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Reguläre Besetzung der Schulleitungsstelle am ASG in Hürth

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde
3 584 Підтримуючий

Петицію було успішно розглянуто

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  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. надіслано в 16.06.20
  4. Діалог
  5. Успіх

Петиція була успішною!


24.06.2020, 01:42

Alles Bangen und Hoffen hat heute, am Dienstag, den 23.6.2020, ein glückliches Ende gefunden! Wir freuen uns über alle Maßen, euch/Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer gemeinsamen Petition erfolgreich gewesen sind!

Um kurz vor 16 Uhr, nach weniger als einer Stunde intensiver Beratung in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Petitionsausschusses, war die Sache klar: Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums und der Bezirksregierung teilten mit, dass sie die Schulleitung nicht gemäß §61 Abs. 4 besetzen werden. Die Inanspruchnahme ist vom Tisch! Der Abbruch des regulären Bewerbungsverfahrens ist vom Tisch! Und der kommissarische Schulleiter Thorsten Jürgensen-Engl bleibt bis zum Abschluss des offiziellen Verfahrens im Amt.

In zwei von drei Forderungen wurde damit exakt unserer Petition entsprochen. Eine marginale Änderung ergibt sich dadurch, dass die Bezirksregierung zu der Auffassung gekommen ist, dass der erklärte Abbruch keiner war und dass das im Herbst 2019 begonnene reguläre Bewerbungsverfahren einfach wiederaufgenommen werden kann.

Dieser für uns alle so erleichternden Nachricht ist eine intensive Aussprache in großer Runde vor dem Petitionsausschuss des Landtags NRW vorausgegangen. An dieser nahmen die ASG-Schulpflegschaftsvorsitzende Corine Vega und ihre Stellvertreterin Dr. Silvia Urban teil. Seitens der Stadt als Schulträger haben sich Dezernent Jens Menzel und die stellvertretende Leiterin des Hürther Schulamts, Claudia Neumann, auf den Weg nach Düsseldorf gemacht. Unterstützung aus der Politik gab es vom Hürther CDU-Landtagsabgeordneten Frank Rock und der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Sigrid Beer von den Grünen. Die Obere Schulaufsichtsbehörde war durch Landesregierungsschuldirektorin Inge Mertens-Billmann und die juristische Dezernentin Frau Faulenbach vertreten. Zusätzlich waren noch Vertreter des Schulministeriums zugegen – und natürlich die Mitglieder des Petitionsausschusses.

Corine Vega und Dr. Silvia Urban hatten den Eindruck, dass im Laufe der Debatte sehr deutlich geworden ist, dass aus unserer Sicht nie das Ob und nie das Wer, sondern immer nur das Wie in Frage gestellt worden ist: Es stand nicht zur Diskussion, ob das Vorgehen der Bezirksregierung juristisch zulässig war oder nicht. Es wurde auch nie danach gefragt, wer da eigentlich an die Spitze des ASG gesetzt werden soll. Nein, es ging und geht vielmehr darum, wie die Bezirksregierung das ganze Verfahren gestaltet hat. Denn die Behörde, die unter Berufung auf §61 Abs. 4 eine Schulleiterin oder einen Schulleiter einfach einsetzen will und darf, sollte dies mit ganz besonders viel Fingerspitzengefühl tun.

Erlaubt der Gesetzgeber in diesen Fällen doch der Behörde, sich über die Köpfe von Schulkonferenz und Schulträger einfach hinwegzusetzen und unter doppelt ungünstigen Voraussetzungen jemanden an der Spitze einer Schule zu installieren: Erstens wäre es schon ein ausgesprochen großer Zufall, wenn die eingesetzte Schulleitung lauteren Herzens von sich behaupten könnte, seit jeher gewünscht zu haben, an genau jener Schule zu landen. Und zweitens wird es wohl nur in den seltensten Fällen vorkommen, dass eine Schulgemeinde eine „par ordre du mufti“ eingesetzte Schulleitung vorbehaltlos und mit offenen Armen willkommen heißt. Hätte man doch bei einer regulären Stellenausschreibung die Gelegenheit gehabt, 1. Vorschläge zum Anforderungsprofil einzubringen, 2. vorab mehrere Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen und 3. schließlich ein Votum für einen Favoriten abzugeben. Dieses muss von der Schulaufsichtsbehörde in der Besetzungsentscheidung zumindest „gewürdigt“ werden, wie es im Gesetz heißt.

All diese Formen der demokratischen Beteiligung der Schulgremien gibt es im Falle von §61 Abs. 4 nicht. Eben darum hat das Schulministerium in weiser Voraussicht eine Handreichung eigens für diesen heiklen Fall herausgegeben. Darin wird den Schulaufsichtsbehörden ans Herz gelegt, doch rechtzeitig die Schulgremien und den Schulträger einzubinden und auf Dialog statt obrigkeitliches Bestimmertum zu setzen.
Das alles haben wir jedoch im Fall des ASG schmerzlich vermisst. Und wir haben bemängelt, dass wir keine Antworten auf wesentliche Fragen erhalten: Warum wurde ausgerechnet das ASG für diese Inanspruchnahme ausgesucht? Warum war man bereit, dafür sogar ein längst begonnenes, reguläres Verfahren abzubrechen? Welche Umstände genau steckten hinter den „dringenden dienstlichen Gründen“, die die Behörde ins Feld führte?

Konkrete Antworten auf diese Fragen blieb die Behörde auch heute im Petitionsausschuss schuldig. Doch in Anbetracht des Endergebnisses erscheint es müßig, dies noch weiter zu diskutieren. Was bleibt, ist ein Sieg: nicht der der Initiatorinnen und Initiatoren dieser Petition, auch nicht der von mehr als 3500 Bürgerinnen und Bürgern über eine Behörde oder der verschiedener engagierter Politikerinnen und Politiker über die Exekutive, sondern ein Sieg der Demokratie!


24.06.2020, 01:37

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

alles Bangen und Hoffen hat heute ein glückliches Ende gefunden! Wir freuen uns über alle Maßen, euch/Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer gemeinsamen Petition erfolgreich gewesen sind!

Um kurz vor 16 Uhr, nach weniger als einer Stunde intensiver Beratung in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Petitionsausschusses, war die Sache klar: Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums und der Bezirksregierung teilten mit, dass sie die Schulleitung nicht gemäß §61 Abs. 4 besetzen werden. Die Inanspruchnahme ist vom Tisch! Der Abbruch des regulären Bewerbungsverfahrens ist vom Tisch! Und der kommissarische Schulleiter, Thorsten Jürgensen-Engl, bleibt bis zum Abschluss des offiziellen Verfahrens im Amt.

In zwei von drei Forderungen wurde damit exakt unserer Petition entsprochen. Eine marginale Änderung ergibt sich dadurch, dass die Bezirksregierung zu der Auffassung gekommen ist, dass der erklärte Abbruch keiner war und dass das im Herbst 2019 begonnene reguläre Bewerbungsverfahren einfach wiederaufgenommen werden kann.

Dieser für uns alle so erleichternden Nachricht ist eine intensive Aussprache in großer Runde vor dem Petitionsausschuss des Landtags NRW vorausgegangen. An dieser nahmen die ASG-Schulpflegschaftsvorsitzende Corine Vega und ihre Stellvertreterin Dr. Silvia Urban teil. Seitens der Stadt als Schulträger haben sich Dezernent Jens Menzel und die stellvertretende Leiterin des Hürther Schulamts, Claudia Neumann, auf den Weg nach Düsseldorf gemacht. Unterstützung aus der Politik gab es vom Hürther CDU-Landtagsabgeordneten Frank Rock und der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Sigrid Beer von den Grünen. Die Obere Schulaufsichtsbehörde war durch Landesregierungsschuldirektorin Inge Mertens-Billmann und die juristische Dezernentin Frau Faulenbach vertreten. Zusätzlich waren noch Vertreter des Schulministeriums zugegen – und natürlich die Mitglieder des Petitionsausschusses.

Corine Vega und Dr. Silvia Urban hatten den Eindruck, dass im Laufe der Debatte sehr deutlich geworden ist, dass aus unserer Sicht nie das Ob und nie das Wer, sondern immer nur das Wie in Frage gestellt worden ist: Es stand nicht zur Diskussion, ob das Vorgehen der Bezirksregierung juristisch zulässig war oder nicht. Es wurde auch nie danach gefragt, wer da eigentlich an die Spitze des ASG gesetzt werden soll. Nein, es ging und geht vielmehr darum, wie die Bezirksregierung das ganze Verfahren gestaltet hat. Denn die Behörde, die unter Berufung auf §61 Abs. 4 eine Schulleiterin oder einen Schulleiter einfach einsetzen will und darf, sollte dies mit ganz besonders viel Fingerspitzengefühl tun.

Erlaubt der Gesetzgeber in diesen Fällen doch der Behörde, sich über die Köpfe von Schulkonferenz und Schulträger einfach hinwegzusetzen und unter doppelt ungünstigen Voraussetzungen jemanden an der Spitze einer Schule zu installieren: Erstens wäre es schon ein ausgesprochen großer Zufall, wenn die eingesetzte Schulleitung lauteren Herzens von sich behaupten könnte, seit jeher gewünscht zu haben, an genau jener Schule zu landen. Und zweitens wird es wohl nur in den seltensten Fällen vorkommen, dass eine Schulgemeinde eine „par ordre du mufti“ eingesetzte Schulleitung vorbehaltlos und mit offenen Armen willkommen heißt. Hätte man doch bei einer regulären Stellenausschreibung die Gelegenheit gehabt, 1. Vorschläge zum Anforderungsprofil einzubringen, 2. vorab mehrere Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen und 3. schließlich ein Votum für einen Favoriten abzugeben. Dieses muss von der Schulaufsicht in der Besetzungsentscheidung zumindest „gewürdigt“ werden, wie es im Gesetz heißt.

All diese Formen der demokratischen Beteiligung der Schulgremien gibt es im Falle von §61 Abs. 4 nicht. Eben darum hat das Schulministerium einst eine Handreichung eigens für diesen heiklen Fall herausgegeben. Darin wird der Schulaufsicht ans Herz gelegt, doch rechtzeitig die Schulgremien und den Schulträger einzubinden und auf Dialog statt obrigkeitliches Bestimmertum zu setzen.
Das alles haben wir jedoch im Fall des ASG schmerzlich vermisst. Und wir haben bemängelt, dass wir keine Antworten auf wesentliche Fragen erhalten: Warum wurde ausgerechnet das ASG für diese Inanspruchnahme ausgesucht? Warum war man bereit, dafür sogar ein längst begonnenes, reguläres Verfahren abzubrechen? Welche Umstände genau steckten hinter den „dringenden dienstlichen Gründen“, die die Behörde ins Feld führte?

Konkrete Antworten auf diese Fragen blieb die Behörde auch heute im Petitionsausschuss schuldig. Doch in Anbetracht des Endergebnisses erscheint es müßig, dies noch weiter zu diskutieren. Was bleibt, ist ein Sieg: nicht der der Initiatorinnen und Initiatoren dieser Petition, auch nicht der von mehr als 3500 Bürgerinnen und Bürgern über eine Behörde oder der verschiedener engagierter Politikerinnen und Politiker über die Exekutive, sondern ein Sieg der Demokratie!



16.06.2020, 18:28

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition gegen die Inanspruchnahme der Schulleitungsstelle des ASG durch die Bezirksregierung und für ein neues reguläres Bewerbungsverfahren!

Wieder einmal haben sich die Ereignisse überschlagen und die Dinge in einer Weise Fahrt aufgenommen, in der wir es gestern Abend noch kaum für möglich hielten! Gern berichten wir davon.

Zunächst aber möchten wir uns einmal aufs Herzlichste bei allen bedanken, die auf ihre Weise einen Beitrag zu dieser Petition geleistet haben: Allen mehr als 3500 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern, die zum Teil aus fernen Ländern aber großer Verbundenheit ihre Solidarität erklärt haben. Genauso danken wir aber auch den kritischen Stimmen, die auf der Website die Gelegenheit genutzt haben, Contra-Argumente ins Feld zu führen und die dadurch einmal mehr dazu beigetragen haben, dass wir alle hier erlebt haben, wie lebendig Demokratie und Debattenkultur in unserem Land aller vielbeschworenen Politikverdrossenheit zum Trotz sein können! Allein darauf dürfen wir alle miteinander stolz sein!

Wir möchten aber auch allen Danke sagen, die sich aus der kritischen Distanz der journalistischen Beobachtung unserem Anliegen genähert haben, die Reporter von Radio Erft und WDR, Kölner Stadt-Anzeiger und BILD Zeitung, die recherchiert und berichtet haben. Sie haben dazu beigetragen, dass viele Menschen auf unsere Petition aufmerksam wurden und wir am Ende eine wirklich stattliche Zahl erreichen konnten.

Dank gebührt insbesondere auch all jenen, die uns geholfen haben, unser Bild und uns Hintergrundwissen zu vervollständigen. Vor wenigen Tagen kannten wir alle noch nicht §61 des Schulgesetzes NRW. Mittlerweile finden wir uns im Paragraphen-Dschungel und Behörden-Sprech von A wie Abordnung über I wie Inanspruchnahme bis Q wie Qualitätsanalyse ganz gut zurecht.

Last but not least, möchten wir allen Danke sagen, die sich öffentlich mit uns solidarisiert, ihre Unterstützung angeboten und mittlerweile sehr aktiv eingebracht haben: die Hürther Parteien - CDU, Grüne, SPD und FDP -, die nicht nur in den sozialen Medien klar Stellung bezogen haben, sondern auch ihre Fachleute im Schul- und Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags informierten und aktivierten.

Und schließlich gebührt unser besonderer Dank der Hürther Stadtspitze mit Bürgermeister Dirk Breuer und Dezernent Jens Menzel: Sie haben sich nicht nur aus ihrer Verantwortung als Schulträger eindeutig gegenüber der Bezirksregierung zu Wort gemeldet. Sie haben auch wiederholt deutlich gemacht, dass es doch im Sinne aller wäre, wenn es zu einem Gespräch am runden Tisch kommen würde: mit ihnen, uns Elternvertreterinnen und -vertretern, und der Oberen Schulaufsichtsbehörde.

Leider teilt die Bezirksregierung diese Sicht nicht! Ja, man ist zum Gespräch bereit, aber nicht am runden Tisch, sondern in separaten Runden; einmal nur wir Eltern und einmal nur die Stadtspitze. So wohl wir uns mit dem Vorschlag des Bürgermeisters gefühlt haben, so wenig liegt uns daran, hier noch länger um einen gemeinsamen Termin mit allen drei Parteien zu ringen. Deshalb haben wir heute in Abstimmung mit der Stadt entschieden, dass wir uns dem Willen der Bezirksregierung beugen und getrennt von einander Gespräche führen werden.

Wir hoffen, dass wir unseres noch in dieser Woche - vielleicht schon morgen, Mittwoch - führen können, denn diesen Termin hat die Bezirksregierung uns vor ein paar Tagen angeboten. Die Stadtspitze ist eingeladen, kommenden Dienstag, 23.6., in der Bezirksregierung vorstellig zu werden.

Ausgerechnet an diesem Tag aber sind Bürgermeister Breuer und Dezernent Menzel aller Voraussicht nach in Düsseldorf. Und dort gemeinsam mit uns in einem Termin. Denn im Landtag hat man keine Bedenken, uns gemeinsam zu Wort kommen zu lassen: in einer nicht-öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses NRW!

Normalerweise dauert es aufgrund der Vielzahl von Eingaben Wochen, mitunter Monate, bis der Ausschuss sich einer Petition annehmen kann. Doch in unserem Fall sieht der Ausschuss die Dringlichkeit: Vor wenigen Minuten erreichte uns die Einladung des Präsidenten des Landtags NRW!

Schneller geht es wirklich nicht! Heute Nacht erst, also vor wenigen Stunden, haben wir per Mail und Website des Petitionsausschusses unser Anliegen samt Unterschriften als PDF-Datei übermittelt. Und jetzt schon die Einladung!

Das ist nicht selbstverständlich. Die allermeisten von uns werden vermutlich ganz andere Erfahrungen damit gemacht, wie langsam die Mühlen in Ämtern, Behörden oder in der Politik mahlen können. Aber hier und heute erleben wir etwas ganz anderes: Basisdemokratie wird ernst genommen, man lädt uns ein und wird uns zuhören!

Wir hoffen, dass all unsere Argumente am Ende auch dort gehört und wertgeschätzt werden, wo einst die Entscheidung getroffen wurde, die diese Petition auf den Plan gerufen hat. Und wir setzen auf ein baldiges Gespräch mit der Bezirksregierung!

Wir halten Kurs und euch/Sie auf dem Laufenden!


15.06.2020, 01:54

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition gegen die Inanspruchnahme der Schulleitungsstelle am ASG und für ein neues, offenes und reguläres Bewerbungsverfahren!

Wir sind im Endspurt: In wenigen Stunden endet unsere Unterschriftensammlung. Eine gute Gelegenheit, noch einmal kurz zurück und vor allem nach vorne zu schauen:

Vor knapp einer Woche teilte die Obere Schulaufsichtsbehörde mit, dass sie aus bis heute nicht näher erläuterten "dringenden dienstlichen Gründen" die Schulleitung des ASG an eine nach Hürth abgeordnete Lehrkraft übertragen möchte. Dafür war die Bezirksregierung bereit, ein vor Monaten von ihr selbst initiiertes Bewerbungsverfahren abzubrechen und somit allen Bewerberinnen und Bewerbern um die Stelle die Möglichkeit zu nehmen, sich einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese zu stellen.

Zudem hat es der Gesetzgeber durch dieses Konstrukt der sog. Inanspruchnahme einer Stelle nach §61 Abs. 4 SchulG NRW der Schulaufsicht auch noch besonders einfach gemacht, die Entscheidung durchzusetzen: Die Schulkonferenz muss gar nicht gefragt werden. Und dem Schulträger, hier also der Stadt Hürth, werden vier Wochen für eine Stellungnahme gegeben. Doch wie die Behörde mit dieser Stellungnahme umzugehen hat, was sie gar bewirken kann - darüber schwieg sich der Gesetzgeber aus. Durch §61 Abs. 4 werden Schulleitungsstellen also zum Selbstbedienungsladen für Aufsichtsbehörden.

Unsere heutige Schulministerin, Yvonne Gebauer, war 2015, als diese Regelung im Zuge einer Änderung des Schulgesetzes eingeführt wurde, noch eine ganz normale Landtagsabgeordnete und in der politischen Opposition. Sie kritisierte den neuen §61 Abs. 4 damals gar als "Ermächtigung" der Schulaufsicht. Heute trägt sie als Ministerin zumindest mittelbar Verantwortung dafür, dass die Schulaufsichtsbehörden mit besonderem Bedacht und Augenmaß vorgehen; insbesondere dann, wenn sie diesen juristischen Joker ziehen, um eine Schulleitung einzusetzen.

Ganz unabhängig davon, zu welchem Ergebnis der bald hoffentlich beginnende Dialog zwischen der Bezirksregierung, der Stadt Hürth und uns Eltern in der Verantwortung für die Schulpflegschaft und für mittlerweile mehr als 3000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition führen wird: Diese Petition soll über den konkreten Einzelfall hinaus Wirkung entfalten!

Wir dürfen selbstbewusst sein: Denn diese Petition gehört mittlerweile zu den reichweitenstärksten unter allen Petitionen zum Themenfeld Bildung - und zwar im bundesweiten Vergleich!

Wir sind in den letzten Tagen durch viele Gespräche und Recherchen zu der Überzeugung gelangt, dass es hier nicht nur um das konkrete Reingrätschen am ASG geht. Denn was am vergangenen Montag in Hürth passiert ist, das kann nächste Woche auch an einer Schule in Köln, Münster oder sonstwo in NRW passieren.

§61 Abs. 4 gehört auf den Prüfstand! Soll die Schulkonferenz der betroffenen Schule in solchen Fällen wirklich nichts zu sagen haben? Was genau kann die Stellungnahme des Schulträgers bewirken? Was genau könnte das Votum der Schulkonferenz oder der Schulpflegschaft oder der SV bewirken? Hier sehen wir Handlungsbedarf.

Und darauf werden wir bei der Übergabe der Petition an den Ausschuss des Landtages ausdrücklich hinweisen!

Behörden - davon sind wir mittlerweile überzeugt - haben in ganz vielen Situationen Ermessensspielräume. Im Fall von §61 Abs. 4 sogar bedenklich große, wie wir meinen. Nur selten sind die Vorgaben des Gesetzgebers so konkret, dass ein Handeln bis ins letzte Detail beschrieben ist.
Genau an dieser Stelle kommt es dann auf die Menschlichkeit in der Bürokratie an: auf Sensibilität und Empathie, auf bürgernahe und dialogorientierte Kommunikation und auf ein Maximum an Transparenz.

Damit wir, die wir mit den Folgen einer Entscheidung leben müssen, nicht das Gefühl haben, es mit der Obrigkeit zu tun bekommen zu haben, sondern mit verantwortungsvollen, differenziert und vorausschauend handelnden Beamtinnen und Beamten.

Unlängst machte uns dankenswerterweise jemand auf das Leitbild aufmerksam, das die Bezirksregierung auf ihrer Website veröffentlicht hat. Dort heißt es:

"Wir erbringen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Körperschaften und Institutionen. Unsere Ziele erreichen wir unter den bestehenden sozialen, ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen, indem wir
- die individuellen Anliegen unserer Ansprechpartner/innen ernst nehmen und ihnen gerecht werden,
- durch klares und nachvollziehbares Handeln, Vertrauen und Akzeptanz stärken,
- hilfsbereit, aufrichtig und höflich sind,
- kompetent, wirtschaftlich und kreativ arbeiten,
- unser Handeln durch eine abgestimmte Darstellung in der Öffentlichkeit begleiten."

Das ist doch eine wirklich tolle Grundlage für gute Behörden-Entscheidungen und für unseren Dialog in dieser Woche!

Bitte teilt unser Anliegen noch einmal, gerade weil es eben nicht nur um das ASG geht! Endspurt! Vielleicht geht noch was! VIELEN DANK!


12.06.2020, 21:37

„Habe keine Angst, lächerlich zu sein, sondern handle.“

Es ist diese Maxime des Namenspatrons unserer Schule, die uns, die sechs Elternvertreter in der Schulkonferenz des ASG und Initiatoren dieser Petition, in diesen Tagen in besonderer Weise begleitet und motiviert. Denn: Mit jeder Unterschrift, die wir für unsere Petition erhalten, wächst nicht nur unser Mut. Es wächst auch unsere Verantwortung und unser inniger Wunsch, in der wenigen Zeit, die uns bleibt, etwas bewirken zu können.
Es wächst genauso aber auch unsere Sorge, dass alle Bemühungen und unser gemeinsames Eintreten für ein reguläres Bewerbungsverfahren um die Schulleitungsstelle am ASG im Räderwerk der Bürokratie zermahlen werden könnten. Denn bis dato hat die Obere Schulaufsichtsbehörde sowohl die Stadt Hürth als Schulträger als auch uns, die ASG-Schulgemeinde, vor allem spüren lassen, wie selbst- und machtbewusst mitunter BehördenvertreterInnen agieren können, wenn sie denn der Überzeugung sind, dass sie nur die Spielräume ausnutzen, die Gesetze und Verordnungen ihnen lassen.

Deshalb haben wir beschlossen, über diese Petition hinaus zu handeln: Um dennoch mit der Petition zu beginnen. Sobald die einwöchige Frist, die wir uns selbst gesetzt haben, um möglichst viele Stimmen einzusammeln, vorbei ist, geht diese Petition an den Petitionsausschuss des Landtags in Düsseldorf. Damit sie dort möglichst weit oben auf dem Stapel landet, brauchen wir so viele Unterschriften wie möglich! Deshalb hier noch einmal unser eindringlicher Appell: Bitte verbreiten Sie/verbreitet in Ihren/euren Netzwerken unsere Petition; über Facebook, über Twitter, über WhatsApp usw.!
Damit unsere Petition aber auch von möglichst vielen Abgeordneten im Ausschuss als „dringend!“ beachtet wird, bereiten wir – insbesondere durch die Vermittlung der Hürther Parteispitzen von CDU, SPD und Grüne – wir die entsprechenden Landtagsabgeordneten im Petitions- und Schulausschuss bereits auf das Eintreffen unserer Petition vor.

Wir freuen uns auch sehr darüber, dass wir die nun anstehenden Gespräche mit der Bezirksregierung im engen Schulterschluss mit unserer Stadt- und Verwaltungsspitze führen können: Bürgermeister Dirk Breuer und Schuldezernent Jens Menzel haben kurzfristig mehrere Stunden in ihren Terminkalendern freigeräumt, um der Oberen Schulaufsichtsbehörde möglichst viele Optionen für ein Treffen am Montag, 15. Juni, oder Dienstag, 16. Juni, vorschlagen zu können. Gemeinsam werden wir dort vorstellig werden und gemeinsam die Forderungen vorbringen, die bis jetzt unsere Petition ausmachen. Übrigens: Ginge es nach der Einladung der zuständigen Dezernentin, dann hätten wir Elternvertreterinnen und -vertreter uns am Mittwoch allein in die Bezirksregierung begeben sollen und dort nicht nur auf sie, sondern auch auf eine juristische Dezernentin treffen sollen.

Es wäre naiv, wenn wir in diesen Tagen auch nicht auf die Stimmen derjenigen hören würden, die uns aus eigener leidvoller Erfahrung davon berichten, wie unbeirrbar Bürokratinnen und Bürokraten ihre einmal getroffenen Entscheidungen gegen alle Widerstände hinweg durchzusetzen bereit. Ganz im Sinne eines Pontius Pilatus: „Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben.“
Und deshalb setzen wir jetzt auch noch zusätzlich auf die, die zum Glück das schreiben und senden dürfen, was sie selbst recherchiert haben. Wir freuen uns, dass mittlerweile sowohl lokale als auch überregionale Medien unser Anliegen zum Anlass eingehender Recherchen nehmen: Redakteure von WDR und SPIEGEL gehen der Sache nach und werden vielleicht auch noch Licht ins Dunkel des Vorgehens der Bezirksregierung bringen.

Wir sind sehr gespannt, denn mittlerweile haben uns Mutmaßungen über Hintergründe dieses doch sehr ungewöhnlichen Einschreitens der Oberen Schulaufsichtsbehörde erreicht, von denen wir hoffen, dass sie sich als wilde Spekulation herausstellen und nicht mit Fakten hinterlegen lassen.

Zum Schluss eine kleine Rechnung: Am ASG gibt es pi mal Daumen 1400 Schülerinnen und Schüler. Sie alle dürfen in dieser Online-Petition ihre Stimme abgeben und unterzeichnen. Einmal angenommen, 80% wären bereit, dieses Anliegen zu unterstützen, dann wären wir bei 1120 Stimmen. Wenn jedem und jeder gelänge, mindestens ein Elternteil und zwei Verwandte für diese zu gewinnen... dann wäre das noch einmal ein großer und wichtiger Anschub dieser Petition. Also: Es dürfen alle mitmachen: SchülerInnen, Eltern, Onkels und Tanten, Omas und Opas und alle Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Vorgehen der Bezirksregierung das sehen, was der Hürther Bürgermeister so schön eine "obrigkeitliche Entscheidung" genannt hat, die vielleicht einigen wenigen nutzt und in ganz vielen das Vertrauen in demokratisches Behördenhandeln zu zerstören droht.



11.06.2020, 03:29

Es sind im Moment schon mehr als 2000 Menschen, die sich seit gestern solidarisch mit unserem Protest gegen das Vorgehen der Bezirksregierung erklärt haben. Beim Blick auf die stetig wachsende Zahl an digitalen Unterschriften verschlägt es uns jedesmal aufs Neue die Sprache. Gemeinsam haben wir bis jetzt schon mehr als ein Zeichen gesetzt: Wir haben innerhalb nur eines Tages geschafft, Gehör und Unterstützung an vielen wichtigen Stellen zu finden! Davon wollen wir jetzt berichten:
Zu den allerersten, die sich bei uns früh gemeldet und volle Unterstützung zugesichert haben, gehörten neben dem Hürther Bürgermeister Dirk Breuer (CDU) und dem Schuldezernenten Jens Menzel auch die örtlichen Parteispitzen von SPD und CDU. Sie haben wiederum ihre Leute im Landtag ins Boot geholt. So dass wir davon ausgehen dürfen, dass unser Anliegen auch in Düsseldorf Thema sein wird. Dafür wollen Frank Rock, Landtagsabgeordneter für Hürth und schulpolitischer Sprecher der CDU, und der Kölner Jochen Ott, ebenfalls schulpolitischer Sprecher, allerdings der SPD, sorgen.
Im Laufe des Tages haben sich dankenswerterweise dann auch noch die Hürther Grünen und die FDP auf ihren Facebook-Seiten hinter unsere Petition gestellt.
Gut zu wissen, dass unser Wunsch nach einem regulären Bewerbungsverfahren um die Stelle der Schulleitung am ASG über alle Parteigrenzen hinweg verstanden und unterstützt wird!
Darüber hinaus werden sich die Petitions-Experten von openPetition offiziell der Sache annehmen und die Bezirksregierung ihrerseits um eine dezidierte Stellungnahme bitten. Denn mit den 850 Unterschriften, die wir gestern Abend bereits erreicht haben, sind wir gewissermaßen als besonders relevante Petition auf dem Radar aufgetaucht.
Am späten Nachmittag schließlich erreichte uns eine Mail aus dem Büro des Bürgermeisters: Zur Kenntnis erhielten wir einen zweiseitigen Brief an die Verantwortlichen der Bezirksregierung in Köln. Darin machen Bürgermeister und Dezernent sehr deutlich, wie sie das Vorgehen der Oberen Schulaufsichtsbehörde beurteilen. Unter anderem heißt es dort: "Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind uns bekannt. Wir möchten jedoch zum Ausdruck bringen, dass durch das Vorgehen der Bezirksregierung der Schulfriede massiv gestört ist. Einer gedeihlichen Entwicklung der Schule läuft dies zuwider. Dass an Stelle eines erwarteten fairen und transparenten Auswahlverfahrens eine obrigkeitliche Entscheidung tritt, ist für alle Akteure höchst demotivierend." Der Brief schließt mit einem klaren Vorschlag unserer Stadtspitze: "Insofern würden wir uns freuen, wenn Sie Ihre Entscheidung noch einmal überdenken würden. Weiterhin möchten wir ein gemeinsames Gespräch in der Angelegenheit anregen, um als Schulträger mit Ihnen und Vertretern der Schulgemeinde über Auswege aus dieser misslichen Situation zu beraten."
Wir stehen parat, und wir werden in allen anstehenden Gesprächen unsere Argumente in dem Bewusstsein vortragen, dass mehr als 2000 Menschen sich bis jetzt schon mit diesem Anliegen solidarisch erklärt haben!
Zum Schluss haben wir noch zwei Bitten:
1. Die Bitte um eine sachliche Wortwahl und den Verzicht auf negative Bewertungen einzelner Personen in den Kommentaren. Bitte lassen Sie uns/lasst uns nicht vergessen, worum es in dieser Petition alleinig geht: Unsere Kritik entzündet sich ausschließlich daran, WIE hier die Stelle durch die Obere Schulaufsicht besetzt werden soll und nicht darum, WER sie bekommen soll. Unsere Schule darf sich mit dem großen Namen Albert Schweitzers schmücken. Seine Maxime kann hier ja unsere Netiquette sein: »Die beste Diplomatie ist die Sachlichkeit.«
2. Haben wir die Bitte, dass Sie in Ihrem/ihr in eurem Freundes- und Bekanntenkreis weiterhin die Werbetrommel für die Petition rührt! Nach wie vor haben wir trotz der breiten Unterstützung keinen Anlass, auf ein Einlenken der Bezirksregierung und eine Abänderung der Entscheidung zu hoffen! Vielmehr müssen wir nach wie vor davon ausgehen, dass wir unser Anliegen im Petitionsausschuss des Landtages werden einbringen müssen und dass die öffentliche Druckwelle gar nicht groß genug sein. Jede Unterschrift zählt!
Genießen Sie/genießt den Feiertag, vielleicht auch einen Brückentag! Wir bleiben dran und sagen für heute Danke für so viel Rückenwind! Wir halten Kurs!


10.06.2020, 03:21

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition für ein reguläres Bewerbungsverfahren um die Schulleitung am ASG!

Wir sind überwältigt von der Resonanz, die wir in den wenigen Stunden erhalten haben, die unsere gemeinsame Petition jetzt online ist. Wir haben bis jetzt bereits mehr als 700 digitale Unterschriften sammeln können. Damit haben wir wirklich nicht gerechnet. Und wir freuen uns sehr über die vielen Kommentare, die deutlich machen, wie groß die Empörung über das Vorgehen der Oberen Schulaufsichtsbehörde in der Bezirksregierung in Köln ist. Vor wenigen Minuten haben wir wie geplant unseren Protestbrief an alle geschickt, von denen wir uns in den kommenden Tagen wünschen, dass sie uns unterstützen bzw. dass sie ihre Position überdenken.
Am Ende liegt die Entscheidung einzig und allein in der Kölner Bezirksregierung. Dort wurde entschieden, das reguläre Bewerbungsverfahren abzubrechen. Dort wurde entschieden, jemanden die Leitung unserer Schule zu übertragen, der bzw. vielmehr die sich nicht offiziell um die Stelle beworben hat. Und dort kann man auch genauso entscheiden, dass man sich vertan hat. Irren ist menschlich. Und selbst die besten Bürokraten sind ja auch nur Menschen.
Und für den Fall, dass hier durch unsere Petition etwas in der Oberen Schulaufsichtsbehörde in unserem Sinne ins Rollen kommt, können wir denjenigen, die dann aktiv werden, etwas ganz Besonderes schenken; nämlich ein Zitat des Namenspatrons unserer Schule, Albert Schweitzer. Es ist frommer und zugleich motivierender Wunsch:»Wer sich vornimmt, Gutes zu wirken, darf nicht erwarten, dass die Menschen ihm deswegen Steine aus dem Wege räumen, sondern muss auf das Schicksalhafte gefasst sein, dass sie ihm welche darauf rollen.«

Bitte teilen Sie, bitte teilt unsere Petition weiter in Ihren/euren Netzwerken!
Und helfen Sie uns, weit über die Grenzen unseres Schulhofs hinaus unter Beweis zu stellen, dass unsere Schule nicht nur eine Schule mit Courage und gegen Rassismus ist, sondern auch eine Schule mit Zivilcourage und gegen Bürokratismus!

Danke!


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