Región: Alemania

Regelungen zur Altersrente - Kopplung des Rentenalters an die statistische Lebenserwartung

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
36 Apoyo 36 En. Alemania

No se aceptó la petición.

36 Apoyo 36 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:56

Pet 3-18-11-8222-016867

Regelungen zur Altersrente


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass das Rentenalter an die statistische
Lebenserwartung gekoppelt wird.
Der Petent führt aus, dass viele Menschen, die im Alter von 65 Jahren in Rente
gingen, noch arbeitsfähig seien. Die Lebenserwartung sei drastisch gestiegen. Eine
Verrentung vor dem 70. Lebensjahr diskriminiere die jüngere Generation in vielfacher
Hinsicht, denn sie müssten für die Rente aufkommen. Das Rentenalter müsste
deshalb entsprechend der gestiegenen Lebenserwartung nach oben angepasst
werden. Eine Koppelung an die statistische Lebenserwartung sei am besten. Dies
würde die Rentenkassen entlasten und den Älteren die Möglichkeit geben, länger zu
arbeiten. Auf die weiteren Ausführungen des Petenten in seiner Eingabe wird
verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 36 Mitzeichnende an und es gingen 58 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden die Zugangsvoraussetzungen für die
Altersrenten seit ihrem Bestehen immer wieder an die gesellschaftliche Entwicklung
angepasst und speziell die Altersgrenzen geändert. Zuletzt erfolgte eine solche
Anpassung mit dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die

demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der
gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom
20.04.2007. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und
sinkender Geburtenzahlen wird ab dem 1. Januar 2012 die Altersgrenze für die
Regelaltersrente von 65 Jahren auf 67 Jahre stufenweise angehoben. Damit werden
die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen
Rentenversicherung unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen
den Generationen nachhaltig gesichert. Dabei wurde sich bewusst für die Anhebung
auf eine feste Altersgrenze entschieden. Hierfür spricht nach wie vor, dass klar
fixierte Altersgrenzen für alle Betroffenen – Versicherte, Arbeitgeber und Tarifpartner
– eine verlässliche Planbarkeit – auch der privaten – Altersvorsorge bedeuten. Denn
um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können, ist
trotz der Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr zusätzliche
Altersvorsorge notwendig. Die Altersvorsorge wird sich in Zukunft stärker als bisher
auf die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge
stützen müssen. Durch den langen Übergangszeitraum für die
Altersgrenzenanhebung vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 wird den Unternehmen
und den Beschäftigten ausreichend Zeit gegeben, sich auf die maßgebliche
Altersgrenze einzustellen. Zudem wird der benötigte Vorlauf geschaffen, um die
Arbeitsbedingungen so zu verändern, dass die Menschen auch tatsächlich länger im
Erwerbsleben verbleiben können. Denn damit die im RV-
Altersgrenzenanpassungsgesetz vorgenommene Anhebung der Altersgrenze auf
67 Jahre greifen kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die
Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer nachhaltig verbessert. Die Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen stellen gerade für ältere Beschäftigte in körperlich
beanspruchenden Berufen nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die
Arbeitswelt ist zugleich noch mehr alters- und alternsgerechter zu gestalten und noch
stärker auf die Fähigkeiten, Kompetenzen und Bedürfnisse älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszurichten. Dies ist eine Langfristaufgabe
für Betriebe, Sozialpartner und Politik.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass mit der Altersgrenzenanhebung auf
67 Jahre eine solide Basis für die Rentenversicherung geschaffen wurde, die sowohl
die Finanzierungsseite als auch die Leistungsseite berücksichtigt. Insoweit wurde
bereits angemessen auf die demografische Entwicklung und die sich abzeichnenden
Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung reagiert. Einen darüber hinaus

gehenden Handlungsbedarf – wie die erneute Heraufsetzung des
Renteneintrittsalters oder die Koppelung des Rentenalters an die statistische
Lebenserwartung – vermag der Petitionsausschuss derzeit nicht erkennen. Er
empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.