Região: Alemanha

Reservisten - Gleiche Bezahlung für wehrübende Reservisten und aktive Soldaten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
157 Apoiador 157 em Alemanha

A petição não foi aceite.

157 Apoiador 157 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:51

Pet 1-17-14-503-033570Reservisten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert die Angleichung der Bezüge von wehrübenden Reservisten an die
der aktiven Soldatinnen und Soldaten.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass das Wehrsoldgesetz
noch aus Zeiten des kalten Krieges stamme und der Wehrsold eher als Taschengeld
anzusehen sei.
Momentan erhalte ein wehrübender Reservist zwischen 9,41 Euro und 16,83 Euro
Wehrsold pro Tag. Hat dieser zusätzlich Anspruch auf die Mindestleistung von der
Unterhaltssicherungsbehörde, bekäme er zwischen 19,- Euro und 53,- Euro pro Tag,
je nach Dienstgrad und Anzahl der Kinder.
Da Reservisten den gleichen Dienst, wie ihre aktiven Kameraden leisten, manchmal
sogar noch motivierter, solle daher auch die Bezahlung der der aktiven Kameraden
entsprechen. Reservisten leisteten Wehrübungen zusätzlich zu ihrem normalen
Beruf und opferten daher in der Regel ihre Freizeit oder einen Teil ihres
Familienlebens. Es sei daher nicht akzeptabel, dass Reservisten mit einem
Hungerlohn abgespeist würden.
Der Petent fordert daher eine Reform des Wehrsoldgesetzes. Die Reform sei aus
seiner Sicht spätestens seit dem Ende der Wehrpflicht überfällig.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
wurde von 157 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 30 Diskussionsbeiträge
ein. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Soldaten und Soldatinnen auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten üben
– im Gegensatz zu den Wehrübenden – eine hauptberufliche Tätigkeit aus, die
entsprechend ihres Dienstgrades bzw. ihrer Besoldungsgruppe Dienstbezüge nach
dem Bundesbesoldungsgesetz erhalten. Bei Wehrübenden steht die Sicherung des
Unterhalts aufgrund des vorübergehenden Ausscheidens aus dem Zivilberuf im
Vordergrund.
Wehrübende erhalten Leistungen nach dem Unterhaltsicherungsgesetz sowie Geld-
und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz. Anders als die Leistungen nach dem
Unterhaltsicherungsgesetz, die dem Ausgleich der durch den Wehrdienst
hervorgerufenen finanziellen Nachteile (regelmäßig volle
Verdienstausfallentschädigung) und damit dem Lebensunterhalt des Wehrübenden
dienen, hat der Wehrsold lediglich den Charakter eines Taschengeldes. Diese
Funktion erfüllt der Wehrsold mit seinen derzeitigen Tagessätzen von 9,41 Euro
(Grenadier) bis zu 17,85 Euro (General) uneingeschränkt. Als Sachbezüge werden
insbesondere Unterkunft, Verpflegung und truppenärztliche Versorgung unentgeltlich
gewährt. Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird der Lebensunterhalt
unmittelbar dadurch gesichert, dass das Arbeitsplatzschutzgesetz für Wehrübende
die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber vorsieht.
Dies bedeutet, dass die Gesamtbezüge der Wehrübenden aus
Verdienstausfallentschädigung bzw. Gehaltsfortzahlung sowie wehrsoldrechtlichen
Geld- und Sachleistungen regelmäßig höher sind, als sie während der Ausübung des
Zivilberufs liegen. Wer arbeitslos ist, erhält den Mindestbetrag der
Unterhaltssicherungsbehörde und daneben die genannten wehrsoldrechtlichen
Leistungen.
Im Übrigen hat sich der Deutsche Bundestag in der laufenden Legislaturperiode
bereits mit diesem Themenbereich befasst und im Frühjahr 2011 im Rahmen der
Beratungen des Wehrrechtsänderungsgesetzes auch die wehrsoldgesetzlichen
Regelungen überprüft (Plenarprotokoll 17/99). In dem Beschluss sind die Ergebnisse
einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses eingeflossen. Die
parlamentarischen Beratungen können im Internetangebot des Deutschen
Bundestages unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Der Ausschuss vermag im Ergebnis der Prüfungen keine Benachteiligung von
Wehrübenden festzustellen. Auch vor dem Hintergrund der oben genannten
Gesetzesänderung sieht der Petitionsausschuss keinen weiteren Handlungsbedarf
im Sinne der Petition.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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