Regiji: Nemčija
Zdravje

Regulierung von Frequenzen und Schalldrücken für Marder- und Katzenschrecks

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
46 podpornik 45 v Nemčija

Vlagatelj je peticijo umaknil.

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Vlagatelj je peticijo umaknil.

  1. Začelo 2021
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Neuspešen

30. 10. 2021 20:17

Auf eine E-Mail vom 14.10.2021 meinerseits hat der Hersteller von VOSS.sonic Ultraschallgeräten zwar nicht reagiert, wohl aber die Produktpalette angepasst.

Seit meiner Kontaktaufnahme kann ich viele Geräte auf Amazon, sowie der Shopseite www.weidezaun.info des Herstellers nicht mehr finden. Ein Gerät mit 140 dB wurde gänzlich durch ein anderes ersetzt, was nun maximal 120 dB auslöst. Die Betriebsanleitungen der Geräte beinhalten nun auch plötzlich folgendes:

[...]
Beachten Sie, dass der Ton des Ultraschalles auch von Ihren eigenen Haustieren
wahrgenommen wird. Vergewissern Sie sich, dass die Geräte ausgeschaltet sind,
sofern sich Ihr Haustier im Beschallungsbereich aufhält. Ultraschalltöne stellen
für Tiere eine starke Belästigung dar. Angst- und Warnschreie der Tiere finden
auch im Ultraschallbereich statt und haben daher eine verscheuchende Wirkung.
[...]
Das Gerät sendet, je nach Einstellung, für Menschen hörbare und nicht oder
kaum hörbare Signale. Dieses Gerät arbeitet im Schall- und Ultraschallbereich.
Ultraschall verursacht nach dem heutigen Stand des Wissens keine
Schädigung, wenn der Maximalpegel unter 140 dB (Schalldruck) und der
Mittelwertpegel, bezogen auf 8 h/Tag unter linear 110 dB liegt. Unsere Geräte
senden Ultraschallfrequenzen aus, die im Nahbereich zwischen 80 und
120 dB Schalldruck erzeugen können.

Die Geräte sind so aufzustellen, dass die Werte des BImSchG eingehalten
werden (Abstrahlung in den öffentlichen Verkehrsraum), zudem sind örtliche
Satzungen zu beachten. Dies kann bei den zuständigen Ordnungsbehörden
Ihrer Gemeinde erfragt werden.
[...]

Das deckt sich zwar nicht ganz mit meinen verlinkten Studien und Erfahrungsberichten, ist aber durchaus eine erhebliche Verbesserung zu dem, was noch vor einem halben Monat angeboten wurde.
Die Frequenzbereiche wurden nicht verbessert, allerdings wird nun endlich auf die Möglichkeit der Wahrnehmung hingewiesen, aber vielleicht kommt das ja auch noch.
Leider ist auch all dies nur in der Bedienungsanleitung nachzulesen.

Ob dies nun in Verbindung mit meiner Mail steht oder nicht, ist mir gänzlich egal. Es freut mich jedoch enorm, dass dieser Hersteller wohl mit der Zeit geht und wenigstens die schädlichsten und ineffizientesten Geräte aus seiner Produktpalette verbannt hat.


30. 10. 2021 19:54

Die Überschrift ist sehr populistisch gewesen. Daher jetzt eine sachlichere Überschrift


New title: VerbotRegulierung von unnötig lautenFrequenzen und hörbarenSchalldrücken für Marder- und Katzenschrecks
Signatures at the time of the change: 32 (31 in Germany)


14. 10. 2021 17:58

Hallo liebe erste kleine Gruppe von Mitstreitern,

in meinen Recherchen bin ich auf Wikipedia (de.wikipedia.org/wiki/Marderabwehr) und Herstellerseiten von Marderschrecks mehrmals auf den Satz:
"Ultraschall-Geräte sollten einen Schalldruckpegel von über 100 dB(C) haben, um eine Gewöhnung zu vermeiden (Ergebnis ADAC-Test)" Satz gestoßen (Auch im Bild markiert). Ein Hersteller verteigt damit auf seiner Webseite ein Gerät mit 135 dB +- 30 %! und übersetzt diese Behauptung sogar extra ins Englische.

Da hab ich doch glatt mal den ADAC dazu gefragt, ob er hinter dieser Aussage steht. Folgende Antwort habe ich erhalten:

vielen Dank für Ihre Nachricht an den ADAC. Zu den von Ihnen genannten Fakten liegen uns keine Erfahrungen und Informationen vor.
Unseren Ratgeber haben wir mithilfe von Experten erarbeitet. Diesen entnehmen Sie bitte dem Anhang. Haben Sie bitte Verständnis, dass es uns nicht möglich ist einen Test über die Effektivität selbst vorzunehmen.

Unsere Einschätzung zur Gewöhnung dieser Ultraschallgeräusche: Uns wurde mittgeteilt, dass Ultraschallgeräte Töne von ständig wechselnder Frequenz abgeben sollten. Somit soll ein Gewöhnungsprozess ausbleiben.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.

Diese Aussage deckt sich auch mit der ofiziellen Ratgeberseite zu Marderschrecks: www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/vorsicht-marder/
Upps, da muss wohl was verwechselt worden sein, hm? Naja, halb so wild, schädigt ja nur das Gehör von tausenden jungen Menschen.

Ich habe den ADAC jetzt um eine offizielle Stellungnahme, also nicht nur per Mail mir gegenüber gebeten. Ich bin gespannt ob das klappt.

In diesem Sinne: Vielen lieben Dank für eure frühzeitige Unterstützung! Auf das wir bald alle wieder in Ruhe auf unseren eigenen Straßen unterwegs sein können.


14. 10. 2021 11:46

Es wurden Links zu Quellen und wissenschaftlichen Studien zum Thema eingefügt, sowie explizite Frequenzwerte für Tiere und Menschen ergänzt.


New petition description:

Unterschiedliche Anbieter verkaufen mittlerweile Katzenschrecks und Marderschrecks im erhöhten dB Bereich, bei gleichzeitig hörbaren Frequenzbereichen.

Der menschliche Hörbereich endet erst bei 23.000 Hz (23 kHz) laut den Meta Ergebnissen dieser Studie (Siehe Tab. 2). Ultraschall beginnt laut Definition über dem Hörbereich von Menschen und ist aktuell bei 20 kHz definiert.

In reinen Wohngebieten gelten Grenzwerte für den Lärmpegel (50 dB + 30 dB(A) tagsüber, 35 dB + 20 dB(A) nachts). Damit sind Schallpegel oberhalb 80 db(A) am Tag und 55 dB(A) bei Nacht die beim Empfänger ankommen nicht erlaubt (Siehe TA Lärm 6.1).

Viele Marder- und Katzenschrecks sind in beiden Punkten mehr als kritisch.

Zum einen werden sie als „Ultraschallgeräte“ beworben, betrieben jedoch ab 13,5 kHz und meist nur bis 23 kHz. Dieser Bereich ist im menschlichen Hörbereich obwohl die HörgrenzeHörgrenzen von Marder (44 kHz), Katzen (64 kHz) oder Hunden (45 kHz) wesentlich höher liegen (Siehe Tab. 2). Nur die Maximalstufe (23,5 kHz) liegt minimal außerhalb der menschlichen Hörgrenze. Damit liegen die Geräte fast in jeder Betriebsweise im hörbaren Bereich von gesunden (jungen) Menschen.

Viele der Geräte werden mit einem Schalldruckpegel von bis zu 135 dB verkauft. Dies liegt im Schmerzbereich (120 dB(A)) und knapp im Bereich für akute Knalltraumas (135 dB(A) bzw. LC,peak = 150 dB(C)). Außerdem liegen sie weit über der Unbehaglichkeitsschwelle.

Gerade in Kraftfahrzeugen ist ein so hoher Schallpegel sehr kritisch, weil es bisher keinen Schutz für Fußgänger und Radfahrer gibt. Von außen sind Marderschrecks nicht sichtbar und viele Autos parken so nahe an Fuß- und Radwegen, dass beim nahen Vorbeilaufen am Auto ein Marderschrecks mit z.B. 120 dB beim Fußgänger mind. über der Unbehaglichkeitsschwelle ankommt.

Es gibt Firmen die Marder- & Katzenschrecks im Bereich 35-50 kHz und mit 80 dB anbieten. Diese Geräte schützen das Gehör von Mensch + Tier und halten Marder und Katzen zuverlässig fern.

Daher fordere ich,

  1. dass diese Geräte auf maximal 80 dB begrenzt werden.
  2. dass die Geräte nur im Ultraschallbereich, (am besten über 30 kHz) betieben werden dürfen.

Außerdem gibt es weitere Alternativen, die ohne Schallimmissionen eine gleichzustellende Wirkung erzielen (Strom, Wasser, Physikalische Barrieren)

Der Stand der Technik beweist, dass Marder- und Katzenschrecks oberhalb von 80 dB und im Frequenzbereich unter 20 kHz stark veraltet sind und unnötigerweise Fußgänger, Nachbarn und vor allem Menschen bis 35 Jahre belästigen, schmerzen und ggf. schädigen. Die Realität zeigt, dass die Geräte häufig entgegen der Gebrauchsanweisung menschengefährdend nahe an öffentlichen Straßen oder zum Nachbarsgrundstück montiert werden und damit den öffentlichen Raum beeinträchtigen und die Freizügigkeit von anderen Menschen einschränken.


Signatures at the time of the change: 21 (20 in Germany)


14. 10. 2021 11:44

Es wurden Links zu Quellen und wissenschaftlichen Studien zum Thema eingefügt, sowie explizite Frequenzwerte für Tiere und Menschen ergänzt.


New petition description:

Unterschiedliche Anbieter verkaufen mittlerweile Katzenschrecks und Marderschrecks im erhöhten dB Bereich, bei gleichzeitig hörbaren Frequenzbereichen.

Wissenschaftlicher Konsens ist, dass derDer menschliche Hörbereich zwischenendet ca.erst 16bei 23.000 Hz und 20.000 Hz (20(23 kHz) liegt.laut den Meta Ergebnissen dieser Studie (Siehe Tab. 2). Ultraschall beginnt laut Definition über dem Hörbereich von Menschen,Menschen alsound ist aktuell bei 20/2120 kHz.kHz definiert.

In reinen Wohngebieten gelten Grenzwerte für den Lärmpegel (50 dB + 30 dB(A) tagsüber, 35 dB + 20 dB(A) nachts). Damit sind Schallpegel oberhalb 80 db(A) am Tag und 55 dB(A) bei Nacht die beim Empfänger ankommen nicht erlaubt (Siehe TA Lärm 6.1).

Viele Marder- und Katzenschrecks sind in beiden Punkten mehr als kritisch.

Zum einen werden Siesie als „Ultraschallgeräte“ beworben, betrieben jedoch beiab 13,5 kHz-17 kHz fürund bspw.meist Marder.nur bis 23 kHz. Dieser Bereich ist im menschlichen Hörbereich undobwohl entsprichtdie in keinster Weise der DefinitionHörgrenze von Ultraschall.Marder (44 kHz), Katzen (64 kHz) oder Hunden (45 kHz) wesentlich höher liegen (Siehe Tab. 2). Nur die Maximalstufe (23,5 kHz) erreichtliegt minimal denaußerhalb Ultraschallbreich,der wird allerdings nicht wirklich für den Bertieb gegen bestimmte Tiere empfohlen.Hörgrenze. Damit liegen die Geräte fast in jeder Betriebsweise im hörbaren Bereich von gesunden (jungen) Menschen.

AußerdemViele der Geräte werden die Geräte mit einem Schalldruckpegel von 120 dB und bis zu 135 dB verkauft. Dies liegt im Schmerzbereich von Menschen(120 dB(A)) und damit auchknapp im schädigendemBereich Bereich.für akute Knalltraumas (135 dB(A) bzw. LC,peak = 150 dB(C)). Außerdem liegen sie weit über dender zugelassenen Immissionsrichtwerten für Wohngebieten (siehe oben).Unbehaglichkeitsschwelle.

Gerade in Kraftfahrzeugen ist ein so hoher Schallpegel sehr kritisch, weil es bisher keinen Schutz für Fußgänger und Radfahrer gibt. Von außen sind Marderschrecks nicht sichtbar und viele Autos parken so nahe an Fuß- und Radwegen, dass beim nahen Vorbeilaufen am Auto ein Marderschrecks mit z.B. 120 dB beim Fußgänger vielmind. zuüber lautder Unbehaglichkeitsschwelle ankommt.

Es gibt bereits verantwortungsvolle Firmen die Marder- und& Katzenschrecks im Bereich 35-50 kHz, also weit oberhalb des menschlichen HörbereichskHz und mit 80 dB anbieten. Diese Geräte schützen das Gehör von Mensch plus+ Tier und halten Marder und Katzen zuverlässig fern.

Daher fordere ich,

  1. dass diese Geräte auf maximal 80 dB begrenzt werden.
  2. dass die Geräte nur im Ultraschallbereich, (am besten über 30 kHz) betieben werden dürfen.

ZusätzlichAußerdem gibt es viele weitere Alternativen, die ohne Schallimmissionen eine gleichzustellende Wirkung erzielen.erzielen Besonders(Strom, wirksamWasser, sindPhysikalische hier bspw. Tiervertreiber mit Wasserstrahl und Bewegungsmelder im Garten.Barrieren)

Der Stand der Technik beweist, dass Marder- und Katzenschrecks oberhalb von 80 dB und im Frequenzbereich unter 20 kHz stark veraltet sind und unnötigerweise Fußgänger, Nachbarn und vor allem Menschen bis 35 Jahre belästigen, schmerzen und ggf. schädigen. Die Realität zeigt, dass die Geräte häufig entgegen der Gebrauchsanweisung menschengefährdend nahe an öffentlichen Straßen oder zum Nachbarsgrundstück montiert werden und damit den öffentlichen Raum beeinträchtigen und die Freizügigkeit von anderen Menschen einschränken.


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13. 10. 2021 16:53

Vereinfachte Schreibweise der Forderungen


New petition description:

Unterschiedliche Anbieter verkaufen mittlerweile Katzenschrecks und Marderschrecks im erhöhten dB Bereich, bei gleichzeitig hörbaren Frequenzbereichen.

Wissenschaftlicher Konsens ist, dass der menschliche Hörbereich zwischen ca. 16 Hz und 20.000 Hz (20 kHz) liegt. Ultraschall beginnt laut Definition über dem Hörbereich von Menschen, also bei 20/21 kHz.

In reinen Wohngebieten gelten Grenzwerte für den Lärmpegel (50 dB + 30 dB(A) tagsüber, 35 dB + 20 dB(A) nachts). Damit sind Schallpegel oberhalb 80 db(A) am Tag und 55 dB(A) bei Nacht die beim Empfänger ankommen nicht erlaubt (Siehe TA Lärm 6.1).

Viele Marder- und Katzenschrecks sind in beiden Punkten mehr als kritisch.

Zum einen werden Sie als „Ultraschallgeräte“ beworben, betrieben jedoch bei 13,5 kHz-17 kHz für bspw. Marder. Dieser Bereich ist im menschlichen Hörbereich und entspricht in keinster Weise der Definition von Ultraschall. Nur die Maximalstufe (23,5 kHz) erreicht minimal den Ultraschallbreich, wird allerdings nicht wirklich für den Bertieb gegen bestimmte Tiere empfohlen. Damit liegen die Geräte fast in jeder Betriebsweise im hörbaren Bereich von gesunden Menschen.

Außerdem werden die Geräte mit einem Schalldruckpegel von 120 dB und bis zu 135 dB verkauft. Dies liegt im Schmerzbereich von Menschen und damit auch im schädigendem Bereich. Außerdem liegen sie weit über den zugelassenen Immissionsrichtwerten für Wohngebieten (siehe oben).

Gerade in Kraftfahrzeugen ist ein so hoher Schallpegel sehr kritisch, weil es bisher keinen Schutz für Fußgänger und Radfahrer gibt. Von außen sind Marderschrecks nicht sichtbar und viele Autos parken so nahe an Fuß- und Radwegen, dass beim nahen Vorbeilaufen am Auto ein Marderschrecks mit z.B. 120 dB beim Fußgänger viel zu laut ankommt.

Daher fordere ich, dass diese Geräte auf maximal 80 dB begrenzt werden.Es gibt bereits verantwortungsvolle Firmen die Marder- und Katzenschrecks im Bereich 35-50 kHz, also weit oberhalb des menschlichen Hörbereichs und mit bis zu 80 dB anbieten. Diese Geräte schützen das menschlicheGehör Gehörvon Mensch plus Tier und verhindern unnötige Schmerzen bei Tieren. Trotzdem erfüllen sie ihren Zweck gegen Katzen,halten Marder etc.und zuverlässig.Katzen zuverlässig fern.

Daher fordere ich,

  1. dass diese Geräte auf maximal 80 dB begrenzt werden.
  2. dass die Geräte nur im Ultraschallbereich, (am besten über 30 kHz) betieben werden dürfen.

Zusätzlich gibt es viele weitere Alternativen, die ohne Schallimmissionen eine gleichzustellende Wirkung erzielen. Besonders wirksam sind hier bspw. Tiervertreiber mit Wasserstrahl und Bewegungsmelder im Garten.

Der Stand der Technik beweist, dass Marder- und Katzenschrecks oberhalb von 80 dB und im Frequenzbereich unter 20 kHz stark veraltet sind und unnötigerweise Fußgänger, Nachbarn und vor allem Menschen bis 35 Jahre belästigen, schmerzen und ggf. schädigen. Die Realität zeigt, dass die Geräte häufig entgegen der Gebrauchsanweisung menschengefährdend nahe an öffentlichen Straßen oder zum Nachbarsgrundstück montiert werden und damit den öffentlichen Raum beeinträchtigen und die Freizügigkeit von anderen Menschen einschränken.


Signatures at the time of the change: 9 (9 in Germany)


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