Region: Niemcy

Regelungen zur Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung - Anpassung des Budgets für Rehabilitationsleistungen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
994 Wspierający 994 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

994 Wspierający 994 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:08

Pet 3-17-11-8220-051537

Regelungen zur Rehabilitation in der
gesetzlichen Rentenversicherung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der sogenannte „Reha-Deckel“ noch im Jahr
2013 den geänderten Anforderungen angepasst wird.
Der Petent führt aus, dass in den letzten Jahren die Platzbelegung in den
Berufsförderungswerken für die berufliche Rehabilitation und Integration in den
Arbeitsmarkt kontinuierlich zurückgegangen sei. Damit einhergehend sei der Verlust
wertvoller und hochwertiger Ausbildungsplätze in den Berufsförderungswerken als
ein Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit
Behinderungen festzustellen. Ein weiterer Kahlschlag drohe der beruflichen
Rehabilitation durch den sogenannten Reha-Deckel, der die Ausgaben für
medizinische und berufliche Rehabilitation in der Rentenversicherung begrenze.
Aufgrund der demografischen Entwicklung, so kommen die „Babyboomer“ in das
reha-intensive Alter, sei im Jahr 2012 der Reha-Deckel überschritten worden. Für
diesen Fall sei gesetzlich vorgesehen, dass der Reha-Deckel dann im übernächsten
Jahr nach Überschreitung, also 2014, um genau diesen Betrag gekürzt werde. Die
Folge sei, dass insbesondere die berufliche Rehabilitation hierunter leiden werde und
künftig ein noch kleinerer Anteil für die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit
Behinderungen zur Verfügung stehe. Vielmehr sei der Reha-Deckel um 4,8 %
anzuheben, nur allein um den Rechtsanspruch der Versicherten auf Leistungen zu
sichern. Hierfür werde der Petitionsausschuss um Unterstützung gebeten. Der Reha-
Deckel sei den geänderten demografischen Anforderungen noch vor der Wahl des
Deutschen Bundestages im Jahr 2013 anzupassen. Wegen der weiteren
Einzelheiten wird auf die Ausführungen des Petenten in der Petition verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 994 Mitzeichnende an und es gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die Berufsförderungswerke (BFW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die volle
Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Zu ihren Kernkompetenzen gehören
neben der Prävention, Diagnostik und Beratung auch die Qualifizierung und
Integration, um Menschen mit Behinderungen wieder in den Beruf zu bringen.
Bundesweit haben sich 28 von ihnen in der Arbeitsgemeinschaft „Die Deutschen
Berufsförderungswerke e.V.“ zusammengeschlossen. Soweit der Petent in seiner
Eingabe Aussagen hinsichtlich des Belegungsrückgangs in den BFW trifft, konnten
dies durch den Petitionsausschuss nicht nachvollzogen werden. Der
Petitionsausschuss verweist insoweit auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Belegungszahlen der BFW (Bundestagsdrucksache 17/12608). Danach hat die
Belegung sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
2008 2009 2010 2011 2012
Durchschnittliche
Belegung der Plätze in
BFW pro Jahr

11.464

12.860

14.191

13.207

11.830
… indiziert (2008 = 100)=10M=112=12Q=11R=10P=
=
Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Zahlen der Arbeitsgemeinschaft „Die
Deutschen Berufsförderungswerke e.V.“ (Stand: 31. Dezember 2012).
Soweit der Petent die Begrenzung der Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben durch den sogenannten Reha-Deckel anspricht, weist der
Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt an ihre Versicherten im Bedarfsfall
Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, um ihre
Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. Für diese Leistungen steht ihr

ein seit 1997 gedeckelter Geldbetrag zur Verfügung (sog. Reha-Budget), der jährlich
festgesetzt wird. Bisher ist die Anpassung des Reha-Budgets ausschließlich an die
entsprechende voraussichtliche Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter gekoppelt
gewesen.
In den letzten Jahren wurde das Reha-Budget nahezu vollständig ausgeschöpft, um
die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten auf Leistungen der Rehabilitation zu
erfüllen. Es ist absehbar, dass der Reha-Bedarf insbesondere aus demografischen
Gründen in den nächsten Jahren weiter steigen wird, da die geburtenstarken
Jahrgänge das rehabilitationsintensive Alter ab 45 Jahren erreicht haben. Die
Einführung einer Demografiekomponente soll daher sicherstellen, dass insbesondere
der demografisch bedingte vorübergehende finanzielle Mehrbedarf bei der
Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe berücksichtigt wird.
Die Demografiekomponente ist neben der voraussichtlichen Entwicklung der
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer als gesonderter Faktor zu berücksichtigen.
Eine Begrenzung der beitragsfinanzierten Ausgaben bleibt jedoch erforderlich, um zu
verhindern, dass diese Ausgaben unbegrenzt steigen und dadurch der gesetzlich
festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung steigt. Die
Begrenzung der Ausgaben führt dazu, dass die Träger der Rentenversicherung
verantwortungsvoll und wirtschaftlich handeln. Insoweit beseitigt oder mindert nicht
die Budgetierung die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten. Der
Rentenversicherungsträger muss die erforderlichen Reha-Leistungen an Versicherte
auch dann erbringen, wenn das Budget nicht ausreicht oder der Reha-Deckel
hierdurch überschritten würde.
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten.
Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wurde das Reha-Budget zusätzlich um
ca. 100 Mio. Euro, ansteigend bis zu 233 Mio. Euro im Jahr 2017, erhöht. Danach ist
geplant, dass dieses wieder sinkt bis die geburtenstarken Jahrgänge in Rente
gegangen sind.
Die jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe werden gemäß § 287b Abs. 3
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum
31. Dezember 2050 bedarfsgerecht unter Berücksichtigung einer
Demografiekomponente fortgeschrieben. Die Demografiekomponente wird damit
zusätzlich zur voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je
Arbeitnehmer bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur
Teilhabe nach § 220 Absatz 1 Satz 1 SGB VI als gesonderter Faktor berücksichtigt.

Mit diesen neuen Regelungen, die im Rahmen der Beratungen zum
RV-Leistungsverbesserungsgesetz verabschiedet wurden, wird sichergestellt, dass
die Träger der Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Reha-
Leistungen erbringen können.
Der Petitionsausschuss begrüßt vor dem Hintergrund der größer werdenden Zahl
von Versicherten, die in das reha-intensive Alter kommen, ausdrücklich die mit dem
RV-Leistungsverbesserungsgesetz verabschiedete finanzielle Anpassung für
Leistungen zur Teilhabe sowie die Einführung einer entsprechenden
Demografiekomponente.
Mit der Verabschiedung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes wurden somit die
grundsätzlichen Forderungen des Petenten erfüllt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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