinkommen als Teilrente von zwei
Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt. Die Höhe der
Hinzuverdienstgrenze orientiert sich an der Entgeltpunkteposition der letzten drei
Kalenderjahre vor dem Beginn der Rente.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, lebenslaufbezogenes Arbeiten zu
unterstützen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die
18. Wahlperiode sieht vor, dass der rechtliche Rahmen für einen gleitenden Übergang
vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessert werden soll.
Mit dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen (Bundestags-Drucksache
18/1507) sollen erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand durch die

Bundesregierung erarbeitet werden. Der Deutsche Bundestag hat diesem
Entschließungsantrag am 23. Mai 2014 mehrheitlich zugestimmt. Die
Bundesregierung ist diesem Entschließungsantrag zeitnah nachgekommen und hat
die Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ eingesetzt, die Vorschläge
für weiter reichende Regelungen erarbeiten soll. Die erste konstituierende Sitzung
dieser Arbeitsgruppe fand im Juni 2014 statt. Die weitere Entwicklung bleibt
abzuwarten.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das deutsche Rentenrecht bereits jetzt schon
eine Vielzahl von flexibilisierten Elementen bezüglich des Renteneintrittsaltes
bereithält. Allerdings sieht der Petitionsausschuss die Notwendigkeit, für weiter
reichende Regelungen insbesondere bei der Teilrente und den Möglichkeiten des
Hinzuverdienstes. Hier könnte unter anderem eine Vereinfachung der starren
Hinzuverdienstgrenzen einen wichtigen Beitrag für einen gleitenden Übergang aus
dem Erwerbsleben in den Ruhestand leisten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zu überweisen,
um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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